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Mehr Leistungen gegen höhere Beiträge

Am 1. Januar 2013 tritt die Reform der Pflegeversicherung in Kraft. Dann erhöht sich der Beitrag um 0,1 Prozent. Ein Großteil der dadurch gewonnenen Mittel soll in Leistungen für Demenzkranke fließen. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte die Reform initiiert, die für Kritiker jedoch nicht weit genug geht.

Von Anja Arp | 20.12.2012
    "Wir gehen jetzt zu einer Bewohnerin, die auch eine Demenz hat, die aus Bosnien kommt und sehr traumatische Kriegserlebnisse dort gehabt hat. Die auch ihr Zimmer nicht mehr verlassen möchte. Und im Zimmer halt dann dementsprechend versorgt wird."

    Andreas Voss ist examinierter Altenpfleger in einem Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt in Köln-Ehrenfeld. Es ist sieben Uhr morgens - Beginn der Frühschicht. Reihum müssen die Bewohner, die sich nicht mehr selber waschen können, mit einer aufwendigen körperlichen Grundpflege versorgt werden.

    "Dann fahre ich jetzt mal das Bett ein bisschen hoch, damit ich mich nicht so bücken muss. Was einfach schonender auch ist. Da muss man ja auch etwas drauf achten. So ich nehme mal die Bettdecke weg. Ja."

    Die spindeldürre alte Dame liegt in Kauerhaltung zusammengekrümmt auf der Seite. Sie ist fast 90 Jahre alt und wiegt gerade mal 40 Kilo. Und sie ist schwer dement - ein Schicksal, das sie mit vielen Hochbetagten teilt. Schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen in Deutschland sind an Demenz erkrankt. Tendenz steigend.

    Denn wir werden immer älter. Und damit droht immer mehr Menschen eine Demenz. Im Jahr 2030 sollen es hierzulande bereits 1,7 Millionen sein. Teilweise brauchen sie rund um die Uhr Pflege, und vielfach übernehmen diese schwere Aufgabe die pflegenden Angehörigen zu Hause. Genau hier soll das sogenannte Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ansetzen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr:

    "Das Ziel ist die Familien zu unterstützen. Zwei Drittel der Menschen werden zu Hause gepflegt, und die Hauptlast der Pflege liegt bei den Familien. Auch weil man selbst ja auch möglichst lange im häuslichen Umfeld bleiben möchte und nicht so gerne in ein Heim geht. Viele Familien sagen aber jetzt, nach Jahren der Pflege, sie können nicht mehr, sie brauchen Unterstützung. Deswegen geben wir ihnen die Möglichkeit, beispielsweise bei Demenzerkrankungen zusätzliche Leistungen sich leisten zu können. Ambulante Pflegedienste können auch Zeitkontingente vereinbaren, müssen also nicht nur nach der starren Minutenpflege pflegen und anderes mehr. Auch dass Familienangehörige mal ´ne Auszeit nehmen können. Das heißt, im Mittelpunkt dieses Gesetzes stehen Familienangehörige, die häufig die Hauptlast der Pflege von Angehörigen tragen."

    Gabriela Zander-Schneider aus Köln hat über die Erfahrungen mit der Pflege ihrer an Alzheimer erkrankten Mutter sogar ein Buch geschrieben.

    "Wir haben sie fast zwei Jahre hier zu Hause gepflegt. Und das war halt irgendwann nicht mehr möglich, weil es über meine eigenen Kräfte hinaus ging. Und weil natürlich auch das gesamte soziale Umfeld, das heißt, die Familie darunter leidet. Was mich am meisten an der ganzen Sache noch zusätzlich betroffen gemacht hat, war die Tatsache, dass sich die sogenannten Freunde, besonders auch die Verwandtschaft, soweit zurückgezogen hat, dass sie noch nicht mal ´ne halbe Stunde für die Mutter übrig hatten, um mit ihr mal ´ne halbe Stunde spazieren zu gehen, was zu dem Zeitpunkt auch noch möglich war."

    Inzwischen ist ihre Mutter gestorben. Gabriela Zander Schneider hat aufgrund ihrer Erfahrung mit ihrem Mann eine Selbsthilfeorganisation für pflegende Angehörige gegründet.

    "Damit halt gerade die Anfänger auf dem Gebiet nicht so hilflos schwimmen, so irgendwo ´lost in space´ durch die Gegend schwirren und wissen gar nicht genau: Was machst du denn jetzt? Haben zwar gehört, was Alzheimer ist, haben zwar irgendwelche Vorstellungen. Aber im Grunde wissen sie nicht, was sie machen können."

    Selbsthilfe für pflegende Angehörige will auch die Reform der Pflegeversicherung unterstützen. Sie tritt am 1. Januar in Kraft. Dann erhöht sich der Beitrag für die Versicherten um 0,1 Prozent. Das bringt über eine Milliarde Euro zusätzlicher Mittel. Damit sollen zum Beispiel Auszeiten für pflegende Angehörige gefördert und wie gesagt Selbsthilfegruppen unterstützt werden. Das meiste Geld soll allerdings in neue Leistungen für die Demenzkranken selbst fließen.

    "Denn Mitte der 90er-Jahre, als die Pflegeversicherung aufgebaut wurde, hat man einen verrichtungsbezogenen Pflegebegriff verwandt. Das heißt, der besondere Betreuungsaufwand bei Demenz-Erkrankten war nicht berücksichtigt, und mit diesem Gesetz sorgen wir nun dafür, dass erstmals Menschen mit Demenz auch eine Sach- oder Geldleistung erhalten und sich damit eine Betreuung oder Unterstützung leisten können."

    Das ist für Kritiker einer der wunden Punkte der Pflegeversicherung. Als sie 1995 aus der Taufe gehoben wurde, hat der Gesetzgeber drei Pflegestufen eingeführt. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung begutachtet seither pflegebedürftige alte Menschen und teilt sie in die drei Pflegestufen ein. Je höher die Stufe, desto höher die Leistungen. Mit der Folge, dass körperliche Gebrechen oft erheblich höher bewertet werden als eine Demenz.

    Die Pflegeversicherung, die vor allem von Norbert Blüm gefördert wurde, ist in vielerlei Hinsicht in die Jahre gekommen. Experten fordern deshalb schon lange eine umfassende Reform. Der damalige Bundesgesundheitsminister Phillip Rösler erklärte 2011 zum Jahr der Pflege und weckte damit viele Hoffnungen. Passiert ist allerdings erst einmal nichts. Sein Nachfolger und FDP-Kollege Daniel Bahr hat nun eine Reform auf den Weg gebracht, die für Kritiker zwar ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber nicht weit genug geht. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach:

    "Positiv kann man sagen, dass es zu leichten Verbesserungen zur Pflege von Dementen kommen wird. Das sind leichte finanzielle Verbesserungen. Aber insgesamt, also wenn ich ehrlich bin, ist das Gesetz enttäuschend. Es sind viele Dinge, die hätten beschlossen werden müssen, nicht beschlossen worden. Was hätte beschlossen werden müssen, ist eine Reform des Pflegebegriffes, sodass Pflege unbürokratischer stattfinden kann. Wir haben einen sehr altmodischen Pflegebegriff, der sich daran orientiert, was zu leisten ist, bei wem. Also das ist mehr oder weniger so eine Art buchhalterisches System: Soundso viel Minuten waschen soundso lange rasieren. Ein vollkommen überkommenes geradezu Kafka-ähnliches System, was man hätte dringend reformieren müssen."

    Um dieses strukturelle Problem in der Pflegeversicherung anzugehen, wurde 2006 der sogenannte Pflegebeirat vom GKV-Spitzenverband ins Leben gerufen – das ist die Interessenvertretung der Kranken- und Pflegekassen. Der Beirat sollte ein Gesamtkonzept für die Betreuung und Pflege erarbeiten. Und er sollte einen neuen, umfassenden Begriff für die Pflegebedürftigkeit definieren. Außerdem sollte er ein neues Begutachtungsverfahren entwickeln und dabei auch die Umsetzung im Blick haben, also zum Beispiel die finanziellen Auswirkungen. Jürgen Gohde, Vorsitzender vom Kuratorium Deutsche Altershilfe und früher Vorsitzender des Pflegebeirats:

    "Für uns war klar, dass eine Reform an dieser Stelle viel mehr ist als eine Reform der Pflegeversicherung selber. Pflege ist mehr als die Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung. Im Volksmund sagt man Teilkaskoversicherung dazu. Und wenn man weiß, dass nahezu 70 Prozent der Pflegebedürftigen bis heute von ihren Familienangehörigen versorgt werden, was eine ganz, ganz große gesellschaftliche Leistung ist. Dann weiß man, dass hier an dieser Stelle immer die Frage auch nach den Möglichkeiten, nach den Potenzialen der Familie, auch der Pflegekraft der Umfelder gestellt wird. Und auch nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit."

    Der Pflegebeirat hat sich wissenschaftlichen Rat geholt und verglichen, wie die Pflege in anderen Ländern organisiert ist. Unterm Strich ist er zu dem Schluss gekommen, dass der bisherige Pflegebegriff viel zu kurz greift:

    "Er ist ein Begriff, der sich vor allen Dingen fokussiert auf die körperlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Das ist der Grundfehler der Pflegeversicherung. Denn wir haben gewusst, auch schon im Jahre 1994, hat die Wissenschaft die Pflegebedürftigkeit ganz anders, nämlich ganzheitlich gesehen. Während man aus leistungsrechtlichen Gründen – Blüm hat das damals klar kommuniziert, das Geld reicht nur für den körperlichen Bereich – die Entscheidung anders getroffen."

    Jürgen Gohde vom Kuratorium Deutsche Altershilfe war lange Jahre Vorsitzender des Pflegebeirats. Diesen Posten hat er inzwischen zurückgegeben, weil er ein schlüssiges Finanzkonzept für die Zukunft der Pflege vermisst:

    "Aus dem deutlichen Grund, dass die klare Absichtserklärung über Zeitraum, über das finanzielle Volumen, nicht vorgelegt worden ist. Ich denke, wir haben in der Umsetzung des Pflegebegriffs eine ganze Legislaturperiode verloren. Und die Aussicht, dass der Pflegebegriff in der neuen Legislaturperiode kommt, reicht da in keiner Stelle aus. Was wir brauchten, wären klare Ansagen im Blick auf die Entwicklung der Infrastruktur in der Pflege. Denn es ist notwendig, nicht nur den neuen Begriff zu haben, der die Gleichstellung von psychisch-kognitiven Beeinträchtigungen und somatischen Beeinträchtigungen bringt, sondern es ist auch notwendig, dass die entsprechende Infrastruktur bereitgehalten wird. Und das ist nicht erkennbar."

    Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sieht das anders. Er ist davon überzeugt, dass die anstehende Reform ein Schritt genau in Richtung des neuen Pflegebegriffs ist:

    "Absolut. Der Grundgedanke, den der Beirat hatte, eine differenzierte Einstufung und vor allem die Berücksichtigung des besonderen Betreuungsaufwands bei dementen Menschen, das genau setzt ja das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz um. Das heißt, was Zielrichtung war des neuen Pflegebegriffs, wird hier im Vorgriff gemacht. Menschen mit Demenz erhalten erstmals einen Anspruch auf Sach- und Geldleistungen in der Pflege. Das heißt, die Einstufung nach den bisherigen drei Pflegestufen wird differenzierter. Das heißt, wir bilden genau diesen Grundgedanken des Beirats ab. Das ist ein großer Schritt hin zu einer Berücksichtigung der Demenz bei der Pflegebedürftigkeit."

    Der Bundesgesundheitsminister plädiert deshalb vor allem für Geduld bei der Umsetzung des erweiterten Pflegebegriffs:

    "Denn Gutachter müssen neu geschult werden. Wir müssen die Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen finden, beispielsweise zu Menschen mit Behinderungen gegenüber Pflegebedürftigen. Wenn es so leicht gewesen wäre, den umzusetzen, wie gerne behauptet wird, dann hätte es ja auch in der letzen Legislaturperiode geschehen können durch die damalige SPD-Gesundheitsministerin. Aber sie selbst, Ulla Schmidt hat gesagt, dass es da drei bis vier Jahre braucht, um diese Umsetzung wirklich auf den Weg zu bringen."

    Das sieht der Gesundheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion Karl Lauterbach ganz anders:

    "Das ist ehrlich gesagt eine unfaire Kritik, weil das liegt jetzt etwa vier Jahre zurück, als wir noch die Möglichkeiten hatten, solche Reformen durchzuführen. Schon damals war es schwer, weil damals von der FDP solche Reformen typischerweise blockiert wurden. Aber damals war die Arbeit auch noch nicht so weit. Heute ist die Arbeit mehr oder weniger fortgeschritten, abgeschlossen, dass man sagen kann, das könnte eingeführt werden. Das heißt, wenn wir heute als SPD den Pflegebegriff nicht ändern würden, dann wäre die Kritik fair. Aber damals haben wir noch mal für zwei Jahre verschieben müssen auch übrigens, weil der damit befasste Beirat darum gebeten hat."

    Der ehemalige Vorsitzende des Pflegebeirats Jürgen Gohde stößt in ein ähnliches Horn:

    "Da fehlt einfach die Gestaltungskraft oder der Gestaltungswille. Und ich halte das für absolut notwendig angesichts der steigenden Zahlen einerseits. Zweitens auch angesichts der Notwendigkeit, Menschen mit Behinderungen, die in gleicher Weise davon betroffen sind, wahrzunehmen in ihrer Situation. Wir haben hier eindeutig eine Ungleichbehandlung. Und da helfen alle additiven Modelle überhaupt nicht."

    Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr ist dennoch davon überzeugt, dass das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz den Betroffenen und ihren pflegenden Angehörigen hilft. So haben zum Beispiel die ambulanten Dienste sehr starre Vorgaben, was wann und wie lange gemacht werden darf. Das soll sich nun ändern:

    "Mit dem neuen Gesetz haben wir da eine strukturelle Veränderung vorgenommen. Es können jetzt auch Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Man kann selbst mit dem ambulanten Pflegedienst Zeitkontingente vereinbaren. Das heißt, es wird nicht mehr im Detail geschaut, wie der einzelne Schritt ist, sondern was insgesamt für den Pflegebedürftigen geleistet wird. Ich glaube, das gibt mehr Flexibilität und kann Familien auch entlasten."

    Damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, will der Gesetzgeber mit der Reform auch neue Wohnformen unterstützen. So wird es künftig monatliche Zuschüsse für sogenannte Pflegewohngruppen geben. Entsprechende Umbaumaßnahmen sollen ebenfalls gefördert werden:

    "Ich habe mir in Deutschland einige Pflegewohngruppen angeschaut, die es jetzt schon gibt, und ich halte das für eine gute Alternative. Das wird nie das Heim ersetzen können, es wird auch nie die Familie ersetzen können, aber für bestimmte Leute kann das ein Weg sein, und deswegen müssen wir kreativ sein. Bei Pflege gibt es nicht den einen Weg oder die eine Versorgung, sondern das wird vor Ort entschieden, das muss auch vor Ort durch Netzwerke aufgebaut werden. Da müssen die Kommunen ihre Chancen sehen, wie können wir die Angebote besser zusammenbringen, und da sind Pflegewohngruppen eines von vielen Angeboten, die dem Wunsch sehr entsprechen können, solange wie möglich zu Hause zu bleiben, auch nicht alleine zu sein und sich gemeinsam etwas leisten zu können, was man vielleicht alleine nicht kann."

    Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten für die Pflege. Das war von Anfang an allen beteiligten Entscheidungsträgern klar – sie ist eben nur eine Teilkaskoversicherung. Im Einzelfall müssen die Betroffenen und ihre Angehörigen einen erheblichen Eigenanteil für die Pflege selbst finanzieren. Deshalb soll es ab dem nächsten Jahr, ähnlich wie bei der Riester-Rente, staatliche Zuschüsse zu einer privaten Pflegevorsorgeversicherung geben:

    "Ich glaube, das ist ein guter Einstieg. Es gilt im Prinzip das Gleiche wie bei der Riester-Rente: Auch da wissen wir, die alternde Bevölkerung führt dazu, dass es künftig mehr Menschen gibt, die Geld im Alter brauchen - sei es in der Rente, sei es in der Pflege und immer weniger Junge, die in dieses Umlagesystem einzahlen. Und dann ist es wichtig, dass wir neben dem Umlagesystem eben auch eine Eigenvorsorge, eine Kapitaldeckung, eine private Vorsorge haben, damit für den Einzelnen eben dann dieser Lebensstandard dann auch im Alter gesichert ist, und das wird gefördert vom Staat mit zusätzlichen Geldern."

    Für die Opposition ist so eine private Zusatzversicherung dagegen eine reine Ideologieveranstaltung der FDP.

    "In einer Zeit, wo die Bürger von einer Privatisierung schon gar nichts mehr hören wollen. Das wird kompliziert verkauft, als etwas, was eine Nachhaltigkeitsreserve aufbauen soll. Die Wahrheit ist aber die, dass der Zuschuss, den der Steuerzahler hier bezahlt, genauso hoch ist, wie die Verwaltungskosten, die die Versicherungswirtschaft für das Produkt nehmen müssen. Also wirklich eine bürokratische Missgeburt geradezu, und das ist nur durchgezogen worden, um dem Text zu genügen, wir haben auch bei der Pflege etwas privatisiert - somit ist die Reform nicht wirklich gut."

    Der Gesetzgeber will die neue private Pflegeversicherung mit fünf Euro im Monat unterstützen. Stiftung Warentest konnte das neue Versicherungsangebot noch nicht testen, weil entsprechende Angebote der Versicherungswirtschaft noch nicht vorliegen. Schon jetzt können die Tester aus Berlin aber zwei Aussagen machen:

    Demnach ist es positiv, dass niemand bei dieser neuen privaten Pflegevorsorge ausgegrenzt werden darf - es wird also keine Risikoprüfung geben. Als eher negativ bezeichnet Stiftung Warentest dagegen eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren, bis der Versicherungsschutz wirksam wird.

    Mit der Reform bekommt die Pflegeversicherung eine Milliarde Euro Mehreinnahmen durch die Erhöhung des Beitragssatzes. Das sei gerade mal der Ausgleich für den gestiegenen Bedarf und die erhöhten Kosten in der Pflege, erklärt SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Er sieht vielmehr ein Defizit in der Pflege von rund fünf Milliarden Euro. Deshalb bleibt er bei seiner grundsätzlichen Kritik:

    "Was wurde denn beschlossen? Das war eine minimale Verbesserung der Sätze für die Dementen, die meisten Demenz-Erkrankten sind davon noch nicht einmal berührt. Die hohen Pflegestufen sind nicht erhöht worden, die ambulante Pflege ist nicht besser vernetzt worden mit der stationären. Es hat wenig Bewegung gegeben beim Pflegebegriff – also gar keine Veränderung. Wenn ich sagen sollte, welches große Problem ist gelöst worden, dann wäre die schnelle Antwort: eigentlich keins."

    Für den ehemaligen Vorsitzenden des Pflegebeirats Jürgen Gohde bietet das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz zwar viele richtige Ansätze:

    "Was aber nicht passiert, ist, dass auch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz den tatsächlichen Bedarf eines Menschen mit einer demenziellen Erkrankung wirklich berücksichtigt. Der neue Pflegebegriff hätte das tatsächlich getan. Was passiert ist, dass die Menschen wesentlich mehr Geld in der Hand haben. Es sind Teilverbesserungen, die sich vor allen Dingen auf den ambulanten Bereich richten. Und die auf diese Weise sicher zu einer verbesserten Situation auch beitragen können. Also wir haben eindeutig bei der Kurzzeitpflege und bei der Verhinderungspflege Anreize, die in die richtige Richtung gehen. Wir haben mit der Förderung von Wohngruppen Anreize, die gut sind. Aber das Wichtige ist, dass die Gleichstellung nicht erfolgt."

    Um Demenzkranke gerechter einstufen zu können, hat der Pflegebeirat mit seinem erweiterten Pflegebegriff zum Beispiel ein differenziertes Modell mit fünf Pflegestufen vorgeschlagen.

    Dennoch sei dies die erste strukturelle Reform seit der Gründung der Pflegeversicherung Mitte der 90er-Jahre, erklärt Gesundheitsminister Daniel Bahr:

    "Das erste Mal seitdem machen wir strukturell auch wirklich Veränderung. Demenz wird erstmals berücksichtigt, wir geben mehr Flexibilität bei den Leistungen, wir schaffen neue Wohnformen, wir bauen auf eine neue private Vorsorge. Insofern kann man immer mehr machen. Wir wissen auch, es ist bei Pflege eine so große Herausforderung, gesellschaftlich für den Zusammenhalt in den Familien, die alternde Bevölkerung, die demografische Entwicklung fordert uns in den kommenden Jahren. Insofern wird das nicht das letzte Gesetz bleiben."