Flug verschoben, Anschlussflug gestrichen: Wer mehr als drei Stunden Verspätung hat, bekommt bis zu 600 Euro. So die Theorie. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Denn die Fluggesellschaften versuchen immer wieder, Lücken in den Brüsseler Vorgaben zu finden. Die sollen jetzt geschlossen werden, sagt EU-Verkehrskommissars Siim Kallas:
"Ich selbst hasse es, am Flughafen gestrandet zu sein und ich bin mir sicher, die meisten, wenn nicht alle von ihnen hassen das auch. Deshalb ist es so wichtig, dass die Rechte der Passagiere nicht nur auf dem Papier existieren. Wir müssen uns alle auf diese Rechte verlassen können, wenn es auf unserem Flug Probleme gibt."
Grauzonen in bestehenden Regelungen sollen damit beseitigt und neue Rechte eingeführt werden. Dazu gehört die konkrete Definition der Umstände, die als höhere Gewalt gelten, wie zum Beispiel technische Probleme oder wenn die Besatzung nicht verfügbar ist. Außerdem wird definiert, wann außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie etwa Naturkatastrophen. Künftig haben Passagiere außerdem das Recht, ihren Anschlussflug auch dann wahrzunehmen, wenn sie den ersten Flug nicht getätigt haben. Das war bisher nicht möglich. Verbraucherschützer befürworten diese Neuregelungen. Monique Goyens vom europäischen Verbraucherverband BEUC gehen sie aber noch nicht weit genug.
"Es ist eine verpasste Gelegenheit, weil es noch immer viele Dinge gibt, die schief laufen. Wenn es darum geht, mit Verbraucherbeschwerden umzugehen. Zum Beispiel hat man als Fluggast nicht das Recht, sein Ticket im Notfall auf jemand anderen umzuschreiben. Das muss schleunigst nachgebessert werden."
Mit ihren Anpassungen reagiert die Kommission auf Beschwerden von Verbrauchern, aber auch auf zahlreiche Urteile bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte kürzlich entschieden, dass die Verspätung am Ziel der Reise Grundlage für Entschädigungsforderungen ist und nicht der verspätete Abflug. Daran hält zwar auch die EU-Kommission fest, gewährt den Airlines aber künftig mehr zeitlichen Spielraum. Damit wolle man auch den Unternehmen entgegenkommen, betont Kommissionssprecherin Helen Kearns.
"Auch die Fluggesellschaften haben ihre Ansprüche. Sie wollen, dass innerhalb Europas gleiche Rechte gelten. Deshalb geht es uns heute darum, die Richtlinien zu korrigieren, zu aktualisieren und zu verdeutlichen, zugunsten der Passagiere, aber auch der Airlines."
Entschädigungszahlungen könnten zudem immer nur eine letzte Maßnahme sein, so Kearns weiter. In erster Linie müsse es darum gehen, die Passagiere sicher und so problemlos wie möglich von A nach B zu bringen.
"Ich selbst hasse es, am Flughafen gestrandet zu sein und ich bin mir sicher, die meisten, wenn nicht alle von ihnen hassen das auch. Deshalb ist es so wichtig, dass die Rechte der Passagiere nicht nur auf dem Papier existieren. Wir müssen uns alle auf diese Rechte verlassen können, wenn es auf unserem Flug Probleme gibt."
Grauzonen in bestehenden Regelungen sollen damit beseitigt und neue Rechte eingeführt werden. Dazu gehört die konkrete Definition der Umstände, die als höhere Gewalt gelten, wie zum Beispiel technische Probleme oder wenn die Besatzung nicht verfügbar ist. Außerdem wird definiert, wann außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie etwa Naturkatastrophen. Künftig haben Passagiere außerdem das Recht, ihren Anschlussflug auch dann wahrzunehmen, wenn sie den ersten Flug nicht getätigt haben. Das war bisher nicht möglich. Verbraucherschützer befürworten diese Neuregelungen. Monique Goyens vom europäischen Verbraucherverband BEUC gehen sie aber noch nicht weit genug.
"Es ist eine verpasste Gelegenheit, weil es noch immer viele Dinge gibt, die schief laufen. Wenn es darum geht, mit Verbraucherbeschwerden umzugehen. Zum Beispiel hat man als Fluggast nicht das Recht, sein Ticket im Notfall auf jemand anderen umzuschreiben. Das muss schleunigst nachgebessert werden."
Mit ihren Anpassungen reagiert die Kommission auf Beschwerden von Verbrauchern, aber auch auf zahlreiche Urteile bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte kürzlich entschieden, dass die Verspätung am Ziel der Reise Grundlage für Entschädigungsforderungen ist und nicht der verspätete Abflug. Daran hält zwar auch die EU-Kommission fest, gewährt den Airlines aber künftig mehr zeitlichen Spielraum. Damit wolle man auch den Unternehmen entgegenkommen, betont Kommissionssprecherin Helen Kearns.
"Auch die Fluggesellschaften haben ihre Ansprüche. Sie wollen, dass innerhalb Europas gleiche Rechte gelten. Deshalb geht es uns heute darum, die Richtlinien zu korrigieren, zu aktualisieren und zu verdeutlichen, zugunsten der Passagiere, aber auch der Airlines."
Entschädigungszahlungen könnten zudem immer nur eine letzte Maßnahme sein, so Kearns weiter. In erster Linie müsse es darum gehen, die Passagiere sicher und so problemlos wie möglich von A nach B zu bringen.