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Mehr Transparenz bei Wertpapiergeschäften

Wenn Banken Wertpapiere in Form eines Festpreisgeschäfts verkaufen, müssen sie ihre Kunden nicht über ihre Provisionshöhe informieren. Die "Initiative Finanzmarktwächter" fordert deshalb mehr Transparenz bei Verkaufsgeschäften von Banken.

Von Dieter Nürnberger | 15.03.2013
    Bei Bankgeschäften gibt es zwei unterschiedliche Arten, die beim Verkauf von Finanzprodukten an die Kunden eine Rolle spielen. Zum einen gibt es Kommissionsgeschäfte, zum anderen Festpreisgeschäfte.

    Bei Kommissionsgeschäften greift derzeit der gesetzliche Anspruch, dass die Bank ihre Kunden beim Kauf eines Finanzprodukts über die Provisionen aufklären muss, die die Bank oder der Bankberater erhalten. Bei Kommissionsgeschäften kauft die Bank auf Rechnung des Kunden Wertpapiere von Dritten und erhält dafür eine Provision. Beim Festpreisgeschäft ist dies anders: Denn bei solchen Geschäften muss eine Provision oder Ähnliches nicht ausgewiesen werden. Arno Gottschalk ist Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale in Bremen – er erklärt den Unterschied:

    "In diesen Fällen kauft die Bank die Wertpapiere auf eigene Rechnung. Sie wird somit zuerst Eigentümer dieser Wertpapiere und verkauft die dann an die Kunden weiter. Somit verdient sie keine Provision in diesem Bereich, sondern sie verdient an der Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis. Das nennt man dann Gewinn- oder Handelsmarge. Dieses ist dann natürlich keine Zuwendung von Dritten."

    Und genau um diese Unterscheidung geht es bei den Vorwürfen, die heute die "Finanzmarktwächter" beim Bundesverband der Verbraucherzentralen erhoben haben. Man wollte nämlich in einem Fragebogen von den Banken wissen, ob sie denn auch bei Festpreisgeschäften diese wichtige Information über Gewinnmargen der Bank dem Kunden mitteilen. Allerdings beantworteten nicht einmal 20 Prozent der angefragten 126 Banken diese Briefe. Und wenn sie antworteten, dann meist nicht sehr erhellend, so der vzbv.

    Verbraucherschützer halten allerdings gerade diese Angaben über Provisionen oder Gewinnmargen für äußerst wichtig, denn der Kunde soll wissen, ob die Bank oder der Berater auch ein eigenes Interesse am Verkauf eines Finanzprodukts haben. Aufgrund der wenigen eingegangen Antworten lässt sich immerhin schließen, dass diese Festpreisgeschäfte verbreitet sind – so zumindest die Einschätzung von Verbraucherschützer Arno Gottschalk:

    "Im Wesentlichen hat sich herausgestellt, dass durchaus auch Festpreisgeschäfte bei Aktien und Derivaten, also bei sogenannten Hebel-Produkten, durchgeführt werden. Aber es geht auch um Kernbereiche, die für Verbraucher das Wesentliche sind: Also Investmentfonds-Anteile und Schuldverschreibungen. In diesen Schuldverschreibungen ist auch der Bereich der Zertifikate mit drin – also dieser große und schnell wachsende Markt, der ja auch, wie wir in den vergangenen Jahren gesehen haben, problematisch ist."

    Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes 2006 muss allerdings über Provisionen unterrichtet werden – und deshalb fordert der Verbraucherzentrale-Bundesverband, vzbv, nun, dass diese juristische Vorgabe für jedes Verkaufsgeschäft gelten solle. Mehr Transparenz also, auch die Bankenaufsicht müsse stärker kontrollieren.

    Allerdings ist man sich auch bewusst, dass diese heutige Untersuchung aufgrund der wenigen Antworten der Banken zumindest statistisch nicht so richtig relevant und aussagekräftig sein kann. Andererseits sei diese Verweigerungshaltung der Banken auch ein Signal, so Gerd Billen vom Vorstand des vzbv.

    "Formal können sich also diejenigen, die so agieren, darauf berufen, dass dies in Ordnung ist. Aus Sicht der Verbraucher stellt sich aber die Frage, ob hier gesetzliche Offenlegungspflichten umgangen werden. Das ist ein Verdacht, den ich äußere. Ich fordere auch die Bankenaufsicht auf, dem systematisch nachzugehen. Wir können es aber aus unserer Fallzahl in der Untersuchung nicht hundertprozentig ableiten. Wenn das so wäre, dann würde gegen den Geist der Offenlegungspflicht verstoßen."

    Da bleiben also ein paar Fragezeichen. Liegt hier ein Fehlverhalten der Banken mit System vor oder nicht? Auf jeden Fall will der vzbv nicht nur wegen des heutigen Weltverbrauchertages das Thema weiterverfolgen. Interessant dürfte auch eine mögliche Reaktion der Banken-Dachverbände hier in Berlin sein.