
Christoph Heinemann: Was wirft die Staatsanwaltschaft der Bundestagsabgeordneten vor?
Bastian Brandau: Es geht um Meineid. Frauke Petry soll vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags falsch ausgesagt haben. Im November 2015 fand diese Sitzung statt und Frauke Petry hat dabei sich selbst und auch einem anderen AfD-Politiker widersprochen.
Es ging damals um die Aufstellung zu den Landtagswahlen in Sachsen 2014 und um ein Darlehen der AfD-Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes. In der Frage, ob das zurückgezahlt werden musste oder nicht, hat Frauke Petry Aussagen getätigt, die eben dazu geführt habe, dass die Staatsanwaltschaft diese Klage wegen Meineides vorgelegt hat.
Petry schweigt vor Gericht
Heinemann: Was sagt Frau Petry zu diesen Vorwürfen?
Brandau: Sie hat sich heute nicht eingelassen. Ihr Anwalt hat eine Erklärung verlesen und hat kritisiert, es handle sich hier nicht um Meineid. Unter anderem hat er argumentiert, dass dieser Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags gar nicht dazu berechtigt gewesen sei, Frauke Petry unter Eid zu nehmen.
Heute wurde hier schon ein Zeuge vernommen, weitere werden vernommen. Auch Abgeordnete natürlich, die in diesem Innovationsausschuss sitzen. Frauke Petry hat sich nicht eingelassen, aber sie hatte vorher schon einen Irrtum eingeräumt. Aber eben einen Vorsatz bestritten.
Passive Wahlrecht steht auf dem Spiel
Heinemann: Welches Strafmaß erwartet Frau Petry, sollte sie schuldig gesprochen werden?
Brandau: Meineid wird in Deutschland mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr belegt. Es gibt auch den minderschweren Fall von sechs Monaten. Ein Jahr oder auch deutlich mehr könnte gravierende Konsequenzen haben.
Denn bei einer Verurteilung von mindestens einem Jahr verliert man in Deutschland das passive Wahlrecht. Damit wären unter anderem die Abgeordneten Mandate von Frauke Petry futsch und sie möchte auch sich zur Landtagswahl im September aufstellen lassen.