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Michael Hüther: Krankenkassen-Überschüsse sollten nicht im Fonds verbleiben

Neun Milliarden Euro haben die Krankenkassen auf der hohen Kante. Hier fehle ein Mechanismus, der dafür sorgt, dass Überschüsse an die Beitragszahler zurückgehen, sagt Michael Hüther. Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln hält eine analoge Regelung zur Rentenversicherung für klug.

Michael Hüther im Gespräch mit Dirk Müller | 16.04.2012
    Dirk Müller: Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung – da gibt es zumeist immer äußerst lange Gesichter, wenn davon die Rede ist, vor allem, wenn von den Kosten und von den Defiziten die Rede ist. Jetzt aber nicht: Jetzt geht es um Überschüsse, um fast 14 Milliarden Euro, die die Sozialkassen auf der hohen Kante haben. Was soll damit passieren? Zurückgeben an diejenigen, die diese Überschüsse erwirtschaftet haben, also an die Versicherten, an die Arbeitnehmer, oder einfach horten, bunkern für schlechte Zeiten? Die Kanzlerin ist offenbar fürs Horten. – Am Telefon begrüße ich nun Professor Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln. Guten Morgen!

    Michael Hüther: Guten Morgen, Herr Müller.

    Müller: Herr Hüther, wem gehört das Geld?

    Hüther: Zunächst einmal gehört es rechtlich den Kassen und es ist zum Teil ja mit Regeln auch versehen, wie man mit solchen Überschüssen umzugehen hat. Deswegen macht es Sinn, sehr differenziert zu schauen. Sie haben in der Anmoderation deutlich gemacht, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung, das sind ja nur kleine Beträge, dort haben wir mehr oder weniger ausgeglichene Haushalte. Es geht also um die Krankenversicherung und um die Rentenversicherung.
    Bei der Rente ist es ganz eindeutig. Wenn dort die Nachhaltigkeitsrücklage, das heißt so eine Art Puffer, ein Liquiditätspuffer, mehr als das 1,5-fache einer Monatsausgabe beträgt, dann werden die Beiträge gesenkt. So ist das auch zum 1. Januar 2012 ja geschehen, wo der Beitrag von 19,9 auf 19,6 angepasst wurde. Insofern haben wir bei der Rentenversicherung relativ wenig Handlungsbedarf, hier gibt es einen Regelmechanismus, der sollte auch umgesetzt werden. Das heißt, wenn solche Überschüsse da sind, dann gehen sie an die Beitragszahler zurück.
    Das Problem stellt die Krankenversicherung dar. Dort haben wir den höchsten Überschuss, 9,3 Milliarden, davon 5,3 im Gesundheitsfonds, der andere Teil direkt bei den Kassen, und es gibt hier keine Regelung und da ist in der Tat zu fragen, was macht man damit, denn hier ist offensichtlich etwas vergessen worden im gesetzgeberischen Werk.

    Müller: Was ist vergessen worden?

    Hüther: Man hat im Grunde den Gesundheitsfonds so gerechnet, als wäre es ständig eine Situation unter Ausgabendruck. Tatsächlich finden wir aber in den letzten Quartalen, auch eineinhalb Jahren durch die gute Beschäftigungslage, für die wir auch keinen Abbruch sehen, bei gleichzeitig ja auch beachtlicher Ausgabendisziplin, dass diese Kassen in Überschuss geraten. Es gibt keinen Regelmechanismus dafür, wie man nun umzugehen hat. Das ist der Preis, den wir für diese Gesundheitsreform zahlen. Früher war es ja üblich oder möglich, dass die einzelnen Kassen je nach ihrer Liquiditätslage dann den Beitragssatz anpassen konnten. Nun geschieht das ja nicht mehr, wir haben einen allgemeinen Beitragssatz, der 15,5 Prozent beträgt und den die gesetzlich Versicherten an den Gesundheitsfonds entrichten. Es ist nicht im Gesetz vorgesehen, diesen Beitragssatz abzusenken oder ähnlich wie mit der Liquiditätsreserve bei der Rentenversicherung zu verfahren, die hier auch mindestens 20 Prozent der Monatsausgabe tragen soll. Es gibt also keinen Höchstliquiditätspuffer, und insofern ist die Diskussion verständlich. Der Gesundheitsminister verweist auf die Praxisgebühr, die könnte man indirekt nutzen, indem man auf sie verzichtet, um das Geld zurückzugeben, aber es wäre schon zu überlegen, ob nicht hier eine Lücke im Gesetzgebungsverfahren ist und eine Analogie zum Rentenrecht hergestellt wird.

    Müller: Also wäre das im Grunde gar kein Problem zu sagen, wir haben die Rentenbeiträge gesenkt aufgrund der guten finanziellen Situation, dann machen wir das mit den Beiträgen für die Krankenkasse ebenfalls?

    Hüther: Und wir machen das ja nach dem Regelmechanismus der Rentenversicherung auch nicht irgendwie kurzfristig, sondern man weiß, es gibt dafür einen Schätzerkreis, der das überprüft, wenn die Monatsrücklage so groß ist, dass sie dieses 1,5-fache übersteigt, dann wird der Beitrag angepasst, und wir können ja derzeit davon ausgehen, dass zum 1. Januar 2013 der Rentenbeitrag noch mal um 0,4 auf 19,2 und ein Jahr später Richtung 19 Prozent abgesenkt werden kann. Hier gibt es also in der Tat eine Logik, und das sind ja auch dann in langer Sicht keine großen Schwankungen. Das ist ja immer das Gegenargument, ein stabiler Beitrag ist ein wert an sich. Aber es ist natürlich richtig: wir sollten die Beschäftigten, die das ja als Verringerung ihres verfügbaren Einkommens auch spüren, dann auch teilhaben lassen an einem Effizienzgewinn.

    Müller: Reden wir, Herr Hüther, noch einmal über Mathematik und Politik. Sie haben das schon ein wenig anklingen lassen: irgendeiner hat da falsch gerechnet. Es gab massive Klagen der Versicherten über die Zusatzbeiträge, die ja nun auch bestanden haben, die jetzt etwas zurückgegangen sind, über die Praxisgebühr, dann über steigende Beiträge, die ja auch alle getroffen haben, und dann kommt die Politik beziehungsweise dann kommen die Kassen mit fast neun Milliarden oder gut neun Milliarden Euro Überschuss. Darf die Politik sich so verrechnen?

    Hüther: Na ja, es ist, glaube ich, für viele schon erstaunlich, welches Maß an Beschäftigungsdynamik wir haben, denn das ist ja der große Treiber, die Einnahmen entwickeln sich deutlich günstiger als erwartet. Auf der anderen Seite gilt aber auch, dass die Maßnahmen auf der Ausgabenseite gerade bei der Gesundheitskasse dazu geführt haben, dass wir eine höhere Disziplin beobachten. Richtig ist aber auch, für die Politik zu sagen, na ja, sind wir mal ein bisschen vorsichtig bei der Disziplin der Ausgabenseite, da haben wir jetzt mittlerweile 30 Jahre oder 35 Jahre Erfahrung mit Gesundheitsreformen, das waren nie wirklich Dauerhaft-Effekte. Entscheidend ist also das, was auf der Einnahmenseite passiert, und dann ist das sehr erfreulich, aber dann in der Tat stellt sich auch genau die Frage, wie gehen wir eigentlich damit um, denn es ist ja so, dass das Geld, das in den Kassen ist, dann auch irgendwie verwendet wird. Also es muss schon auch erkennbar sein, dass bei einer solchen Entwicklung auch die Beitragszahler beteiligt werden.

    Müller: Bleiben wir beim Rechnen, Herr Hüther. Abgaben und Beiträge sind zumindest unter dem Strich in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Das heißt, es gibt für die Arbeitnehmer Nettoverluste. Warum?

    Hüther: Nun, wir haben auf der einen Seite, wenn wir die letzten 20 Jahre grob nehmen, in der Tat einen Rückgang der Nettolöhne im Durchschnitt von 18.600 auf 17.650. Das ist geschuldet der Steuer- und Abgabenlast, die ist stärker gestiegen als die Einkommen. Das hat einmal damit zu tun, dass wir in der Lohnsteuer diese klassische Kalte Progression haben. Das heißt, dort wird jeder Euro gleich bewertet und wir haben hier einen höheren Grenzabgabenbereich, in den die Einkommen hineinwachsen. Da ist nicht entsprechend viel zurückgegeben worden. Und es gilt halt für die Beitragssätze, man darf nicht vergessen: Über die Zeit sind die Beiträge in der Rentenversicherung angehoben worden, es ist der Beitrag der Pflegeversicherung hinzugekommen, wir haben im Gesundheitsbereich steigende Beiträge, und das ist ja sozusagen auch die Geschichte, vor der wir das alles diskutieren. Wir stehen jetzt vor einer völlig anderen Situation, einmal beschäftigungsbezogen, aber auch, weil sich in den Systemen doch viele Dinge als richtig erwiesen haben – nehmen wir beispielsweise die Rentenversicherung mit dem Nachhaltigkeitsfaktor, mit dem Nachholfaktor. Das sind alles ganz wichtige Elemente, die zur Stabilisierung beigetragen haben, auch die Rente mit 67, die jetzt anläuft. Insofern ist da über die 20 Jahre etwas zum Teil nicht erfreulich gewesen, weil wir Belastungen hatten, aber wir haben auch reagiert, und jetzt ist die Frage, wie tragen wir das in die Zukunft.

    Müller: Da spielt es auch keine Rolle, ob ich jetzt SPD wähle oder Schwarz-Gelb?

    Hüther: Ich glaube nicht wirklich, denn die Gesundheitsreform mit dem Gesundheitsfonds ist ja das Ergebnis von Schwarz-Rot und sie ist nicht unter Schwarz-Gelb verändert worden, sondern der jetzige Gesundheitsminister der FDP agiert auf diesem Plafond. Man hat sozusagen natürlich ein Instrument auch in dem System mit den Zusatzbeiträgen, das noch mal Disziplinierung auslösen soll, Sie haben es angedeutet, faktisch haben wir das aber nicht und insofern haben wir da auch nicht die Befürchtungen, die ja viele Politiker hatten, dass es eine soziale Schieflage gibt, tatsächlich erlebt. Ich halte das auch nicht für problematisch. Aber wenn man das politische Argument nimmt, bleibt also jetzt die Frage, wie gehen wir wirklich mit solchen Überschüssen um, und ich finde, das sollte nicht einfach im Fonds verbleiben, sondern die Analogie der Rentenversicherung ist relativ klug.

    Müller: Ich glaube, der Zug wartet auf Sie. Vielen Dank, Professor Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln. Vielen Dank für das Gespräch und gute Fahrt.

    Hüther: Sehr gerne. Danke!

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.