
Seiner Meinung nach ergäben sich aus der Eilentscheidung durchaus Konsequenzen und Einschränkungen im Handeln, sagte Miersch in Berlin. Zwar würden Zurückweisungen dadurch nicht per se ausgeschlossen - es würden aber Rahmenbedingungen aufgezeigt. Miersch sprach von einer grundsätzlichen Entscheidung des Gerichts. Er wandte sich damit gegen Darstellungen aus der CDU/CSU, es gehe nur um Einzelfälle.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte gestern festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, hätten sie nicht abgewiesen werden dürfen.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.