Freitag, 19. April 2024

Archiv

Mietpreisbremse
"Ein guter Tag für Mieter"

Wer in einem deutschen Ballungszentrum auf Wohnungssuche geht, reibt sich ob der Preise gelegentlich verwundert die Augen. Um Wohnraum bezahlbar zu halten, hat sich die Bundesregierung jetzt auf ein Modell für die Mietpreisbremse geeinigt. Kritiker bemängeln viele Ausnahmen.

23.09.2014
    Besonders in Ballungszentren ist der Bedarf an Wohnungen gestiegen
    Besonders in Ballungszentren ist der Bedarf an Wohnungen gestiegen (dpa / picture-alliance / Armin Weigel)
    Für Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas ist heute
    "Ein guter Tag für die Mieter in Deutschland."
    Denn gleich zwei Dinge sollen sich zukünftig ändern. Bald soll gelten: wer einen Makler beauftragt, der muss ihn auch bezahlen. Zu oft tragen Mieter bislang die Kosten, wenn der Vermieter einen Makler eingesetzt hat. Ambitionierter ist aber noch ein anderes Vorhaben der Großen Koalition:
    "Die Mietpreisbremse kommt."
    Länder haben fünf Jahre Zeit
    Wenn das Gesetz wie geplant im ersten Halbjahr 2015 in Kraft tritt, haben die Länder fünf Jahre Zeit. In diesem Zeitraum – bis zum Jahr 2020 – sollen sie nach festgelegten Kriterien Regionen bestimmen, in denen sie die Wohnungssituation als problematisch ansehen. Dort können sie einmalig für fünf Jahre die Mietpreisbremse verhängen. Die hat zur Folge, dass die Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Einmal fünf Jahre – keine Verlängerung, selbst wenn sich die Situation nicht verbessert hat. So wollte es die Union.
    "Es gibt den Eigentümern Planungssicherheit."
    Sagt Jan-Marco Luczak von der CDU. Denn nur ausreichend Wohnraum helfe gegen zu hohe Mieten. Deshalb dürften künftige potentielle Vermieter nicht vom Hausbau abgehalten werden.
    Für Neubauten gilt die Bremse nicht
    Doch Neubauten sind von der Mietpreisbremse ohnehin ausgenommen. Vorausgesetzt, sie sind nach dem Termin der Kabinettsbefassung genehmigt worden. Also voraussichtlich nach dem 01. Oktober.
    Er habe von dem ursprünglichen Plan Abstand genommen, nur die Erstvermietung eines Neubaus von der Mietpreisbremse auszunehmen, erklärt der Justizminister:
    "Weil ich glaube, dass es ganz wichtig ist, auch für Mieter, dass neue, zusätzliche Wohnungen gebaut werden. Und für die Investitionsentscheidung ist die Entwicklung der Mieten von ganz besonderer Bedeutung."
    Ausnahme auch für umfassend sanierte Häuser
    Auch Wohnungen, die umfassend saniert wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Faustregel hier: Die Investition muss etwa ein Drittel der Kosten für eine Neubauwohnung ausmachen. In den fünf Jahren, in denen die Mietpreisbremse gilt, müssten sich auch die Länder erklären, sagt CDU-Politiker Lusczak:
    "Die Länder, die Kommunen, müssen genau sagen, wenn sie eine Mietpreisbremse einführen in einem bestimmten Gebiet, was sie in diesem Gebiet machen wollen, um nachhaltig etwas für die Mieter zu tun. Nämlich für Neubau zu sorgen."
    Kritik am Plan, Neubauten von der Mietpreisbremse komplett auszunehmen, kommt von der Opposition. Die Ausnahme des Neubaus schaffe einen Anreiz, möglichst hochpreisig zu bauen, anstatt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hier sei die SPD in den Verhandlungen eingeknickt.
    Kritik: Es droht Sanierungsstau
    Der Immobilienverband Deutschland, der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen, ist sogar doppelt unzufrieden mit den heute vorgestellten Eckpunkten. Die Mietpreisbremse könnte dazu führen, dass nicht mehr ausreichend renoviert und modernisiert werde, wenn nur noch Komplettsanierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, kleinere Arbeiten wie ein neues Badezimmer aber nicht umgelegt werden könnten.
    "Der Wohnungsbestand in Deutschland wird damit technisch überaltern, ich glaube, das ist nicht, was die Mieter wollen."
    Sagt Jürgen Michael Schick, der Vizepräsident des IVD. Vor allem aber seinen Verband die Einführung des Bestellerprinzips bei den Maklergebühren. Das aus seiner Sicht gar keines ist:
    "Der Satz 'Wer bestellt, bezahlt' ist so leider nicht umgesetzt in dem Referentenentwurf. Dort heißt es, in Zukunft zahlt nur noch der Vermieter und nicht mehr der Mieter."
    Das sei ein ungerechtfertigter Eingriff in die Vertragsfreiheit und verfassungsrechtlich bedenklich. Dagegen werde auch sein Verband klagen.