Vogt: Guten Tag.
Durak: Wir wissen ja, dass Kinderpornographie ein Millionengeschäft ist, es wird von rund 19 Milliarden Dollar gesprochen, die da gehandelt werden. Das findet vor allem über das Internet statt, und es ist ja wohl unglaublich schwierig, den Tätern auf die Spur zu kommen und dann fast ebenso, diese zu bestrafen. Wir wollen der Reihe nach vorgehen: Wie erfahren Ermittler davon, wie kommen sie Tätern auf die Spur?
Vogt: Zunächst gibt es Ermittler im Bundeskriminalamt, die anlassunabhängig recherchieren, das heißt, rund um die Uhr im Internet surfen und nach verdächtigem Material suchen, so auch nach Kinderpornographie. Im übrigen hat sich das Anzeigeverhalten der Bevölkerung deutlich verändert. Die Bürger machen uns auf Internetseiten aufmerksam und sagen uns, da und da müsst ihr mal nachschauen, hier könnte kinderpornographisches Material im Netz versteckt sein.
Durak: Dann ergibt sich natürlich sofort die Frage, Herr Vogt, ab wann ist etwas Kinderpornographie?
Vogt: Wenn der sexuelle Missbrauch von Kindern, das heißt von Personen unter 14 Jahren, dargestellt ist, also sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen werden oder das Kind an sich selber vornimmt.
Durak: Jetzt schauen wir aus dem Bildschirm heraus und auf Täter. Wer wird als Täter bezeichnet und behandelt?
Vogt: Das sind die Personen, die derartige Bilder aus dem Netzt herunterladen und abspeichern. Das bloße Betrachten dieser Bilder ist - und das sage ich ganz ausdrücklich - leider noch nicht strafbar. Man muss die Bilder willentlich abspeichern auf ein Speichermedium wie Festplatte, CD-ROM oder Diskette.
Durak: Das bloße Anschauen ist nicht strafbar bei uns - weshalb nicht?
Vogt: Da müssen Sie den Gesetzgeber fragen. Es heißt, der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar, und ich kann nur etwas besitzen, wenn ich es in den Händen halten kann, Körperlichkeitskriterium sage ich nur. Nur dann ist es strafbar.
Durak: Gibt es so etwas wie ein Profil, dem Ermittler erfolgreich nachgehen können, also wer bedient sich an diesem schmutzigen Angebot?
Vogt: Das Angebot wird leider von allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen genutzt. Ich muss leider in der letzten Zeit auch feststellen, dass immer mehr Jugendliche und Heranwachsende sich diese Bilder anschauen und abspeichern. Bis vor einigen Monaten oder einem Jahr hatten wir ausschließlich männliche erwachsene Täter über 21 Jahren, das hat sich leider geändert.
Durak: Wie erklären Sie sich diese Änderung?
Vogt: Das kann ich Ihnen auch nicht sagen. Möglicherweise, das ist ein Erklärungsversuch von mir, dieser günstige Zugang zum Internet, der Erziehungsberechtigte nicht mehr veranlasst nachzuschauen, was die Kinder machen, weil es ja nicht mehr viel Geld kostet.
Durak: Wie kommen Sie dann diesen Menschen auf die Spur, rein technisch gesehen sozusagen?
Vogt: Da möchte ich natürlich aus ermittlungstaktischen Gründen keine Anweisung geben, wie man es machen soll, damit man nicht erwischt wird, aber man muss davon ausgehen, dass man auch im Internet Spuren hinterlässt, denen wir sehr konkret nachgehen können.
Durak: Wir haben ja mit zwei Tätergruppen zu tun. Zum einen denen, die es anbieten und zum anderen denen, die das unsaubere Angebot annehmen. Jetzt gehen wir wieder auf die Anbieter. Ist es da möglich, über das Internet an die Anbieter heranzukommen oder ist es immer noch so, dass da die Bremse Provider dazwischensteht?
Vogt: Nein, die Provider haben auch ihr Verhalten geändert, arbeiten mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, soweit sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch dazu verpflichtet sind. Es ist sicherlich schwierig, gerade der Anbieter habhaft zu werden, aber auch da gibt es im Bundeskriminalamt eine Fachgruppe, die sich ausschließlich mit den Bildern des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschäftigen und versuchen, anhand von Merkmalen auf den Bildern, das Kind namhaft zu und so auch den Täter dingfest machen, der das Kind missbraucht hat.
Durak: Wie steht es denn um die Zusammenarbeit international, ein kleiner Bezug zum aktuellen Fall: In weit über 100 Ländern ist ja ermittelt worden, das spricht ja für eine sehr gute Zusammenarbeit.
Vogt: Die Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt war wirklich sehr gut, es hat hier eine Mittlerfunktion übernommen und seinen Kontaktbeamten über Interpol Lyon dann unser Material zur Verfügung gestellt, so dass die Ermittlungen in diesen Staaten aufgenommen werden konnten.
Durak: Dankeschön. Das war Oberstaatsanwalt Peter Vogt von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Halle.
Durak: Wir wissen ja, dass Kinderpornographie ein Millionengeschäft ist, es wird von rund 19 Milliarden Dollar gesprochen, die da gehandelt werden. Das findet vor allem über das Internet statt, und es ist ja wohl unglaublich schwierig, den Tätern auf die Spur zu kommen und dann fast ebenso, diese zu bestrafen. Wir wollen der Reihe nach vorgehen: Wie erfahren Ermittler davon, wie kommen sie Tätern auf die Spur?
Vogt: Zunächst gibt es Ermittler im Bundeskriminalamt, die anlassunabhängig recherchieren, das heißt, rund um die Uhr im Internet surfen und nach verdächtigem Material suchen, so auch nach Kinderpornographie. Im übrigen hat sich das Anzeigeverhalten der Bevölkerung deutlich verändert. Die Bürger machen uns auf Internetseiten aufmerksam und sagen uns, da und da müsst ihr mal nachschauen, hier könnte kinderpornographisches Material im Netz versteckt sein.
Durak: Dann ergibt sich natürlich sofort die Frage, Herr Vogt, ab wann ist etwas Kinderpornographie?
Vogt: Wenn der sexuelle Missbrauch von Kindern, das heißt von Personen unter 14 Jahren, dargestellt ist, also sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen werden oder das Kind an sich selber vornimmt.
Durak: Jetzt schauen wir aus dem Bildschirm heraus und auf Täter. Wer wird als Täter bezeichnet und behandelt?
Vogt: Das sind die Personen, die derartige Bilder aus dem Netzt herunterladen und abspeichern. Das bloße Betrachten dieser Bilder ist - und das sage ich ganz ausdrücklich - leider noch nicht strafbar. Man muss die Bilder willentlich abspeichern auf ein Speichermedium wie Festplatte, CD-ROM oder Diskette.
Durak: Das bloße Anschauen ist nicht strafbar bei uns - weshalb nicht?
Vogt: Da müssen Sie den Gesetzgeber fragen. Es heißt, der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar, und ich kann nur etwas besitzen, wenn ich es in den Händen halten kann, Körperlichkeitskriterium sage ich nur. Nur dann ist es strafbar.
Durak: Gibt es so etwas wie ein Profil, dem Ermittler erfolgreich nachgehen können, also wer bedient sich an diesem schmutzigen Angebot?
Vogt: Das Angebot wird leider von allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen genutzt. Ich muss leider in der letzten Zeit auch feststellen, dass immer mehr Jugendliche und Heranwachsende sich diese Bilder anschauen und abspeichern. Bis vor einigen Monaten oder einem Jahr hatten wir ausschließlich männliche erwachsene Täter über 21 Jahren, das hat sich leider geändert.
Durak: Wie erklären Sie sich diese Änderung?
Vogt: Das kann ich Ihnen auch nicht sagen. Möglicherweise, das ist ein Erklärungsversuch von mir, dieser günstige Zugang zum Internet, der Erziehungsberechtigte nicht mehr veranlasst nachzuschauen, was die Kinder machen, weil es ja nicht mehr viel Geld kostet.
Durak: Wie kommen Sie dann diesen Menschen auf die Spur, rein technisch gesehen sozusagen?
Vogt: Da möchte ich natürlich aus ermittlungstaktischen Gründen keine Anweisung geben, wie man es machen soll, damit man nicht erwischt wird, aber man muss davon ausgehen, dass man auch im Internet Spuren hinterlässt, denen wir sehr konkret nachgehen können.
Durak: Wir haben ja mit zwei Tätergruppen zu tun. Zum einen denen, die es anbieten und zum anderen denen, die das unsaubere Angebot annehmen. Jetzt gehen wir wieder auf die Anbieter. Ist es da möglich, über das Internet an die Anbieter heranzukommen oder ist es immer noch so, dass da die Bremse Provider dazwischensteht?
Vogt: Nein, die Provider haben auch ihr Verhalten geändert, arbeiten mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, soweit sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch dazu verpflichtet sind. Es ist sicherlich schwierig, gerade der Anbieter habhaft zu werden, aber auch da gibt es im Bundeskriminalamt eine Fachgruppe, die sich ausschließlich mit den Bildern des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschäftigen und versuchen, anhand von Merkmalen auf den Bildern, das Kind namhaft zu und so auch den Täter dingfest machen, der das Kind missbraucht hat.
Durak: Wie steht es denn um die Zusammenarbeit international, ein kleiner Bezug zum aktuellen Fall: In weit über 100 Ländern ist ja ermittelt worden, das spricht ja für eine sehr gute Zusammenarbeit.
Vogt: Die Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt war wirklich sehr gut, es hat hier eine Mittlerfunktion übernommen und seinen Kontaktbeamten über Interpol Lyon dann unser Material zur Verfügung gestellt, so dass die Ermittlungen in diesen Staaten aufgenommen werden konnten.
Durak: Dankeschön. Das war Oberstaatsanwalt Peter Vogt von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Halle.