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Mindestlohn-Debatte
Dokumentationspflicht nervt Arbeitgeber

Um die höheren Kosten abzufedern, die der noch junge Mindestlohn für manche Arbeitgeber mit sich bringt, könnten Unternehmen versuchen, ihren Beschäftigten unbezahlte Überstunden aufzudrücken. Um das zu verhindern, gibt es die Pflicht, die mit Mindestlohn geleisteten Arbeitsstunden zu dokumentieren. Das empfinden manche Branchen als schwere bürokratische Belastung.

Von Michael Braun | 28.01.2015
    Eine Uhr zeigt fünf vor zwölf.
    Die Dokumentationspflicht belaste viele Betriebe stärker als die eigentliche Mindestlohnhöhe, klagen Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes. (dpa/Patrick Pleul)
    Es ist nur ein Stein im Bauwerk der Bürokratie, unter dem die Wirtschaft leidet. In der chemischen Industrie kommt zur Dokumentationspflicht für gezahlte Mindestlöhne etwa noch die Chemikalienverordnung REACH als stark belastende Auflage hinzu. Nach ihren Vorgaben werden die eingesetzten Chemikalien registriert, um später für eine sichere Verwendung zu sorgen. Außerdem müssen Produktionsabläufe zur Qualitätssicherung dokumentiert werden. Beim Hamburger Chemieunternehmer Reinhold von Eben-Worlée lastet all das messbar auf den Personalkosten:
    "Ich kann Ihnen das ganz deutlich sagen bei den Dokumentationspflichten zur Chemikaliengesetzgebung: Früher hatten wir einen Doktor, der sich drum gekümmert hat. Heute haben wir vier."
    Die Pflicht, die mit Mindestlohn geleisteten Arbeitsstunden zu dokumentieren, trifft die Chemieindustrie kaum. Denn sie bezahlt seit langem übertariflich. Gleichwohl hält der Unternehmer nichts davon: Es gebe schon genügend Kontrollen, um unbezahlte Überstunden zu offenbaren und zu vermeiden:
    "Wir haben in der Regel in der Industrie eine Arbeitszeiterfassung. Und da wird erfasst, wann die Mitarbeiter kommen und wann die Mitarbeiter gehen. Und dadurch lässt sich dann bei der Lohnsteuerprüfung, die wir regelmäßig haben, ja auch sehr schnell feststellen, ob dort Arbeitszeiten nicht aufgeschrieben worden sind."
    Hotel- und Gaststättengewerbe klagt über Last der Dokumentation
    Eine andere Branche ist sehr viel mehr vom Mindestlohn betroffen: das Hotel- und Gaststättengewerbe. Das besteht zu etwa 80 Prozent aus Kleinbetrieben. Und dort gibt es eine elektronische Arbeitszeiterfassung in der Regel nicht. Hier sei die Pflicht, die nach Mindestlohn bezahlten Arbeitszeiten zu dokumentieren, eine große Last, sagt Sandra Warden, die Geschäftsführerin des Branchenverbandes Dehoga:
    "Ich würde sogar fast so weit gehen zu sagen, dass das sehr viele Betriebe stärker belastet als die eigentliche Mindestlohnhöhe. Denn alle Betriebe, auch diejenigen, die schon heute deutlich über 8,50 Euro bezahlen, müssen ja jetzt überlegen, wie sie diese Aufzeichnungspflicht in ihre täglichen Abläufe integrieren."
    Muss nun eine elektronische Zeiterfassung her? Genügen Excel-Dateien? Oder einfache Arbeitszettel? Damit müsse man sich nun auseinandersetzen. Und dabei den Ärger schlucken, dass eine Branche unter Pauschalverdacht gestellt werde, ihren nach Mindestlohn beschäftigten Mitarbeitern unbezahlte Überstunden aufzudrücken, sagt die Verbandsmanagerin. Zumal Missbrauch auch bislang schon ans Licht gebracht werden konnte:
    "Dafür gibt es ja Instrumente auch heute schon. Also, wenn Arbeitnehmer sich beschweren, zum Beispiel bei Arbeitsschutzbehörden oder jetzt auch bei den verschiedenen Stellen, die für die Kontrolle des Mindestlohnes zuständig sind, dann hätte man ja solche Anfangsverdachte."
    Helfen würde es schon, so Sandra Warden, die Verdienstgrenzen für die Dokumentationspflicht zu senken. Mindestlohempfänger verdienten im Monat höchstens 1.400, 1.500 Euro. Warum dann eine Dokumentationspflicht für Monatslöhne bis zu knapp 3.000 Euro bestehe, sei nicht nachvollziehbar. 1.900 Euro genügten.
    Das Statistische Bundesamt gibt die durch die Bürokratie allein des Bundes verursachten Kosten für die deutsche Wirtschaft mit bis zu 39 Milliarden Euro an.