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Mindestlohn
Verleger fordern Sonderregelung für Zeitungsboten

Sechs Euro die Stunde: Soviel verdient in Deutschland ein Zeitungsbote im Schnitt - deutlich weniger als der geplante Mindestlohn von 8,50 Euro. Trotzdem fordern die Zeitungsverleger beim Mindestlohn eine Sonderregelung für ihre Branche - und drohen mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Von Sören Brinkmann | 07.06.2014
    Verschiedene deutsche Tageszeitungen liegen auf einem Tisch.
    Ein Mindestlohn für Zeitungszusteller würde die wirtschaftliche Grundlage der Verlage gefährden, warnt der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger. (dpa / Jan Woitas)
    Kaffee, Frühstück und dazu die Tageszeitung. Trotz Nachrichten-Apps, Spiegel Online und Co gehört die gedruckte Ausgabe in Millionen deutschen Haushalten immer noch zum Alltag. Ganz früh am Morgen sind deshalb diejenigen unterwegs, die die Zeitungen verteilen – fast jeden Tag, bei Wind und Wetter. Bezahlt werden sie in der Regel nach der Zahl der ausgelieferten Exemplare.
    Umgerechnet auf den Stundenlohn bekommen die Zeitungsausträger in vielen Regionen – vor allem im Osten Deutschlands – so deutlich weniger als 8,50 Euro, sagt Frank Werneke, der stellvertretende Vorsitzende von Verdi:
    "Im Schnitt, würde ich einmal sagen, bewegt sich derzeit das Stundenlohnniveau – wenn man die Sachen auf Stundenlöhne umrechnet – ungefähr in der Größenordnung von sechs Euro."
    Verleger wollen keinen Mindestlohn für Zeitungsausträger
    Zwar gibt es regional große Unterschiede, doch mit dem Mindestlohn kämen auf viele Verlage zusätzliche Kosten zu. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger will deshalb für seine Branche eine Sonderregelung. Für eine Stellungnahme war der BDZV nicht zu erreichen. In einer Pressemitteilung heißt es dazu aber:
    "Wer es mit der Rolle der Zeitung für die politische Meinungs- und Willensbildung ernst meint, der darf bei der Einführung des Mindestlohns nicht dogmatisch vorgehen."
    Soll heißen: Der Mindestlohn soll nicht für die Zeitungsausträger gelten. Der Verband stützt sich bei seiner Forderung auf den früheren Bundesverfassungsrichter di Fabio, der im Auftrag des BDZV ein Gutachten erstellt hat. Di Fabio hat keine Scheu vor drastischen Worten: Mit einer verteuerten Zustellung werde den Verlagen und damit der Pressefreiheit die wirtschaftliche Grundlage entzogen.
    Kommt der Mindestlohn also mit Ausnahmen für die Zeitungsboten? Das Thema wird auch die Regierungskoalition in Berlin noch beschäftigen: Denn für die SPD ist der allgemeine Mindestlohn ein Prestigeprojekt. Insbesondere der Wirtschaftsflügel der Union will aber Ausnahmen für einzelne Berufe durchsetzen. Im Bundestag musste sich die Regierung gerade erst in dieser Woche Kritik gefallen lassen. Zum Beispiel von Kerstin Andreae von den Grünen:
    "Weil ein Sicherheitsnetz mit lauter Löchern ist eben kein Sicherheitsnetz."
    Es geht dabei nicht nur um Zeitungsausträger, sondern zum Beispiel auch um Taxifahrer oder Saisonarbeiter. Doch gerade die Verleger, mit ihrem Wunsch nach Sonderregeln, sind im Blick der Gewerkschaften. Verdi-Vize Frank Werneke hält den Einfluss des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger auf die Politik für besonders groß:
    "Wir erleben jetzt, dass die Zeitungsverlage ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten natürlich massiv versuchen zu beeinflussen. Und natürlich hat ein Zeitungsverlag, der ein Stück weit, zumindest was das gedruckte Wort betrifft, ein Meinungsmonopol in einer Region hat, Einfluss. Und natürlich ist es so, dass, wenn dort ein Zeitungsverleger seinen Bundestagabgeordneten anspricht – um das mal freundlich zu formulieren –, das eine andere Wirkung hat, als wenn das ein anderer Wirtschaftszweig macht oder ein anderes Unternehmen."
    Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger setzt Politiker unter Druck
    Die wirtschaftlichen Grundlagen der Verlage sieht Frank Werneke nicht bedroht:
    "Wenn es ein perspektivisches Problem gibt bezogen auf die Zeitungsverlage, dann ist es die Frage der Überlebensstrategie im Netz, und nicht die Frage der Höhe der Kosten der Zeitungszustellung."
    Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger warnt hingegen:

    "Würde der Mindestlohn einheitlich auch für die Zeitungsbranche umgesetzt, könnten nach einer Erhebung des BDZV rund zwei Millionen Haushalte – insbesondere in den ländlichen Gebieten – nicht mehr zu betriebswirtschaftlich abbildbaren Konditionen mit Zeitungen beliefert werden. Damit wären 13 Prozent der gesamten Zeitungsauflage betroffen."

    Wie das Gesetz letztendlich aussieht, entscheidet sich in den Beratungen, die jetzt in den Bundestagsausschüssen stattfinden. Der Bundestag könnte den Mindestlohn dann noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen. Sollte er dann auch für Zeitungsboten gelten, drohen die Verleger jetzt schon mit dem nächsten Schritt: dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht.