Die Verbraucherzentralen haben etwa 4000 Verbraucherbeschwerden ausgewertet, mit dem Ergebnis, dass diese fast immer berechtigt waren. Gerd Billen Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen spricht von Abzocke und Einschüchterung:
"Nach dem, was wir da zusammen getragen haben, müssen wir davon ausgehen, dass Hunderttausende bedroht werden von unseriösen, teilweise kriminellen Inkassounternehmen. Das erschreckende ist ja, dass viel Druck, viel Ärger, viel Bedrohung gemacht wird aufgrund von Forderungen an Verbraucher, die gar nicht bestehen."
Hintergrund sind meistens untergeschobene Verträge, die durch Abo-Fallen im Internet, unerlaubte Telefonwerbung oder Gewinnspielwerbung entstehen. Oft bezahlen die Verbraucher aus Unkenntnis, viele fühlen sich bedroht und eingeschüchtert. Da drohen Inkassounternehmen mit Hausbesuchen, einem Eintrag bei der Schufa oder gar einer Kontopfändung. Von den 116 Inkassounternehmen, über die sich die Verbraucher beschwert haben, sind fast 20 bei keinem Gericht registriert, haben also keine Berechtigung Schulden einzutreiben. Gabriele Emmrich leitet die Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:
"Es fehlen klare gesetzliche Regelungen, es fehlen klare Sanktionen für die, die unseriös am Markt agieren und unsere Aufgabe ist es, den Verbraucher zu ermuntern, solche Forderungen zurückzuweisen und nicht zu bezahlen."
Gebühren, Auslagen oder Zinsen, die in den Forderungen der Inkassounternehmen aufgeführt werden, sind oft nicht nachvollziehbar. Bagatellforderungen können schnell zu mehreren hundert oder tausend Euro anwachsen. In einem Fall belief sich die Hauptforderung auf gerade einmal 20 Euro. Am Ende sollte der Kunde 1200 Euro bezahlen. Bei den meisten Beschwerden, die die Verbraucherzentralen überprüft haben, stand die "Deutsche Zentral Inkasso GmbH" auf dem Briefkopf. Auf dieses Unternehmen entfielen 40 Prozent aller Beschwerden. Verbraucher sollten Forderungen nicht leichtfertig bezahlen. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen können helfen, die Forderungen aufzuklären, erklärt Gabriele Emmrich:
"Dann halten die Kollegen auch entsprechende Musterbriefe bereit und dann kann man nur gemeinsam den Druck aushalten, damit Geld nicht in dubiose Kanäle fließt."
Gerd Billen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher. So gibt es keine Gebührenordnung für Inkassounternehmen. Es fehlt an effektiven Kontrollen und Sanktionen. Er appelliert an die Bundesjustizministerin:
"Es kann ja nicht sein, dass wir Anbieter haben, die Forderungen einziehen, die nicht mal in Deutschland registriert sind, die gar keine Zulassung haben. Das zweite, es muss juristische Klärung geben. Wer eine Forderung erhält, der sollte sehen können: Von wem ist denn die Forderung an mich ausgegangen, wer steckt denn dahinter? Die jetzige Art und Weise, das ein Inkassobüro nur mitteilt, da bestehen Forderungen an sie, das kann ja nicht ausreichen."
"Nach dem, was wir da zusammen getragen haben, müssen wir davon ausgehen, dass Hunderttausende bedroht werden von unseriösen, teilweise kriminellen Inkassounternehmen. Das erschreckende ist ja, dass viel Druck, viel Ärger, viel Bedrohung gemacht wird aufgrund von Forderungen an Verbraucher, die gar nicht bestehen."
Hintergrund sind meistens untergeschobene Verträge, die durch Abo-Fallen im Internet, unerlaubte Telefonwerbung oder Gewinnspielwerbung entstehen. Oft bezahlen die Verbraucher aus Unkenntnis, viele fühlen sich bedroht und eingeschüchtert. Da drohen Inkassounternehmen mit Hausbesuchen, einem Eintrag bei der Schufa oder gar einer Kontopfändung. Von den 116 Inkassounternehmen, über die sich die Verbraucher beschwert haben, sind fast 20 bei keinem Gericht registriert, haben also keine Berechtigung Schulden einzutreiben. Gabriele Emmrich leitet die Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:
"Es fehlen klare gesetzliche Regelungen, es fehlen klare Sanktionen für die, die unseriös am Markt agieren und unsere Aufgabe ist es, den Verbraucher zu ermuntern, solche Forderungen zurückzuweisen und nicht zu bezahlen."
Gebühren, Auslagen oder Zinsen, die in den Forderungen der Inkassounternehmen aufgeführt werden, sind oft nicht nachvollziehbar. Bagatellforderungen können schnell zu mehreren hundert oder tausend Euro anwachsen. In einem Fall belief sich die Hauptforderung auf gerade einmal 20 Euro. Am Ende sollte der Kunde 1200 Euro bezahlen. Bei den meisten Beschwerden, die die Verbraucherzentralen überprüft haben, stand die "Deutsche Zentral Inkasso GmbH" auf dem Briefkopf. Auf dieses Unternehmen entfielen 40 Prozent aller Beschwerden. Verbraucher sollten Forderungen nicht leichtfertig bezahlen. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen können helfen, die Forderungen aufzuklären, erklärt Gabriele Emmrich:
"Dann halten die Kollegen auch entsprechende Musterbriefe bereit und dann kann man nur gemeinsam den Druck aushalten, damit Geld nicht in dubiose Kanäle fließt."
Gerd Billen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher. So gibt es keine Gebührenordnung für Inkassounternehmen. Es fehlt an effektiven Kontrollen und Sanktionen. Er appelliert an die Bundesjustizministerin:
"Es kann ja nicht sein, dass wir Anbieter haben, die Forderungen einziehen, die nicht mal in Deutschland registriert sind, die gar keine Zulassung haben. Das zweite, es muss juristische Klärung geben. Wer eine Forderung erhält, der sollte sehen können: Von wem ist denn die Forderung an mich ausgegangen, wer steckt denn dahinter? Die jetzige Art und Weise, das ein Inkassobüro nur mitteilt, da bestehen Forderungen an sie, das kann ja nicht ausreichen."