Durak: Die Polizei hat mitgehört, ganz offiziell und erlaubterweise, will sagen, Bernhard Witthaut ist am Telefon, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Herr Witthaut, greifen wir den Gedanken gleich auf, präventives Telefonabhören, wie wichtig ist Ihnen das in der polizeilichen Arbeit?
Witthaut: Natürlich ist das ein Mittel, mit dem man vielleicht in so einer Situation, in de wir uns jetzt bewegen und in der wir jetzt auch in der Bundesrepublik Deutschland leben, das eine oder andere im Vorfeld ermitteln kann. Die Frage ist, wie weit geht das, wo sind die Befugnisgrenzen und wie definiere ich - so hat es das niedersächsische Gesetz für Sicherheit und Ordnung vorformuliert - dann diesen so genannten unbestimmten Rechtsbegriff Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten? Wo ist eine Grenze, gibt es eine Grenze oder gibt es überhaupt keine Grenze? Ich denke, da ist es schon spannend, wie heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet.
Durak: Wie wünschen es sich denn Sie und Ihre Kollegen?
Witthaut: Das kommt ganz darauf an. Ich denke, wir haben eine Verantwortung auch gegenüber unserem Rechtsstaat, und in dieser Verantwortung ist es sicherlich auch erforderlich, dass relativ enge Grenzen im Rahmen dieser Telekommunikationsüberwachung gestaltet sind. Wenn ich mir nur den Begriff vornehme, "Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten", dann ist das eigentlich im Prinzip eine Ermächtigung, die sehr frei formuliert ist. Rein theoretisch könnte ein Sachbearbeiter sagen, ich vermute irgendetwas, und dann in dieser Konstellation würde er eine Überwachung des Telefons anordnen beziehungsweise dann im Nachhinein sich genehmigen lassen. Also ich denke, da muss man sehr genau hinschauen, und deswegen ist dieses Urteil heute auch sehr spannend.
Durak: Ein anderes Thema war die Ausweitung der BKA-Befugnisse, die der Bundesinnenminister sich wünscht und die Union so langsam aber sicher unterstützt. Der Sprecher des Innenministeriums wird in diesem Zusammenhang zitiert, jeder Dorfpolizist sei besser dran. Was halten Sie davon, polizeiliche Befugnisse an das BKA abzugeben?
Witthaut: Also es geht jetzt um die entsprechenden präventiven Befugnisse, um dort als BKA in den Bundesländern zu ermitteln. Wir haben eine andere Position dazu. Wir sind eine föderale Struktur, und auf der praktischen Ebene funktioniert das in der Regel recht gut. Was natürlich entscheidend ist, ist, dass Politiker sich aus diesem taktischen Kalkül heraushalten müssen, und ich denke, dann wird es auch möglich sein, in dieser Situation mit der bestehenden Struktur dementsprechend auch alles abzuwehren, um von unserem Staat die Bedrohungslage so in den Griff bekommen zu können, wie es erforderlich ist.
Durak: Halten Sie die föderale Struktur, bezogen auf Polizeiarbeit, in Deutschland noch für angemessen?
Witthaut: Also ich denke schon, dass wir als Polizei in der Lage sind, im Wesentlichen alle Dinge soweit in den Griff zu bekommen, dass dann tatsächlich der größtmögliche Schutz für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist. Ich denke, alleine die Kompetenzen von der einen oder anderen Institution auszuweiten, wird nicht dafür sorgen, dass man dann sicherer lebt. Genauso geht es darum, vielleicht die Bundeswehr im Inneren einzusetzen. Wir als Polizei sind diejenigen, die die innere Sicherheit gewährleisten. Wir haben jetzt bereits die eine oder andere Situation, wo die Bundeswehr hilft. Das kann man organisieren und regeln, und da braucht man nicht die Bundeswehr im Inneren. Also ich habe ein Problem damit, zum Beispiel einen Panzer vor einem Kindergarten irgendwo stehen zu haben, nur weil eine Bedrohungslage in dieser Situation momentan in der politischen Diskussion so dargestellt wird. Natürlich haben wir sie, aber auf der anderen Seite meine ich, Politik muss alles dafür tun, dass Polizei in die Lage versetzt wird, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Durak: Stichwort noch "finaler Rettungsschuss". So wie in Großbritannien ist das bei uns nicht möglich, aber braucht die Polizei diesen finalen Rettungsschuss im Antiterrorkampf?
Witthaut: Wir haben ja in zwölf von sechzehn Bundesländern insgesamt eine gesetzliche Grundlage zu diesem finalen Rettungsschuss. Es ist eine alte Forderung von uns, dass wir als Gewerkschaft der Polizei gesagt haben, der Polizeibeamte muss eine Sicherheit haben, auf die er sich verlassen kann, und nicht nur Notwehr beziehungsweise Nothilfe in Anspruch nehmen zu können, falls er mal ein so eine Situation kommt und dann dort den bedrohten oder der bedrohten Person helfen kann.
Durak: Auch präventiv?
Witthaut: Wir sind davon überzeugt, dass der polizeiliche Schusswaffengebrauch das absolut letzte Mittel ist, und dafür reicht nach unserer Meinung ein Verdacht nicht aus.
Durak: Wer soll aber da den Polizisten die Sicherheit geben? Denn es ist nicht einfach, einen Menschen zu erschießen.
Witthaut: Nein, das ist auch richtig, und deswegen ist hier auch erforderlich, dass in allen Bundesländern dieser finale Rettungsschuss geregelt ist und dass, wie gesagt, der Polizeibeamte auch eine gesetzliche Grundlage hat, auf die er sich berufen kann. Das ist in den meisten Ländern, wie gesagt, geregelt bis auf Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und da, glaube ich, gibt es eine gewisse Rechtssicherheit, die dann auch der Polizeibeamte hat.
Durak: Die Sie nun für die anderen Länder auch einklagen, nicht?
Witthaut: Das ist richtig. Wir brauchen sie in allen Bundesländern, auch in den vier, wo sie noch nicht da ist. Ich denke, das ist auch ein Ergebnis dieser Diskussion. Dann muss auch gewährleistet sein, dass es geregelt ist, aber ich glaube wirklich, der Schusswaffengebrauch muss das allerletzte Mittel sein, und da aus Verdacht jemanden zu erschießen, halte ich momentan in der Bundesrepublik nicht für umsetzbar, will ich auch nicht.
Durak: Danke für das Gespräch.
Witthaut: Natürlich ist das ein Mittel, mit dem man vielleicht in so einer Situation, in de wir uns jetzt bewegen und in der wir jetzt auch in der Bundesrepublik Deutschland leben, das eine oder andere im Vorfeld ermitteln kann. Die Frage ist, wie weit geht das, wo sind die Befugnisgrenzen und wie definiere ich - so hat es das niedersächsische Gesetz für Sicherheit und Ordnung vorformuliert - dann diesen so genannten unbestimmten Rechtsbegriff Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten? Wo ist eine Grenze, gibt es eine Grenze oder gibt es überhaupt keine Grenze? Ich denke, da ist es schon spannend, wie heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet.
Durak: Wie wünschen es sich denn Sie und Ihre Kollegen?
Witthaut: Das kommt ganz darauf an. Ich denke, wir haben eine Verantwortung auch gegenüber unserem Rechtsstaat, und in dieser Verantwortung ist es sicherlich auch erforderlich, dass relativ enge Grenzen im Rahmen dieser Telekommunikationsüberwachung gestaltet sind. Wenn ich mir nur den Begriff vornehme, "Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten", dann ist das eigentlich im Prinzip eine Ermächtigung, die sehr frei formuliert ist. Rein theoretisch könnte ein Sachbearbeiter sagen, ich vermute irgendetwas, und dann in dieser Konstellation würde er eine Überwachung des Telefons anordnen beziehungsweise dann im Nachhinein sich genehmigen lassen. Also ich denke, da muss man sehr genau hinschauen, und deswegen ist dieses Urteil heute auch sehr spannend.
Durak: Ein anderes Thema war die Ausweitung der BKA-Befugnisse, die der Bundesinnenminister sich wünscht und die Union so langsam aber sicher unterstützt. Der Sprecher des Innenministeriums wird in diesem Zusammenhang zitiert, jeder Dorfpolizist sei besser dran. Was halten Sie davon, polizeiliche Befugnisse an das BKA abzugeben?
Witthaut: Also es geht jetzt um die entsprechenden präventiven Befugnisse, um dort als BKA in den Bundesländern zu ermitteln. Wir haben eine andere Position dazu. Wir sind eine föderale Struktur, und auf der praktischen Ebene funktioniert das in der Regel recht gut. Was natürlich entscheidend ist, ist, dass Politiker sich aus diesem taktischen Kalkül heraushalten müssen, und ich denke, dann wird es auch möglich sein, in dieser Situation mit der bestehenden Struktur dementsprechend auch alles abzuwehren, um von unserem Staat die Bedrohungslage so in den Griff bekommen zu können, wie es erforderlich ist.
Durak: Halten Sie die föderale Struktur, bezogen auf Polizeiarbeit, in Deutschland noch für angemessen?
Witthaut: Also ich denke schon, dass wir als Polizei in der Lage sind, im Wesentlichen alle Dinge soweit in den Griff zu bekommen, dass dann tatsächlich der größtmögliche Schutz für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist. Ich denke, alleine die Kompetenzen von der einen oder anderen Institution auszuweiten, wird nicht dafür sorgen, dass man dann sicherer lebt. Genauso geht es darum, vielleicht die Bundeswehr im Inneren einzusetzen. Wir als Polizei sind diejenigen, die die innere Sicherheit gewährleisten. Wir haben jetzt bereits die eine oder andere Situation, wo die Bundeswehr hilft. Das kann man organisieren und regeln, und da braucht man nicht die Bundeswehr im Inneren. Also ich habe ein Problem damit, zum Beispiel einen Panzer vor einem Kindergarten irgendwo stehen zu haben, nur weil eine Bedrohungslage in dieser Situation momentan in der politischen Diskussion so dargestellt wird. Natürlich haben wir sie, aber auf der anderen Seite meine ich, Politik muss alles dafür tun, dass Polizei in die Lage versetzt wird, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Durak: Stichwort noch "finaler Rettungsschuss". So wie in Großbritannien ist das bei uns nicht möglich, aber braucht die Polizei diesen finalen Rettungsschuss im Antiterrorkampf?
Witthaut: Wir haben ja in zwölf von sechzehn Bundesländern insgesamt eine gesetzliche Grundlage zu diesem finalen Rettungsschuss. Es ist eine alte Forderung von uns, dass wir als Gewerkschaft der Polizei gesagt haben, der Polizeibeamte muss eine Sicherheit haben, auf die er sich verlassen kann, und nicht nur Notwehr beziehungsweise Nothilfe in Anspruch nehmen zu können, falls er mal ein so eine Situation kommt und dann dort den bedrohten oder der bedrohten Person helfen kann.
Durak: Auch präventiv?
Witthaut: Wir sind davon überzeugt, dass der polizeiliche Schusswaffengebrauch das absolut letzte Mittel ist, und dafür reicht nach unserer Meinung ein Verdacht nicht aus.
Durak: Wer soll aber da den Polizisten die Sicherheit geben? Denn es ist nicht einfach, einen Menschen zu erschießen.
Witthaut: Nein, das ist auch richtig, und deswegen ist hier auch erforderlich, dass in allen Bundesländern dieser finale Rettungsschuss geregelt ist und dass, wie gesagt, der Polizeibeamte auch eine gesetzliche Grundlage hat, auf die er sich berufen kann. Das ist in den meisten Ländern, wie gesagt, geregelt bis auf Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und da, glaube ich, gibt es eine gewisse Rechtssicherheit, die dann auch der Polizeibeamte hat.
Durak: Die Sie nun für die anderen Länder auch einklagen, nicht?
Witthaut: Das ist richtig. Wir brauchen sie in allen Bundesländern, auch in den vier, wo sie noch nicht da ist. Ich denke, das ist auch ein Ergebnis dieser Diskussion. Dann muss auch gewährleistet sein, dass es geregelt ist, aber ich glaube wirklich, der Schusswaffengebrauch muss das allerletzte Mittel sein, und da aus Verdacht jemanden zu erschießen, halte ich momentan in der Bundesrepublik nicht für umsetzbar, will ich auch nicht.
Durak: Danke für das Gespräch.