Für die Koalitionspartner war es eine schwere Geburt mit einem ewig langen Vorlauf. Für die Deutsche Rentenversicherung, die zum Jahresbeginn 2021, also in gut 14 Monaten mit der praktischen Umsetzung beginnen soll, könnte es in dieser Zeit zu einem Marathonlauf werden, zumal die Einigung von vergangenen Sonntag noch zahlreiche offene Fragen in sich birgt.
"Der Zeitplan ist ambitioniert, deswegen können wir nur appellieren, möglichst ein schnelles Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen", sagt Gundula Rossbach, die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung.
Das beginnt bereits bei dem internen Abgleich, welche rentenrechtlichen Zeiten für die Grundrente relevant sind, weil die nicht nur für Neurentner, sondern auch ein erheblichen Teil der 21 Millionen Bestandsrentner durchgeführt werden muss, was etwa für Ostdeutschland aufwändiger sein dürfte, weil im Rentenüberleitungsgesetz nicht jedes Detail erfasst wurde, das für die künftige Grundrente von Bedeutung sein könnte.
Komplizierter Datenabgleich
Noch schwieriger erscheint jedoch der künftige regelmäßige Abgleich mit den bei den Finanzämtern gemeldeten Einkommen, zumal es in der Rentenversicherung nur bei der Hinterbliebenenrente eine Einkommensprüfung gibt und ansonsten Ehe und Lebenspartner keine Rolle spielen.
"Wir gehen jetzt in die Diskussion oder auch in die Absprachen mit dem Ministerium auch mit der Finanzverwaltung um zu sehen, welche Daten gibt es heute schon. Wir müssen sehen: Was liegt bei den Finanzämtern vor? Welche Daten können die uns in dieser Zeit dann auch zur Verfügung stellen, damit wir sie vollautomatisiert dann auch umsetzen können", sagt Rossbach.
Nur bei einem umfangreichen und weitgehend automatisierten Datenabgleich, ließe sich der zusätzliche personelle Aufwand in Grenzen halten, betont Roßbach, die für eine Übergangszeit auch pauschalierte Lösungen für möglich hält.
Die Vorstandsvorsitzenden der Rentenversicherung, Alexander Gunkel für die Arbeitgeber und Annelie Buntenbach für die Gewerkschaften, drängen zudem entschieden darauf, dass die Finanzierung der Grundrente tatsächlich aus Steuermitteln erfolgt. Denn von der in Aussicht gestellten Finanztransaktionssteuer ist noch nicht einmal im Ansatz klar ist, wie sie ausgestaltet werden soll und was da am Ende für Einnahmen zu erwarten sind.
Gewerkschafterin warnt vor Fehlentscheidung
"Das ist ganz wichtig und entscheidend und darauf werden wir sehr achten im Gesetzgebungsverfahren, dass die Grundrente nun auch tatsächlich aus Steuermitteln finanziert wird. Für den Zuschlag, der an die Berechtigten geleistet werden soll, sind schließlich nie Beiträge entrichtet worden. Wenn diese Leistung eingeführt werden soll, dann muss der Bund - wie dies vereinbart ist - dafür die nötigen Mittel bereitstellen", sagt Alexander Gunkel.
Finanzminister Olaf Scholz werde da hoffentlich eine guten Plan haben, wie das rechtzeitig umgesetzt werden könne, betont Annelie Buntenbach.
"Denn da haben wir ja schon eine Fehlentscheidung bei der Finanzierung zu verkraften, von der ich mir sehr wünschen würde, dass sie korrigiert wird - nämlich bei der sogenannten Mütterrente wird eine gesamtgesellschaftliche Leistung aus der Beitragskasse finanziert, die dringend aus Steuermitteln finanziert werden muss. Und noch eine solche Fehlentscheidung möchte ich als Rentenversicherung bitte nicht haben."
Dazu gesellen sich die Bedenken, dass die derzeit hohen Rücklagen der Rentenversicherung von gut 40 Milliarden Euro für die Politik verlockend sein könnten, zumal die Kassenlage der Rentenversicherung aus heutiger Sicht bis zum Jahr 2024 stabil erscheint und keine Beitragserhöhungen zu erwarten sind.