
Bundespräsident Steinmeier hatte gestern gesagt, dass der Krieg für ihn völkerrechtswidrig und "ein politisch verhängnisvoller Fehler" sei. Ein Regierungssprecher stellte auf Anfrage klar, dass man Äußerungen anderer Verfassungsorgane nicht kommentiere. "Grundsätzlich gilt: Die völkerrechtliche Prüfung obliegt der Bundesregierung und ist noch nicht abgeschlossen", fügte er hinzu. Die Prüfung finde vor dem Hintergrund "vielfältiger Verstöße Irans gegen völkerrechtliche Bestimmungen und internationale Abkommen und einer latenten Bedrohung der Existenz des Staates Israel" statt.
Lob und Kritik für Wortwahl
Bundespräsident Steinmeiers Äußerungen zu einer Völkerrechtswidrigkeit des Iran-Kriegs hatten Kritik, aber auch Zuspruch ausgelöst. Auch Unionsfraktionschef Spahn betonte, die völkerrechtliche Prüfung obliege wie in anderen Fällen der Bundesregierung. Er erwarte von Amts- und Würdenträgern, dass sie diese abwarteten und auch respektierten. CSU-Landesgruppenchef Hoffmann erklärte, das Völkerrecht habe allerhöchste Priorität. Es dürfe "eben auch nicht zur Schutzklausel terroristischer Regime" werden. Der AfD-Co-Vorsitzende Chrupalla erklärte dagegen, Steinmeier habe Recht. Der Angriff auf den Iran sei ebenso völkerrechtswidrig wie der auf die Ukraine. Steinmeier hatte auch angemerkt, die deutsche Außenpolitik werde nicht dadurch überzeugender, dass man einen Völkerrechtsbruch nicht als solchen benenne.
Diese Nachricht wurde am 25.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





