Dienstag, 16. April 2024

Archiv

Nach Supreme-Court-Urteil
Raubkunstexperte: Deutschland beim Welfenschatz moralisch in der Pflicht

Der Streit um den Welfenschatz kann nach einer Entscheidung des Supreme Courts nicht vor amerikanischen Gerichten ausgetragen werden. Die Möglichkeit für Nachfahren jüdischer Kunsthändler, über die USA Druck auf die Preußenstiftung auszuüben, sei damit verloren gegangen, sagte der Raubkunstexperte Willi Korte im Dlf.

Willi Korte im Gespräch mit Anja Reinhardt | 04.02.2021
Besucher betrachten 2009 im Kunstgewerbemuseum in Berlin ein Reliquienkreuz aus dem Welfenschatz. Zum Welfenschatz, dem größten deutschen Kirchenschatz der Goldschmiedekunst, gehören 44 Werke aus dem 11. bis 15. Jahrhundert, vor allem Reliquiare und Tragaltäre.
In den USA kann auf Herausgabe des Welfenschatzes nicht geklagt werden (picture-alliance/ dpa | Alina Novopashina)
Der Supreme Court hat mit dem Urteil zum Welfenschatz entschieden:
Der Streit um den Welfenschatz kann nicht vor amerikanischen Gerichten ausgetragen werden.
Demnach können die Nachfahren jüdischer Kunsthändler in den USA keine Ansprüche gegen Deutschland geltend machen.
Der Welfenschatz ist eine mittelalterliche Sammlung von Reliquien, der im 17. Jahrhundert in den Besitz des hannoverschen Herrscherhauses überging. Als die Preußen 1866 das Königreich Hannover annektierten, blieben die wertvollen Stücke im Privatbesitz der Welfen. Sie wurden dann aber 1929 an jüdische Kunsthändler verkauft, die wiederum bis 1935 die Reliquien mithilfe der Dresdner Bank an den Staat Preußen verkauften. Das alles kurz bevor die Nürnberger Rassegesetze in Kraft traten.
Der Welfenschatz umfasst kostbarste Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert aus dem heutigen Braunschweiger Dom, beziehungsweise seinen Vorgängerkirchen. Darunter sind Armreliquiare, Vortragekreuze, Tragaltäre, Monstranzen und mehr. "Welfenschatz" heißt das Ensemble erst seit 1866, weil er sich seither im Privatbesitz der Familie der Welfen befand. Vorfahren hatten ihn einst dem Dom gestiftet.

Anspruchsklagen unmöglich

Die Erben der jüdischen Kunsthändler hatten schon 2008 darauf verwiesen, dass der Verkauf unter Zwangsbedingungen stattgefunden habe. Sie verklagten 2015 in den USA die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, in deren Besitz sich der Welfenschatz heute befindet. Der Fall ging bis vor den Supreme Court, der jetzt das Urteil fällte: Der Welfenschatz sei eine innerdeutsche Angelegenheit. Amerikanische Gerichte seien deshalb dafür nicht zuständig.

Der Druck auf Deutschland ist weg

Die deutsche PreußenStiftung wertet das Urteil des Obersten Gerichtshof als Erfolg. De facto ging es hier ja erst mal um eine Zuständigkeit, nicht um den Schatz an sich.
Was dieses Urteil bedeutet, dazu sagte der Jurist und Raubkunstexperte Willi Korte: "Ich bin von der Eindeutigkeit und Einstimmigkeit dieses Urteils überrascht. Und zwar zum einen aus rechtspolitischer Sicht, weil ja in den beiden vorherigen Urteilen am Bundesberufungsgericht hier in Washington in sehr ausführlichen Urteilen genau das Gegenteil von dem begründet wurde, was der Supreme Court nun abgelehnt hat."
Besucher betrachten am im Kunstgewerbemuseum einen Tragaltar des Eilbertus aus dem Welfenschatz. Der Streit um die Herausgabe des Welfenschatzes durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) geht weiter (5.9.2009).
Streit um Welfenschatz
Um den mittelalterlichen Welfenschatz wird seit Jahren gerungen. Erben jüdischer Kunsthändler drängen auf Rückgabe und klagen. Werde die Klage zugelassen, habe das "Signalwirkung für die ganze Restitutionsdiskussion in Deutschland", sagte Raubkunstexperte Willi Korte im Dlf.

Formaler Entscheid

Im Vorfeld habe es erheblichen Druck von jüdischer Seite und von Politikern gegeben, dass die vorgebrachten Argumente Deutschlands nicht akzeptabel seien, ergänzt Willi Korte, "weil sie grundsätzliche Auswirkungen auf die Möglichkeit von Opfern von NS-Verfolgung hätten, in den USA überhaupt zu ihrem Recht zu kommen."
"Das wird in Zukunft sehr schwierig, nicht nur für die Nachkommen deutscher Juden, sondern aller europäischen Juden", sagte Willi Korte zur Frage, was das in Zukunft für Anspruchsklagen bedeutet. "Die Möglichkeit, über die USA Druck auszuüben, ist jetzt verloren gegangen", so Korte weiterr. Der Erfolg der Stiftung Preußischer Kulturbesitz beschränke sich darauf, in den USA nicht verklagt werden zu können. Die Vermutung, dass nach dem Januar 1933 alles ein Zwangsverkauf war, bleibe bestehen.