Donnerstag, 25. April 2024

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Nach Verabschiedung der Wahlrechtsreform: CDU, CSU und Linkspartei prüfen rechtliche Schritte

Nach der Verabschiedung der Wahlrechtsreform durch den Bundestag prüfen CDU, CSU und Linkspartei rechtliche Schritte. Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Merz, kündigte eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

17.03.2023
    Das Reichstaggebäude in Berlin
    Im Bundestag soll die Zahl der Abgeordneten schrumpfen. CDU, CSU und Linke halten die Wahlrechtsreform für ungerecht. (picture alliance / dpa / Annette Riedl)
    Über das dafür erforderliche Viertel der Stimmen im Bundestag verfüge seine Unionsfraktion, sagte Merz. Abschließend werde man am Dienstag darüber entscheiden. CSU-Landesgruppenchef Dobrindt kündigte eine eigene Verfassungsklage des Freistaats Bayern an. CSU-Generalsekretär Huber sagte im Deutschlandfunk, der Wahlrechtsreform-Vorschlag der Ampel-Koalition sei undemokratisch [Audio]. Huber sprach von einem Angriff auf die Direkt-Mandate. Es sei absurd, dass jemand, der seinen Wahlkreis gewinne, am Ende unter Umständen nicht in den Bundestag einziehen dürfe. Die Pläne zur Wahlrechtsreform richteten sich ganz klar gegen Bayern und die CSU.

    Linke: Ampelkoalition ist arrogant

    Auch die Linkspartei erwägt eine Verfassungsklage. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Korte, warf der Ampel "Arroganz" vor. Sie habe die Änderung kurz vor der Abstimmung einfach so "hingerotzt". "Ihnen geht es doch vor allem darum, als SPD eine linke Kritik auszuschalten", kritisierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Lötzsch.

    Reform mit einfacher Mehrheit beschlossen

    Der Entwurf zur Wahlrechtsreform von SPD, Grünen und FDP bekam bei der Abstimmung im Bundestag die erforderliche einfache Mehrheit. 399 Abgeordnete stimmten dafür, 261 Abgeordnete votierten dagegen, 23 enthielten sich. Während Grüne und FDP geschlossen für die Neuerungen stimmten, gab es bei der SPD zwei Nein-Stimmen und eine Enthaltung.

    Zahl der Abgeordneten begrenzen

    Der Gesetzentwurf soll dafür sorgen, dass die Zahl der Abgeordneten dauerhaft auf 630 begrenzt wird. Erreicht werden soll dies, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate verzichtet wird. Außerdem sollen künftig keine Abgeordneten mehr in den Bundestag einziehen dürfen, deren Partei es nicht über die Fünf-Prozent-Hürde geschafft hat. Bei internen Abstimmungen in den Ampel-Fraktionen hatte der Gesetzentwurf kürzlich klare Mehrheiten gefunden. SPD, Grüne und FDP argumentieren, dass die Verkleinerung alle Parteien gleichermaßen treffe. Die Reform sei damit fair und verfassungsgemäß. Die AfD ist mit den Plänen grundsätzlich einverstanden.

    Reform könnte vor allem Auswirkungen auf CSU und Linke haben

    Eine Umsetzung der Wahlrechtsreform könnte künftig den Einzug der CSU in den Bundestag gefährden. Die Partei, die nur in Bayern antritt, ist trotzdem an eine deutschlandweite 5-Prozent-Hürde gebunden. 2021 hatte sie diese nur knapp übersprungen. Die Pläne der Ampel sehen auch den Wegfall der Grundmandatsklausel vor. Diese ermöglicht Parteien mit drei gewonnenen Direktmandaten den Einzug. Die Partei Die Linke ist derzeit nur dank dieser Klausel im Bundestag vertreten. Sie hatte bei der Wahl 2021 die 5-Prozent-Hürde nicht überwunden.

    Steuerzahlerbund rechnet mit Millionen Euro Einsparungen

    Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass sich durch die Wahlrechtsreform mindestens 340 Millionen Euro pro Legislaturperiode einsparen lassen. Steuerzahlerbund-Präsident Holznagel bezeichnete die Pläne dennoch als "unambitioniert". Er sagte den Stuttgarter Zeitungen, eine echte Wahlrechtsreform sollte bei 598 Abgeordneten enden, so wie es das geltende Wahlgesetz vorsehe. Für eine effiziente Parlamentsarbeit seien sogar 500 Abgeordnete ausreichend.
    Diese Nachricht wurde am 17.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.