
Wie aus vorläufigen Ergebnissen hervorgeht, lehnten rund 53 Prozent der Wählerinnen und Wähler ein bereits beschlossenes Gesetz ab. 47 Prozent stimmten dafür.
Die Regelung war im Sommer vom Parlament in Ljubljana verabschiedet worden. Vorgesehen ist ein Recht auf freiwillige Lebensbeendigung, falls alle Behandlungsmöglichkeiten des Patienten ausgeschöpft wurden und keine begründete Aussicht auf Genesung oder Besserung besteht. Bei psychisch kranken Personen darf die Regelung nicht angewendet werden.
Sloweniens Religionsgemeinschaften sprachen sich gegen die Regelung aus. Wenn assistierter Suizid erlaubt sei, könnte die Gesellschaft anfangen, zwischen "würdigem" und "weniger würdigem" Leben zu unterscheiden, lautete der zentrale Einwand.
Diese Nachricht wurde am 23.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
