
Das Oberlandesgericht Bamberg wies eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ab. Es liege keine Diskriminierung von Älteren oder Kindern vor, erklärte das Gericht. Die Verbraucherschützer sahen eine Werbung des Discounters als Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an, da sie einen Extra-Rabatt über dessen App bewarb. Darauf hätten beispielsweise Ältere häufig keinen Zugriff. Aus Sicht des Gerichts benachteiligt die Supermarktkette niemanden, da sie ihre App allen Nutzern zur Verfügung stelle.
Die Verbraucherzentrale könnte nun noch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Klage einreichen.
Diese Nachricht wurde am 18.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
