Friedbert Meurer: Ich begrüße nun Johannes Singhammer von der CSU. Er ist der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Guten Tag.
Johannes Singhammer: Grüß Gott aus München!
Meurer: Es ist ja Ihre Partei, die sich am meisten für das Betreuungsgeld einsetzt, aber, Herr Singhammer, können Sie jetzt wirklich mit diesen gewählten Formulierungen, die eher unverbindlich sind, zufrieden sein?
Singhammer: Ich bin sehr zufrieden und auch sehr dankbar der Ministerin, denn jetzt ist das Betreuungsgeld wie der Rechtsanspruch im Gesetz verankert, und zwar nicht irgendwie freischwebend, sondern zeitgleich in der Realisierung für das Jahr 2013.
Meurer: Aber selbst das Familienministerium hat gestern gesagt, ich zitiere, das Gesetz habe keine direkte Bindungswirkung. Was heißt das?
Singhammer: Also, Gesetz ist Gesetz und nicht nur eine Absichtserklärung. Aber klar ist auch, der Gesetzgeber des Jahres 2007 kann nicht der Haushaltsgesetzgeber des Jahres 2012 sein, wenn für den Haushalt 2013 beschlossen wird. Und daraus ergibt sich logisch zwingend, dass wir jetzt keine Festlegungen über die Höhe, über die Ausgaben des Betreuungsgelds treffen können.
Meurer: Würden Sie bestreiten, dass das Ganze nur verschoben worden ist?
Singhammer: Das würde ich bestreiten, und Sie sehen ja auch an der Reaktion manch anderer Partei im Parlament, dass diese Verankerung, die Fixierung im Gesetz sehr ernst genommen wird.
Meurer: Vielleicht geht es der SPD darum, ein wenig an der Glorie von Ursula von der Leyen zu kratzen, und sie weiß auch, Beschlusslage ist das noch nicht.
Singhammer: Es ist jedenfalls sehr viel mehr erreicht worden, als zunächst möglich schien, dass im Gesetz selbst das Betreuungsgeld verankert wird. Und ich bin deshalb sehr zufrieden, und ich weiß mich da einig mit einer ganz großen Zahl von Familien, von Eltern, die sehnsüchtig auf das Betreuungsgeld warten, nach dem Elterngeld. Das ist ja auch der Sinn, sowohl des Ausbaus der Kinderbetreuung als auch des Betreuungsgelds. Jetzt kommen zunehmend die ersten Eltern mit dem Ende des Betreuungsgelds, des Elterngelds von zwölf beziehungsweise 14 Monaten in die Situation, was dann? Da brauchen sie zum einen Kinderbetreuung, eine Sicherheit, dass ihr Kind auch betreut werden kann, und zum anderen für diejenigen, die das nicht wollen, Wahlfreiheit, dass sie auch zu Hause das Kind betreuen können.
Meurer: An welche Höhe beim Betreuungsgeld denken Sie eigentlich?
Singhammer: Wir denken an 150 Euro, das ist im Gespräch, das ist auch finanzierbar. Denn leider werden immer weniger Babys geboren in Deutschland, sodass wir allein in den nächsten drei Jahren allein schon 700 Millionen Euro Kindergeld einsparen. Und das Deutsche Jugendinstitut schätzt, dass allein die Kommunen in der vorschulischen Betreuung im gleichen Zeitraum dreieinhalb Milliarden Euro einsparen.
Meurer: Nun ist es, wenn wir mal auf die inhaltliche Auseinandersetzung eingehen, so, Herr Singhammer, wenn Eltern ihr Kind nicht in einen Kindergarten schicken, dann kriegen sie auch keinen Ausgleich. Warum soll das bei den Kitas anders sein?
Singhammer: Es soll deshalb anders sein, weil natürlich, wenn ein Partner, im Regelfall die Mutter, aber zunehmend auch der Vater, sich um die Kinderbetreuung kümmert, er natürlich auch nichts verdienen kann. Das heißt, es wird auf ein Einkommen verzichtet, und das ist natürlich schon eine schwierige Entscheidung für viele Eltern. Und wenn man Wahlfreiheit ernst nimmt, müssen wir da für einen finanziellen Ausgleich sorgen.
Meurer: Den finanziellen Ausgleich gibt es doch schon mit Ehegattensplitting, kostenloser Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind Vorteile, die können sich auf über 1000 Euro im Monat addieren.
Singhammer: Ja, also wenn ich mal beim Ehegattensplitting einhaken darf, das Ehegattensplitting hat mit der Kinderförderung null Komma null gar nichts zu tun. Es ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Recht lediglich ein Ausgleich zwischen den Ehepartnern, weil sie wechselweise auch Unterhaltspflichten und Versorgungspflichten eingegangen sind, hat also mit den Kindern überhaupt nichts zu tun.
Meurer: Aber Fakt ist, die berufstätige Mutter profitiert nicht oder weitaus weniger vom Splitting.
Singhammer: Das kommt ganz darauf an, wie die Situation, wie die Einkommen sind. Wenn beim Splitting identische Einkommen sind, dann ist klar, dann ist der Splittingvorteil gleich null, sind die Einkommensunterschiede größer, dann wird der Vorteil auch beim Splitting größer. Aber klar ist nach wie vor, es ist kein Ausgleich für die Familie, im Gegenteil, wir müssten noch viel mehr tun für die Familien, denn es wird immer enger. Und jeder weiß, der im Gespräch mit Familien ist oder selber Kinder hat, weiß, gerade auch in den letzten Jahren ist es für manche Familien schon ein finanzieller Kraftakt, wenn ihre Kinder für einen Ausflug in der Schule anzumelden sind. Also wir müssen für die Familien insgesamt viel, viel mehr noch tun.
Meurer: Was wollen Sie mehr tun?
Singhammer: Ich denke, dass wir zunächst mal eine wichtige Diskussion führen werden um das Kindergeld, Erhöhung des Kindergelds, das wird um den Jahreswechsel rum sein. Das hängt davon ab, was wir für Daten bekommen als Existenzminimum. Und dann wird da eine sehr intensive Diskussion geführt werden. Und wir wollen des Weiteren auch die Familienleistungen, die sehr gesplittet sind, momentan auf über 142 einzelne unterschiedliche Leistungen, an die Familien bündeln auf ein paar große, breite Straßen. Dadurch ersparen wir eine ganze Menge an Verwaltungskosten, und das Geld wollen wir wieder den Familien zugute kommen lassen.
Meurer: Nun sind 150 Euro pro Kind, Herr Singhammer, gerade für eine Familie, die von Arbeitslosengeld II lebt, ziemlich viel Geld. Wie wollen Sie verhindern, dass gerade diese Familien ihre Kinder, bildungsschwache Familien ihre Kinder nicht in eine Tagesstätte bringen, obwohl viele genau das empfehlen?
Singhammer: Das wird es immer geben, leider, dass es auch Eltern gibt, die das Geld nicht zum Wohl ihrer Kinder ausgeben. Aber es ist eine Minderheit. Und man darf nicht Minderheit und Mehrheit verwechseln. Die allermeisten Eltern in Deutschland kümmern sich liebevoll um ihre Kinder, legen sich krumm und geben viel mehr Geld aus, als sie oft selbst haben, um ihren Kindern eine gute Ausbildung zu ermöglichen.
Meurer: Man hätte das Problem mit Gutscheinen lösen können.
Singhammer: Ja, Gutschein ist im Gespräch, das ist richtig. Da gibt es zwei Einwände dagegen. Zum einen die Länder, die das mit verwalten und organisieren müssen, wollen das nicht, und zwar kein einziges Bundesland will einen solchen Gutschein, hat sich in den Gesprächen herausgestellt. Und ich glaube, insgesamt sollten wir Zutrauen an die Eltern und für die Eltern in Deutschland auch haben.
Johannes Singhammer: Grüß Gott aus München!
Meurer: Es ist ja Ihre Partei, die sich am meisten für das Betreuungsgeld einsetzt, aber, Herr Singhammer, können Sie jetzt wirklich mit diesen gewählten Formulierungen, die eher unverbindlich sind, zufrieden sein?
Singhammer: Ich bin sehr zufrieden und auch sehr dankbar der Ministerin, denn jetzt ist das Betreuungsgeld wie der Rechtsanspruch im Gesetz verankert, und zwar nicht irgendwie freischwebend, sondern zeitgleich in der Realisierung für das Jahr 2013.
Meurer: Aber selbst das Familienministerium hat gestern gesagt, ich zitiere, das Gesetz habe keine direkte Bindungswirkung. Was heißt das?
Singhammer: Also, Gesetz ist Gesetz und nicht nur eine Absichtserklärung. Aber klar ist auch, der Gesetzgeber des Jahres 2007 kann nicht der Haushaltsgesetzgeber des Jahres 2012 sein, wenn für den Haushalt 2013 beschlossen wird. Und daraus ergibt sich logisch zwingend, dass wir jetzt keine Festlegungen über die Höhe, über die Ausgaben des Betreuungsgelds treffen können.
Meurer: Würden Sie bestreiten, dass das Ganze nur verschoben worden ist?
Singhammer: Das würde ich bestreiten, und Sie sehen ja auch an der Reaktion manch anderer Partei im Parlament, dass diese Verankerung, die Fixierung im Gesetz sehr ernst genommen wird.
Meurer: Vielleicht geht es der SPD darum, ein wenig an der Glorie von Ursula von der Leyen zu kratzen, und sie weiß auch, Beschlusslage ist das noch nicht.
Singhammer: Es ist jedenfalls sehr viel mehr erreicht worden, als zunächst möglich schien, dass im Gesetz selbst das Betreuungsgeld verankert wird. Und ich bin deshalb sehr zufrieden, und ich weiß mich da einig mit einer ganz großen Zahl von Familien, von Eltern, die sehnsüchtig auf das Betreuungsgeld warten, nach dem Elterngeld. Das ist ja auch der Sinn, sowohl des Ausbaus der Kinderbetreuung als auch des Betreuungsgelds. Jetzt kommen zunehmend die ersten Eltern mit dem Ende des Betreuungsgelds, des Elterngelds von zwölf beziehungsweise 14 Monaten in die Situation, was dann? Da brauchen sie zum einen Kinderbetreuung, eine Sicherheit, dass ihr Kind auch betreut werden kann, und zum anderen für diejenigen, die das nicht wollen, Wahlfreiheit, dass sie auch zu Hause das Kind betreuen können.
Meurer: An welche Höhe beim Betreuungsgeld denken Sie eigentlich?
Singhammer: Wir denken an 150 Euro, das ist im Gespräch, das ist auch finanzierbar. Denn leider werden immer weniger Babys geboren in Deutschland, sodass wir allein in den nächsten drei Jahren allein schon 700 Millionen Euro Kindergeld einsparen. Und das Deutsche Jugendinstitut schätzt, dass allein die Kommunen in der vorschulischen Betreuung im gleichen Zeitraum dreieinhalb Milliarden Euro einsparen.
Meurer: Nun ist es, wenn wir mal auf die inhaltliche Auseinandersetzung eingehen, so, Herr Singhammer, wenn Eltern ihr Kind nicht in einen Kindergarten schicken, dann kriegen sie auch keinen Ausgleich. Warum soll das bei den Kitas anders sein?
Singhammer: Es soll deshalb anders sein, weil natürlich, wenn ein Partner, im Regelfall die Mutter, aber zunehmend auch der Vater, sich um die Kinderbetreuung kümmert, er natürlich auch nichts verdienen kann. Das heißt, es wird auf ein Einkommen verzichtet, und das ist natürlich schon eine schwierige Entscheidung für viele Eltern. Und wenn man Wahlfreiheit ernst nimmt, müssen wir da für einen finanziellen Ausgleich sorgen.
Meurer: Den finanziellen Ausgleich gibt es doch schon mit Ehegattensplitting, kostenloser Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind Vorteile, die können sich auf über 1000 Euro im Monat addieren.
Singhammer: Ja, also wenn ich mal beim Ehegattensplitting einhaken darf, das Ehegattensplitting hat mit der Kinderförderung null Komma null gar nichts zu tun. Es ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Recht lediglich ein Ausgleich zwischen den Ehepartnern, weil sie wechselweise auch Unterhaltspflichten und Versorgungspflichten eingegangen sind, hat also mit den Kindern überhaupt nichts zu tun.
Meurer: Aber Fakt ist, die berufstätige Mutter profitiert nicht oder weitaus weniger vom Splitting.
Singhammer: Das kommt ganz darauf an, wie die Situation, wie die Einkommen sind. Wenn beim Splitting identische Einkommen sind, dann ist klar, dann ist der Splittingvorteil gleich null, sind die Einkommensunterschiede größer, dann wird der Vorteil auch beim Splitting größer. Aber klar ist nach wie vor, es ist kein Ausgleich für die Familie, im Gegenteil, wir müssten noch viel mehr tun für die Familien, denn es wird immer enger. Und jeder weiß, der im Gespräch mit Familien ist oder selber Kinder hat, weiß, gerade auch in den letzten Jahren ist es für manche Familien schon ein finanzieller Kraftakt, wenn ihre Kinder für einen Ausflug in der Schule anzumelden sind. Also wir müssen für die Familien insgesamt viel, viel mehr noch tun.
Meurer: Was wollen Sie mehr tun?
Singhammer: Ich denke, dass wir zunächst mal eine wichtige Diskussion führen werden um das Kindergeld, Erhöhung des Kindergelds, das wird um den Jahreswechsel rum sein. Das hängt davon ab, was wir für Daten bekommen als Existenzminimum. Und dann wird da eine sehr intensive Diskussion geführt werden. Und wir wollen des Weiteren auch die Familienleistungen, die sehr gesplittet sind, momentan auf über 142 einzelne unterschiedliche Leistungen, an die Familien bündeln auf ein paar große, breite Straßen. Dadurch ersparen wir eine ganze Menge an Verwaltungskosten, und das Geld wollen wir wieder den Familien zugute kommen lassen.
Meurer: Nun sind 150 Euro pro Kind, Herr Singhammer, gerade für eine Familie, die von Arbeitslosengeld II lebt, ziemlich viel Geld. Wie wollen Sie verhindern, dass gerade diese Familien ihre Kinder, bildungsschwache Familien ihre Kinder nicht in eine Tagesstätte bringen, obwohl viele genau das empfehlen?
Singhammer: Das wird es immer geben, leider, dass es auch Eltern gibt, die das Geld nicht zum Wohl ihrer Kinder ausgeben. Aber es ist eine Minderheit. Und man darf nicht Minderheit und Mehrheit verwechseln. Die allermeisten Eltern in Deutschland kümmern sich liebevoll um ihre Kinder, legen sich krumm und geben viel mehr Geld aus, als sie oft selbst haben, um ihren Kindern eine gute Ausbildung zu ermöglichen.
Meurer: Man hätte das Problem mit Gutscheinen lösen können.
Singhammer: Ja, Gutschein ist im Gespräch, das ist richtig. Da gibt es zwei Einwände dagegen. Zum einen die Länder, die das mit verwalten und organisieren müssen, wollen das nicht, und zwar kein einziges Bundesland will einen solchen Gutschein, hat sich in den Gesprächen herausgestellt. Und ich glaube, insgesamt sollten wir Zutrauen an die Eltern und für die Eltern in Deutschland auch haben.