
Der mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer war Ende September in Polen festgenommen worden. Er wurde nun aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Richter erklärte bei der Verkündung seines Urteils, dass der Angriff auf die Pipelines als militärische Aktion in einem Krieg zu verstehen sei und daher keine strafrechtliche Verantwortung seitens einer Einzelperson bestehe. Der Beschuldigte, soweit er für die Tat verantwortlich sei, habe Anspruch auf Immunität, da die Tat für den ukrainischen Staat begangen worden sei.
Der Richter stellte darüber hinaus die deutsche Zuständigkeit aus verschiedenen Gründen in Frage. Er verwies unter anderem darauf, dass die Explosionen in internationalen Gewässern stattfanden.
Der polnische Premierminister Tusk teilte mit, es liege nicht im Interesse Polens, den Verdächtigen auszuliefern. Das Gericht habe die Auslieferung zu Recht abgelehnt, erklärt er. Der Fall sei nun abgeschlossen. Führende Vertreter Polens hatten erklärt, dass sie den Anschlag als solchen positiv sehen.
Bundesanwaltschaft spricht von verfassungsfeindlicher Sabotage
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich bei dem 46-Jährigen um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die im Herbst 2022 Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie verfassungsfeindliche Sabotage vor.
Der Fall hat auch Brisanz im Verhältnis zwischen Deutschland und Polen. Führende Vertreter Polens erklärten, dass sie den Anschlag als solchen positiv sehen. Regierungschef Tusk sagte kürzlich, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern.
Auch italienisches Gericht stoppte Auslieferung von Verdächtigem
Der Hauptverdächtige der Anschläge sitzt in Italien in Untersuchungshaft. Das oberste Gericht in Rom hatte die Auslieferung des Mannes nach Deutschland ebenfalls gestoppt und den Fall zur juristischen Neuwertung an ein anderes Gericht in Italien verwiesen.
Diese Nachricht wurde am 17.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.