Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter im Berufungsverfahren an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und erbrächten zudem keine Beweise. Andere seien als - Zitat - "reine Ausforschungsanträge" gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen. Zuvor war die AfD bereits mit dem Ansinnen gescheitert, die Anträge vorlesen zu lassen. Das lehnte der 5. Senat ab und ließ sie stattdessen schriftlich zu Protokoll nehmen. Das OVG unterbrach die Sitzung schließlich bis zum nächsten Termin am 6. Mai.
Die AfD geht in dem Verfahren dagegen vor, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln der Behörde recht gegeben.
Diese Nachricht wurde am 30.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.