Im Streit über den Umgang mit US-Spionagelisten hat das Bundeskanzleramt dem Parlament vorgeschlagen, einen Sonderermittler einzusetzen. Dieser soll vom NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags benannt werden. Die Regierung soll über den Personalvorschlag entscheiden, so dass der Sonderermittler formal von ihr eingesetzt und ihr zugeordnet wird. Der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg bestätigte die Pläne gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Der Beauftragte soll Einblick in die geheimen US-Listen erhalten, mit denen der US-Geheimdienst NSA von Deutschland aus europäische Regierungen, Behörden und Unternehmen ausspioniert haben soll. Der Bundesnachrichtendienst (BND) steht im Verdacht, ihm dabei geholfen zu haben.
Liste darf nicht weitergegeben werden
Die Vertrauensperson soll die Liste aber nicht weitergeben dürfen. Damit will die Koalition dem Parlament entgegenkommen, ohne das bilaterale Geheimhaltungs-Abkommen mit den USA zu verletzen. Nach diesem Abkommen darf die Bundesregierung geheime Informationen der USA nicht ohne Rücksprache weitergeben.
Die Opposition aus Grünen und Linken haben mit einer Verfassungsklage gedroht, falls die Abgeordneten die Liste nicht selbst sehen dürfen.
Im April war öffentlich geworden, dass die NSA gezielt nach Informationen etwa über europäische Rüstungskonzerne oder französische Behörden gesucht haben soll. Die NSA speiste dazu Suchbegriffe (Selektoren) ins Überwachungssystem des BND ein. Im Zentrum steht eine Liste mit 40.000 vom BND aussortierten Selektoren, die im Kanzleramt liegt.
(pg/tj)