
Goldschmidt sprach von einer populistischen Entscheidung. Er gehe nicht davon aus, dass dieses Gesetz eine Lösung für das Problem des Terrorismus in Israel sei, betonte der Oberrabbiner. Er vermute, dass ein Großteil der Abgeordneten in der Knesset, die für die Todesstrafe gestimmt hätten, nicht von einer Vollstreckung ausgingen.
Der Rabbiner erläuterte, dass die jüdische Tradition die Todesstrafe in der Thora für schwerste Vergehen - etwa vorsätzlichem Mord oder Götzendiest - kenne. Allerdings gebe es durch das jüdische Religionsgesetz sehr hohe Hürden für die Umsetzung. Der Oberrabbiner zitierte in diesem Zusammenhang den jüdischen Gelehrten Moses Maimonides, der gesagt haben soll, es sei besser, tausend Schuldige freizusprechen, als einen einzigen Unschuldigen hinzurichten.
Israelische Bürgerrechtler und Oppositionspolitiker bezeichneten das Vorhaben als rassistisch und kündigten Klage vor dem Obersten Gerichtshof des Landes an. Hintergrund ist, dass das geplante Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser Anwendung finden wird.
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Diese Nachricht wurde am 01.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
