Silvia Engels: Das Dementi aus dem Innenministerium kommt prompt, aber es bleibt ja das Problem, die SPD will da so nicht mitziehen. Könnte denn Ihrer Ansicht nach das neue BKA-Gesetz auch ohne die Möglichkeit der Online-Durchsuchung auskommen, wie Justizministerin Zypries es anregt?
Schünemann: Wir haben mittlerweile eine konkrete Bedrohungslage in Deutschland durch islamistische Terroristen, die längst im Land sind und sie selber nutzen das Internet als ein ganz normales Kommunikationsmittel und insofern, wenn wir darauf verzichten würden, wäre das auf jeden Fall fatal:Und insofern kann ich den Bundesinnenminister nur unterstützen: Ein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchung und ohne präventive Telefonüberwachung darf es nicht geben.
Engels: Die SPD argumentiert dagegen, man solle eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung abwarten, bevor man dies ins Gesetz schreibe und dann möglicherweise einen Stopp aus Karlsruhe riskiert. Das klingt doch auch irgendwo logisch?
Schünemann: Wir haben zum Beispiel ja auch in Niedersachsen schon einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts zur präventiven Telefonüberwachung, wo klar dargelegt worden ist, auf welcher Grundlage man solche Eingriffe organisieren kann. Man muss es spezifisch machen, das heißt also nicht allgemein bei schweren Straftaten, sondern bei Terrorismusverdacht oder sogar noch bei organisierter Kriminalität wäre es möglich. Also wir haben hinreichend Erkenntnisse dafür, auch vom Bundesverfassungsgericht, wie man dieses verfassungskonform machen kann, und die Bedrohungslage ist so, dass jedes weitere Zögern auf jeden Fall unverantwortlich wäre. Und bei der SPD ist es leider immer so, dass sie erst reagieren, wenn etwas Schreckliches passiert. Das haben wir erlebt gerade auch nach dem 11. September 2001, danach kamen Sicherheitsgesetze. Und wir haben jahrelang diskutiert über Antiterrorgesetz, und sie haben sich innerhalb von zwei Tagen bewegt, nachdem die Kofferbombenattentate aufgedeckt worden sind. Gott sei Dank sind die Bomben nicht explodiert. Also muss erst wieder etwas passieren, das darf nicht sein, deshalb brauchen wir die Online-Untersuchung jetzt.
Engels: Sie haben es mehrfach betont, es könne etwas passieren. Haben Sie denn konkrete Anhaltspunkte, dass ein Anschlag bevorsteht?
Schünemann: Es ist nicht so, dass wir wissen, dass an der und der Stelle etwas passiert. Aber wir haben natürlich schon Hinweise, dass eben auch islamistische Extremisten und auch Terroristen sich in unserem Land befinden, das ist keine Neuigkeit. Und wir haben ja erlebt, dass gerade durch Internetaufrufe auch etwas passiert. Es waren ja die Kofferbombenattentate, sie haben sich eben über das Internet und über auch den Karikaturenstreit hier auch extrem aufgeführt und haben sich motiviert gefühlt, hier tätig zu werden. Und insofern darf man nicht weiter abwarten, um gesetzliche Grundlagen dann auch zu ermöglichen.
Engels: Sie haben es angesprochen, Maßstab für mögliche Gesetze zur heimlichen Online-Durchsuchung könnten die bisher schon geltenden Gesetze zur Telefonüberwachung sein. Nun hat ja nun gerade das Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich immer viel Wert darauf gelegt, den sogenannten privaten Lebensbereich der Betroffenen zu schützen. Das könnte doch nun auch wieder greifen, und wie wollen Sie da etwas regeln?
Schünemann: Ja, auch bei der Telefonüberwachung gibt es eben klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die müssen eingehalten werden, und insofern gibt es durchaus Möglichkeiten, dass man eine Online-Untersuchung so organisiert, dass sie vom Verfassungsgericht dann auch bestätigt wird, wenn dann dagegen tatsächlich geklagt werden sollte. Also, die Privatsphäre muss hier abgesichert werden, aber, wie gesagt, auch bei der Telefonüberwachung ist ja dieses machbar. Sie hat ja Telefonüberwachung nicht grundsätzlich verboten, das wäre auch fatal. Sie hat es schwer eingeschränkt, das ist richtig, und das ist schon für die Sicherheitsbehörden eine starke Einschränkung. Aber gänzlich davon Abstand zu nehmen, wäre wirklich unverantwortlich, dann haben wir nur noch die Observation. Und das ist nicht nur kostenintensiv, sondern in der heutigen Zeit der modernen Kommunikationsmöglichkeiten überhaupt nicht hinreichend. Das wäre, als wenn wir in die Steinzeit wieder zurückfallen würden bei der Terrorismusbekämpfung.
Engels: Versuchen wir es konkreter zu fassen. Nach Medienberichten sehen die Schäuble-Pläne mit Blick auf die Online-Durchsuchung vor, das künftig nur der BKA-Präsident oder dessen Vertreter beantragen darf im Einzelfall bei Richtern, dass eine solche heimliche Online-Durchsuchung durchgeführt werden soll. Ist das der Weg?
Schünemann: Das ist auf jeden Fall absolut notwendig, dass hier ein Richtervorbehalt auch stattfindet, das ist auch völlig unstrittig. Wer dieses anordnen soll, das ist in erster Linie erst einmal Sache des Bundesinnenministers. Wenn das über den Präsidenten des BKA laufen soll, ist das sicherlich ein Weg, aber da will ich nicht in die Kompetenzen des Bundesinnenministers hineinreden.
Engels: Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Sebastian Edathy von der SPD, wirft der Union in diesem Bereich Aktionismus vor. Das BKA selber räume ein, dass allein für die technische Entwicklung solcher heimlichen Online-Durchsuchungen noch mindestens ein halbes Jahr notwendig sei. Das sagte Edathy der Nachrichtenagentur ddp. Die Details lägen noch im Nebel, ob man da schon Gesetze machen könne, sei zweifelhaft.
Schünemann: Das ist nun wirklich abstrus, denn sein Bundesinnenminister Schily hat ohne rechtliche Grundlage bereits Online-Durchsuchungen angeordnet, und jetzt will der Bundesinnenminister Schäuble nur die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen. Zu sagen, dass man überhaupt noch keine Online-Durchsuchung umsetzen kann, da kann ich nur sagen, ich weiß nicht, wo der Herr Edathy lebt, es hat längst Online-Durchsuchungen auf Anordnung des Bundesinnenministers Schily gegeben.
Engels: Nun braucht man ja die Zustimmung im Bund des Koalitionspartners SPD. Wie könnte denn ein Kompromiss erzielt werden?
Schünemann: Alle Fachleute sagen, dass es absolut notwendig ist und wenn man die Innenexperten der SPD hört, dann sagen die nicht nur hinter vorgehaltener Hand, sondern auch schon in der Vergangenheit, dass so etwas notwendig ist. Sie ringen eigentlich nur noch um die Formulierung, und dann werden sie immer wieder eingefangen von einigen Persönlichkeiten aus ihrer Fraktion, das ist nicht sinnvoll. Wenn man hier eine solche Bedrohungslage hat, dann kann man nur hoffen, dass da tatsächlich diejenigen, die etwas davon verstehen in der SPD-Fraktion, sich durchsetzen. Aber ich gebe zu, in einer Koalition ist so etwas schwierig. Ich erlebe dieses in Niedersachsen auch. Wir haben einen liberalen Koalitionspartner, der hier auch sehr, sehr schwierig ist, und insofern muss auf jeden Fall Überzeugungsarbeit geleistet werden. Ich hoffe, dass nicht erst wieder etwas Schreckliches passieren muss, bis man dann tatsächlich auch wieder zur Vernunft kommt.
Engels: Ihre Erwartung, ab wann ist die Online-Durchsuchung möglich?
Schünemann: Das BKA-Gesetz muss so schnell wie möglich auf den Tisch. Meiner Ansicht nach ist es nicht sinnvoll, dass man jetzt einfach in die Sommerpause geht und sagt, wir wollen erst mal abwarten, was das Bundesverfassungsgericht macht, sondern der Bundesinnenminister hat ja bereits Formulierungen vorgelegt. Und hier sollte man sich ganz schnell jetzt zusammensetzen. Dann kann spätestens Anfang nächsten Jahres die gesetzliche Grundlage im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet werden.
Engels: Der Innenminister des Landes Niedersachsen, Uwe Schünemann (CDU). Ich bedanke mich für das Gespräch.
Schünemann: Sehr gern.
Schünemann: Wir haben mittlerweile eine konkrete Bedrohungslage in Deutschland durch islamistische Terroristen, die längst im Land sind und sie selber nutzen das Internet als ein ganz normales Kommunikationsmittel und insofern, wenn wir darauf verzichten würden, wäre das auf jeden Fall fatal:Und insofern kann ich den Bundesinnenminister nur unterstützen: Ein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchung und ohne präventive Telefonüberwachung darf es nicht geben.
Engels: Die SPD argumentiert dagegen, man solle eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung abwarten, bevor man dies ins Gesetz schreibe und dann möglicherweise einen Stopp aus Karlsruhe riskiert. Das klingt doch auch irgendwo logisch?
Schünemann: Wir haben zum Beispiel ja auch in Niedersachsen schon einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts zur präventiven Telefonüberwachung, wo klar dargelegt worden ist, auf welcher Grundlage man solche Eingriffe organisieren kann. Man muss es spezifisch machen, das heißt also nicht allgemein bei schweren Straftaten, sondern bei Terrorismusverdacht oder sogar noch bei organisierter Kriminalität wäre es möglich. Also wir haben hinreichend Erkenntnisse dafür, auch vom Bundesverfassungsgericht, wie man dieses verfassungskonform machen kann, und die Bedrohungslage ist so, dass jedes weitere Zögern auf jeden Fall unverantwortlich wäre. Und bei der SPD ist es leider immer so, dass sie erst reagieren, wenn etwas Schreckliches passiert. Das haben wir erlebt gerade auch nach dem 11. September 2001, danach kamen Sicherheitsgesetze. Und wir haben jahrelang diskutiert über Antiterrorgesetz, und sie haben sich innerhalb von zwei Tagen bewegt, nachdem die Kofferbombenattentate aufgedeckt worden sind. Gott sei Dank sind die Bomben nicht explodiert. Also muss erst wieder etwas passieren, das darf nicht sein, deshalb brauchen wir die Online-Untersuchung jetzt.
Engels: Sie haben es mehrfach betont, es könne etwas passieren. Haben Sie denn konkrete Anhaltspunkte, dass ein Anschlag bevorsteht?
Schünemann: Es ist nicht so, dass wir wissen, dass an der und der Stelle etwas passiert. Aber wir haben natürlich schon Hinweise, dass eben auch islamistische Extremisten und auch Terroristen sich in unserem Land befinden, das ist keine Neuigkeit. Und wir haben ja erlebt, dass gerade durch Internetaufrufe auch etwas passiert. Es waren ja die Kofferbombenattentate, sie haben sich eben über das Internet und über auch den Karikaturenstreit hier auch extrem aufgeführt und haben sich motiviert gefühlt, hier tätig zu werden. Und insofern darf man nicht weiter abwarten, um gesetzliche Grundlagen dann auch zu ermöglichen.
Engels: Sie haben es angesprochen, Maßstab für mögliche Gesetze zur heimlichen Online-Durchsuchung könnten die bisher schon geltenden Gesetze zur Telefonüberwachung sein. Nun hat ja nun gerade das Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich immer viel Wert darauf gelegt, den sogenannten privaten Lebensbereich der Betroffenen zu schützen. Das könnte doch nun auch wieder greifen, und wie wollen Sie da etwas regeln?
Schünemann: Ja, auch bei der Telefonüberwachung gibt es eben klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die müssen eingehalten werden, und insofern gibt es durchaus Möglichkeiten, dass man eine Online-Untersuchung so organisiert, dass sie vom Verfassungsgericht dann auch bestätigt wird, wenn dann dagegen tatsächlich geklagt werden sollte. Also, die Privatsphäre muss hier abgesichert werden, aber, wie gesagt, auch bei der Telefonüberwachung ist ja dieses machbar. Sie hat ja Telefonüberwachung nicht grundsätzlich verboten, das wäre auch fatal. Sie hat es schwer eingeschränkt, das ist richtig, und das ist schon für die Sicherheitsbehörden eine starke Einschränkung. Aber gänzlich davon Abstand zu nehmen, wäre wirklich unverantwortlich, dann haben wir nur noch die Observation. Und das ist nicht nur kostenintensiv, sondern in der heutigen Zeit der modernen Kommunikationsmöglichkeiten überhaupt nicht hinreichend. Das wäre, als wenn wir in die Steinzeit wieder zurückfallen würden bei der Terrorismusbekämpfung.
Engels: Versuchen wir es konkreter zu fassen. Nach Medienberichten sehen die Schäuble-Pläne mit Blick auf die Online-Durchsuchung vor, das künftig nur der BKA-Präsident oder dessen Vertreter beantragen darf im Einzelfall bei Richtern, dass eine solche heimliche Online-Durchsuchung durchgeführt werden soll. Ist das der Weg?
Schünemann: Das ist auf jeden Fall absolut notwendig, dass hier ein Richtervorbehalt auch stattfindet, das ist auch völlig unstrittig. Wer dieses anordnen soll, das ist in erster Linie erst einmal Sache des Bundesinnenministers. Wenn das über den Präsidenten des BKA laufen soll, ist das sicherlich ein Weg, aber da will ich nicht in die Kompetenzen des Bundesinnenministers hineinreden.
Engels: Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Sebastian Edathy von der SPD, wirft der Union in diesem Bereich Aktionismus vor. Das BKA selber räume ein, dass allein für die technische Entwicklung solcher heimlichen Online-Durchsuchungen noch mindestens ein halbes Jahr notwendig sei. Das sagte Edathy der Nachrichtenagentur ddp. Die Details lägen noch im Nebel, ob man da schon Gesetze machen könne, sei zweifelhaft.
Schünemann: Das ist nun wirklich abstrus, denn sein Bundesinnenminister Schily hat ohne rechtliche Grundlage bereits Online-Durchsuchungen angeordnet, und jetzt will der Bundesinnenminister Schäuble nur die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen. Zu sagen, dass man überhaupt noch keine Online-Durchsuchung umsetzen kann, da kann ich nur sagen, ich weiß nicht, wo der Herr Edathy lebt, es hat längst Online-Durchsuchungen auf Anordnung des Bundesinnenministers Schily gegeben.
Engels: Nun braucht man ja die Zustimmung im Bund des Koalitionspartners SPD. Wie könnte denn ein Kompromiss erzielt werden?
Schünemann: Alle Fachleute sagen, dass es absolut notwendig ist und wenn man die Innenexperten der SPD hört, dann sagen die nicht nur hinter vorgehaltener Hand, sondern auch schon in der Vergangenheit, dass so etwas notwendig ist. Sie ringen eigentlich nur noch um die Formulierung, und dann werden sie immer wieder eingefangen von einigen Persönlichkeiten aus ihrer Fraktion, das ist nicht sinnvoll. Wenn man hier eine solche Bedrohungslage hat, dann kann man nur hoffen, dass da tatsächlich diejenigen, die etwas davon verstehen in der SPD-Fraktion, sich durchsetzen. Aber ich gebe zu, in einer Koalition ist so etwas schwierig. Ich erlebe dieses in Niedersachsen auch. Wir haben einen liberalen Koalitionspartner, der hier auch sehr, sehr schwierig ist, und insofern muss auf jeden Fall Überzeugungsarbeit geleistet werden. Ich hoffe, dass nicht erst wieder etwas Schreckliches passieren muss, bis man dann tatsächlich auch wieder zur Vernunft kommt.
Engels: Ihre Erwartung, ab wann ist die Online-Durchsuchung möglich?
Schünemann: Das BKA-Gesetz muss so schnell wie möglich auf den Tisch. Meiner Ansicht nach ist es nicht sinnvoll, dass man jetzt einfach in die Sommerpause geht und sagt, wir wollen erst mal abwarten, was das Bundesverfassungsgericht macht, sondern der Bundesinnenminister hat ja bereits Formulierungen vorgelegt. Und hier sollte man sich ganz schnell jetzt zusammensetzen. Dann kann spätestens Anfang nächsten Jahres die gesetzliche Grundlage im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet werden.
Engels: Der Innenminister des Landes Niedersachsen, Uwe Schünemann (CDU). Ich bedanke mich für das Gespräch.
Schünemann: Sehr gern.