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Optionsmodell produziert "eine Menge rechtliche Unsicherheit"

Optionspflicht oder Entscheidungsfrist - die Koalition ringt um die Bedingungen einer doppelten Staatsangehörigkeit. Christine Langenfeld, Chefin des Sachverständigenrats für Integration und Migration, fordert, dass die Betroffenen erst in der dritten oder vierten Generation eine Entscheidung fällen müssten.

Christine Langenfeld im Gespräch mit Jasper Barenberg | 08.11.2013
    Jasper Barenberg: Muss sich, wer in Deutschland geboren ist, aber ausländische Eltern hat, auch künftig spätestens mit 23 Jahren entscheiden, ob er oder sie den deutschen Pass haben will, oder doch den der Eltern? Darüber streiten SPD und Union in den Koalitionsverhandlungen. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Die Sozialdemokraten wollen die sogenannte Optionspflicht abschaffen. Vor allem junge Menschen mit türkischen Wurzeln könnten so die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten. Die Union aber ist strikt dagegen. Kompromissvorschläge liegen zwar auf dem Tisch, einigen aber konnten sich beide Seiten bisher nicht.

    Ein Kompromissvorschlag bei diesem Thema stammt vom Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, und ihre Vorsitzende ist jetzt am Telefon. Schönen guten Morgen, Christine Langenfeld.

    Christine Langenfeld: Guten Morgen.

    Barenberg: Frau Langenfeld, wir wollen gleich über Ihren Kompromissvorschlag im einzelnen sprechen. Zunächst aber mal die Ausgangslage. Die Union hält ja an der Optionspflicht fest, haben wir gehört. Die SPD will ihn ganz abschaffen. Sie sagen ja vom Sachverständigenrat, dass das Optionsmodell gescheitert ist, seit es 2000 eingeführt wurde. Warum ist dieses Modell gescheitert?

    Langenfeld: Dieses Optionsmodell ist von den Betroffenen, von den jungen Menschen, die eben jetzt hier in Deutschland leben und sich entscheiden müssen, und auch deren Eltern ganz offensichtlich nicht akzeptiert worden als eine wirkliche Option. Es stößt auf großen Widerstand. Und die Optionspflicht ist auch ein Modell, das bei der Umsetzung aller Voraussicht nach eine Menge rechtliche Unsicherheit produzieren wird, wenn erst mal eine große Zahl von jungen Menschen ab dem Jahr 2018 in diese Optionspflicht hineinkommt, und in Fragen der Staatsangehörigkeit sollte es keine rechtliche Unsicherheit geben. Das ist eine zu existenzielle Frage für die Menschen.

    Barenberg: Rechtliche Unsicherheit ist also das eine Problem. Sie sagen ja auch, dass das integrationspolitisch falsch ist. Das heißt, das Optionsmodell fördert nicht die Integration. Wie gravierend ist dieser Punkt für Sie?

    Langenfeld: Ich denke, auch das ist ein gravierender Punkt, denn das Optionsmodell verpflichtet ja junge Menschen, Ja oder Nein zu sagen zur deutschen Staatsangehörigkeit, verpflichtet sie, sich zu entscheiden zwischen der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und der deutschen Staatsangehörigkeit, in einer Situation, in der in der Regel der Einwanderungsprozess erst eine Generation zurückliegt, also die Verbindung gerade auch zum Herkunftsstaat der Eltern doch noch relativ stark ist. Und in dieser Situation dieses Ja oder Nein zu verlangen, kann zu Friktionen führen. Es kann dazu führen, dass die Menschen sich wirklich hier in einer Situation gezwungen fühlen, sich für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden, und ich sehe nicht, dass hieraus derartige Konflikte erwachsen, dass Deutschland um die Loyalität zu Deutschland fürchten müsste, wenn die Menschen dann für eine Übergangszeit beide Staatsangehörigkeiten haben.

    Barenberg: Das heißt auch, dass das Argument der Union, das Argument vor allem der CSU, dass es Loyalitätskonflikte zwangsläufig gibt und dass auf der anderen Seite jeder Staat das Recht hat, ein solches Bekenntnis von einem Zuwanderer zu verlangen, dass Sie diese Loyalitätskonflikte gar nicht als so gravierend beurteilen würden?

    Langenfeld: Ich sehe die nicht so als gravierend und ich sehe aber gleichzeitig, dass das Anliegen durchaus berechtigt ist, dass irgendwann einmal, also nach zwei, drei Generationen, im neuen Land, wenn ich das mal so sagen darf, diese Zuordnung eindeutig geregelt werden sollte, und das ist ja auch das Modell, was der Sachverständigenrat hier vorgeschlagen hat, also man sagt: Ein junger türkischer Mann etwa, dessen Eltern oder Großeltern nach Deutschland ausgewandert sind, wenn der in Deutschland lebt und jetzt in Deutschland Kinder bekommt, dann sollte es eben nicht so sein, dass er an seine Kinder die türkische Staatsangehörigkeit automatisch weitergibt, sondern es sollte hier ein Generationenschnitt erfolgen in der Generationenfolge. Das heißt, unser Modell würde einen gleitenden Übergang aus der doppelten Staatsangehörigkeit in die eindeutige deutsche Staatsangehörigkeit ermöglichen.

    Gleitenden Übergang in die eindeutige deutsche Staatsangehörigkeit
    Barenberg: Das heißt, die erste Generation, die zweite Generation möglicherweise bekommt die doppelte Staatsangehörigkeit, bei späteren Generationen – das müsste dann politisch entschieden werden – geschieht das nicht mehr automatisch, sondern endet irgendwann, und dann ist die maßgebliche Rolle, wo der Lebensmittelpunkt des jeweiligen ist. Das ähnelt ja ein wenig dieser ruhenden Staatsangehörigkeit, die zwischendurch als Kompromiss auf dem Tisch lag. Warum glauben Sie, dass das so wenig Anklang auf Seiten der Union gefunden hat?

    Langenfeld: Ich denke, dass beide Modelle, das muss man sagen, unser Modell, dass keine automatische Weitergabe der Staatsangehörigkeit der Eltern an die jungen Menschen erfolgt, deren Eltern oder Großeltern bereits ausgewandert sind, auch dieses Modell erfordert so wie das Modell der ruhenden Staatsangehörigkeit Verträge mit den Herkunftsländern. Das heißt, beide Modelle sind darauf angewiesen, dass die Herkunftsländer, natürlich auch die Türkei, ihr Staatsangehörigkeitsrecht so regeln, dass die türkische Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch an die Enkel der Auswanderer nach Deutschland etwa weitergegeben wird. So ist das im übrigen auch im deutschen Recht geregelt, wenn Deutsche vor Generationen Deutschland verlassen haben.

    Aber das Modell der ruhenden Staatsangehörigkeit hat den Nachteil, dass natürlich genau geklärt werden muss, unter welchen Umständen die Staatsangehörigkeit ruht, wie das mit dem Lebensmittelpunkt einzuschätzen ist, wann die Staatsangehörigkeit dann wieder auflebt und so weiter. Auch hier haben wir wieder rechtliche Unsicherheit, und unser Modell hat den Vorteil, dass es für die Übergangsgenerationen die doppelte Staatsangehörigkeit anerkennt, ihrer besonderen Lebenssituation Rechnung trägt, aber dann ab der dritten oder vierten Generation sagt, jetzt ist der Auswanderungsprozess nach Deutschland beendet und jetzt müssen wir auch sehen, dass dies staatsangehörigkeitsrechtlich nachvollzogen wird, und das scheint mir doch eine sehr vernünftige Lösung zu sein.

    Barenberg: Zum Schluss noch die Frage nach dem, was jetzt geschehen könnte. Die Kanzlerin und auch der CSU-Chef stellen sich offenbar auf die Seite von Friedrich und sagen, wir bleiben da hart, wir wollen keine Kompromisse, maximal können wir uns vorstellen, die Frist zu verlängern bis zum 30. Lebensjahr. Was wären die Folgen aus Ihrer Sicht?

    Langenfeld: Ich denke, ich hoffe immer noch sehr, dass eine Einigung gefunden wird in dieser sehr schwierigen Frage. Vielleicht sollte man auch gar nicht so viel Hoffnung haben, dass das auf Arbeitsgruppenebene tatsächlich dann auch gelingen würde. Ich denke, die Verlängerung der Frist etwa auf das 30. Lebensjahr wäre wirklich eine ganz schlechte Option. Die grundsätzliche Problematik bliebe bestehen und man muss sich mal vorstellen: Dann sind Menschen 30 Jahre lang Deutsche und haben die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern, von denen sie sie bekommen haben, haben ihr Leben darauf eingerichtet, sind vielleicht sogar Beamte des deutschen Staates geworden, haben Kinder bekommen, an die sie die Staatsangehörigkeiten weitergegeben haben, und mit dem 30. Lebensjahr muss dann eine Entscheidung getroffen werden in dieser Situation.

    Barenberg: Die Staats- und Europarechtlerin Christine Langenfeld, die Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Frau Langenfeld, danke für das Gespräch heute Morgen.

    Langenfeld: Bitte sehr!

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.