Münster
OVG kassiert Urteil: Bibliothek darf Bücher mit Verschwörungsinhalt doch nicht kennzeichnen

Die Stadtbücherei Münster muss sogenannte Einordnungshinweise aus zwei Büchern entfernen.

    Eine Frau im Rollstuhl hält einen Stapel mit Büchern auf dem Schoß. (Quelle: imago)
    Eine Frau im Rollstuhl in der Bibliothek (IMAGO / ingimage / via imago-images.de)
    Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster festgestellt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts von April kassiert. Die Bibliothek hatte Hinweise, es handele sich um ein "Werk mit umstrittenem Inhalt" auf zwei Büchern eines Autors angebracht, der darin die bemannte Mondlandung und den Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki bestreitet.
    Der Einordnungshinweis verletze den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, entschied das Oberverwaltungsgericht. Bibliotheken dürften Bücher anschaffen oder eine Anschaffung ablehnen, betonte das Gericht weiter. Sie dürften aber keine negativen Wertungen am Bestand anbringen. In dem Buch enthaltene Meinungen würden dadurch abgewertet. Der Hinweis könne zudem potenzielle Leser abschrecken.
    Diese Nachricht wurde am 09.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.