Verschwörungsideologien
Stadtbücherei darf Bücher mit Warnhinweis "umstrittener Inhalt" versehen

Die Stadtbücherei Münster darf bestimmte Bücher weiterhin mit dem Einordnungshinweis "umstrittener Inhalt" versehen.

    Blick auf das zweigeteilte futuristische Gebäude: Die Hälften sind durch einen  braunen überdachten Steg miteinander verbunden. Darüber blauer Himmel mit Schäfchenwolken.
    Die Stadtbücherei in Münster. (picture alliance / DUMONT Bildarchiv / Arthur F. Selbach)
    Das entschied das Verwaltungsgericht Münster. Zur Begründung hieß es, eine solche Kennzeichnung sei vom Bildungsauftrag öffentlicher Bibliotheken gedeckt. Diese dürften auch kritisch zu Werken Stellung nehmen, solange es sachlich geschehe. Eine Pflicht zur Neutralität bestehe nicht.
    Hintergrund ist ein Eilantrag des Autors eines betroffenen Buchs. Er wollte den Hinweis auf dem Umschlag seines Werks entfernen lassen - was das Gericht nun ablehnte. Das Buch leugnet unter anderem die bemannten Mondlandungen und die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. Das Bestreiten historischer Fakten rechtfertige die Bewertung als "umstrittener Inhalt", hieß es.
    Im Frühjahr hatte die Stadtbücherei zwei Bücher mit diesem Hinweis versehen. Sie würden aber "aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt". Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
    Diese Nachricht wurde am 15.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.