Archiv

Berufungsverfahren
OVG Münster setzt Verhandlung im Streit der AfD mit dem Verfassungsschutz am Mittwoch fort

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen setzt die Verhandlung über eine Klage der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall morgen fort. Ob es morgen ein Urteil geben wird oder neue Sitzungstermine gesucht werden müssen, ist noch offen.

    Polizisten und Teilnehmer der Verhandlung stehen vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.
    Das Berufungsverfahren im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz wird am Mittwoch fortgesetzt. (dpa / picture alliance / Guido Kirchner)
    Wie das Gericht in Münster mitteilte, wurde am ersten Prozesstag noch keine Entscheidung getroffen. Für den Prozess waren zunächst zwei Tage angesetzt.
    Das OVG ist wegen der großen Zahl an Prozessbeteiligten und rund 100 angemeldeten Journalisten auf die Eingangshalle des Gerichts ausgewichen. Hinzu kommen etwa 200 Zuschauer.

    Verdachtsfall seit 2021

    In dem Berufungsverfahren geht es im Kern um die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachten darf. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei im Jahr 2021 als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Seitdem darf sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die AfD klagte gegen diese Einstufung, hatte 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln aber keinen Erfolg. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein. Die AfD geht in Münster auch gegen die Einstufung ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative" als gesichert rechtsextremistisch vor.
    Die AfD-Parteivorsitzenden Weidel und Chrupalla wiesen die Vorwürfe erneut zurück und sprachen von einer Kampagne gegen ihre Partei.

    Weiterführende Links

    AfD als Verdachtsfall? Oberverwaltungsgericht NRW prüft AfD-Klage
    Junge Alternative - Noch radikaler als die AfD
    Rechtsextremismus - Was spricht für und was gegen ein AfD-Verbotsverfahren?
    Diese Nachricht wurde am 12.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.