Sie argumentiert, die Abstimmung müsse in mehr Wahlbezirken wiederholt werden als der entsprechende Parlamentsbeschluss vorsieht. Der Bundestag hatte mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossen, in einem Fünftel der Bezirke neu abstimmen zu lassen. Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 hatte es in vielen Stimmlokalen in Berlin Pannen gegeben. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten sowie falsche oder fehlende Stimmzettel. Einige Wahllokale blieben bis nach 18 Uhr geöffnet.
"Wahl ohne Fehler gibt es nicht"
Der Staatsrechtler Prof. Martin Morlok sagte im Deutschlandfunk, da eine Parlamentswahl von Laien, den Wahlhelfern, durchführt werde, komme es unweigerlich zu Fehlern. "Eine Wahl ohne Fehler gibt es nicht." Bei einer Wahlprüfung müsse das Gericht sich deshalb auf die relevanten Fehlerfolgen beschränken, sonst käme man nie zu einem Parlament, so Morlok.
Es gehe bei der Prüfung um die sogenannte "Mandatsrelevanz". Folgen hat demnach nur ein Wahlfehler, der sich auf die Zusammensetzung des Bundestags auswirken könnte. In dem Fall müsse man zum Beispiel prüfen, wie die Menschen, die wegen der langen Wartezeiten nach Hause gegangen sind, gewählt hätten, erklärte Morlok.
Der Staatsrechtler vermutet, dass das Bundesverfassungsgericht die Wahl nicht in ganz Berlin wiederholen lässt, sondern nur in einigen Stimmbezirken. Das Gericht werde aber wohl nicht in weniger als in den vom Bundestag bestimmten circa 400 Stimmbezirken eine neue Wahl anordnen. "Man muss das Skalpell nehmen und nicht die Sense", sagte Morlok. Es sei richtig, dass man Wahlfehler korrigiert, aber das Gericht müsse auch zeigen, dass diese Fehler eine "begrenzte Geschichte" gewesen seien.
Wahl zum Abgeordnetenhaus wurde komplett wiederholt
Die Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses, die ebenfalls am 26. September 2021 stattfand, wurde im Februar dieses Jahres komplett wiederholt.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.