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Parteiausschlussverfahren
SPD und Edathy einigen sich auf Vergleich

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy wird nach dessen Kinderpornografie-Affäre nicht aus der SPD ausgeschlossen. Nach einem monatelangen Verfahren einigte sich die SPD vor dem obersten Parteigericht mit Edathy. Der lässt seine Mitgliedschaft für fünf Jahre ruhen.

    Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy.
    Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy wird nicht aus der SPD ausgeschlossen. (picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte)
    In der Vorinstanz war noch ein Zeitraum von drei Jahren vorgesehen, in denen Edathy seine Rechte als SPD-Mitglied ruhen lässt. Dieser wurde um zwei Jahre verlängert, im Gegenzug erhebt der Parteivorstand gegen Edathy, der unter anderem den NSU-Untersuchungsausschuss geleitet hatte, keinen "strafrechtlichen Unrechts- oder Schuldvorwurf".
    Edathy erklärte, sein Verhalten habe "den sozialdemokratischen Grundwert des Schutzes von Minderjährigen berührt", was er bedauere. Das teilte die SPD mit. Daraufhin habe die Bundesschiedskommission das Parteiausschlussverfahren gegen Edathy eingestellt.
    Folgenreicher Fehltritt
    Die Affäre um Edathy hatte kurz nach dem Start der großen Koalition Anfang 2014 zum Rücktritt des damaligen Bundeslandwirtschaftsministers Hans-Peter Friedrich (CSU) geführt. Er hatte als Innenminister den SPD-Parteichef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass Edathy auf einer Kundenliste eines kanadischen Anbieters von Kinderpornografie stand.
    Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages versuchte aufzuklären, wer in der SPD Edathy vor Ermittlungen gewarnt haben könnte. Viele Fragen blieben unbeantwortet.
    Ein Gerichtsverfahren gegen Edathy wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials wurde inzwischen gegen Zahlung von 5.000 Euro eingestellt.
    (vic/kis)