Bereits seit längerem übt der Linux-Verband heftige Kritik an einer Stellungnahme des Vorstandes der Gesellschaft für Informatik zu so genannten Softwarepatenten. Die Vertretung der Entwickler freier Software wollen die Festschreibung solchen Ideenschutzes generell verhindern. Umgekehrt geht die Gesellschaft für Informatik (GI) davon aus, dass Patentschutz auf Programme auf internationaler Ebene bereits praktiziert wird und Europa den Entwicklungen etwa in den USA Rechnung tragen müsse. Allerdings hat auch die GI Einwände zu den Entwürfen, die in der kommenden Woche im EU-Parlament erörtert werden sollen. So solle darin stärker als vorgesehen verankert werden, dass etwa Software nur dann patentrechtlich geschützt werden kann, wenn "die Software als Computer implementierte Erfindung zu einem Gebiet gehört", so das GI-Papier. Demnach wäre beispielsweise eine Software zur Steuerung von Aufzügen patentrechtlich geschützt. Hier kritisiert der Linux-Verband, dass diese Position dem Alltag der Patentvergabe nicht gerecht würde, denn im Vordergrund stünden tatsächlich vor allem Geschäftsmethoden und bestimmte verbreitete Algorithmen wie etwa ein trivialer Fortschrittsbalken in Downloadprogrammen.
Die Gesellschaft für Informatik bleibt indes wage in der Formulierung der eigenen Position. GI-Präsident Professor Heinrich Mayr stellte dazu klar, Softwarepatente seien ein Problem der unzureichenden Prüfungspraxis in den Vereinigten Staaten und forderte die Prüfung von Patentanmeldungen nicht nur durch Juristen, sondern auch durch qualifizierte Informatiker, um Trivialpatente zu verhindern und nur Geschäftsmethoden zu schützen, hinter denen echte technische Innovation stehe. Offen dabei ist jedoch, wie eine Geschäftsmethode von der technischen Erfindung abhängt. Dazu ein Beispiel: Wird eine neue Verschlüsselungstechnik entwickelt und für die Geschäftsmethode, Bestellungen über das Internet abzuwickeln, eingesetzt, dann wäre die Bestellmethode, sofern sie direkt mit dieser Verschlüsselungstechnik zusammen hängt, patentrechtlich geschützt – nicht aber der alleinige Vorgang einer Internetbestellung. Im aktuellen Streit um diese Definitionen von Geschäftsmodell und echte technische Innovation scheinen derzeit die Fronten verhärtet.
Gleichwohl wurden die Anregungen der Gesellschaft für Informatik von den EU-Abgeordneten aufmerksam zur Kenntnis genommen. Die Chancen stünden gut, so meinen Experten, dass der aktuelle Richtlinienentwurf der britischen Labor-Abgeordneten Arlene McCarthy also noch erheblich verändert wird. Auch industrielle Anwender hegen offenbar noch Vorbehalte zu Softwarepatenten. So merkte die IT-Chefin von Daimler-Chrysler, Sue Unger, am Dienstag vergangener Woche zu Open-Source an: "Durch Linux sind wir in der Lage, unsere Kosten um 40 Prozent zu reduzieren und Technologien unanfälliger zu machen. Es war verblüffend, wie wenig Aufwand die Migration auf Linux verursachte. Die Investition hat sich gelohnt. Linux wird wie eine Große Welle sein. Was SCO mit der Patentklage erreichen wird, was das für die Linux-Szene bedeutet, ist eine offene Frage. Aber auch das kann die Linux-Bewegung nicht aufhalten." Der gegenwärtige Richtlinienvorschlag zur Patentierbarkeit von Software könnte jedoch die Open-Source-Bewegung gefährden.
[Quelle: Peter Welchering]
Die Gesellschaft für Informatik bleibt indes wage in der Formulierung der eigenen Position. GI-Präsident Professor Heinrich Mayr stellte dazu klar, Softwarepatente seien ein Problem der unzureichenden Prüfungspraxis in den Vereinigten Staaten und forderte die Prüfung von Patentanmeldungen nicht nur durch Juristen, sondern auch durch qualifizierte Informatiker, um Trivialpatente zu verhindern und nur Geschäftsmethoden zu schützen, hinter denen echte technische Innovation stehe. Offen dabei ist jedoch, wie eine Geschäftsmethode von der technischen Erfindung abhängt. Dazu ein Beispiel: Wird eine neue Verschlüsselungstechnik entwickelt und für die Geschäftsmethode, Bestellungen über das Internet abzuwickeln, eingesetzt, dann wäre die Bestellmethode, sofern sie direkt mit dieser Verschlüsselungstechnik zusammen hängt, patentrechtlich geschützt – nicht aber der alleinige Vorgang einer Internetbestellung. Im aktuellen Streit um diese Definitionen von Geschäftsmodell und echte technische Innovation scheinen derzeit die Fronten verhärtet.
Gleichwohl wurden die Anregungen der Gesellschaft für Informatik von den EU-Abgeordneten aufmerksam zur Kenntnis genommen. Die Chancen stünden gut, so meinen Experten, dass der aktuelle Richtlinienentwurf der britischen Labor-Abgeordneten Arlene McCarthy also noch erheblich verändert wird. Auch industrielle Anwender hegen offenbar noch Vorbehalte zu Softwarepatenten. So merkte die IT-Chefin von Daimler-Chrysler, Sue Unger, am Dienstag vergangener Woche zu Open-Source an: "Durch Linux sind wir in der Lage, unsere Kosten um 40 Prozent zu reduzieren und Technologien unanfälliger zu machen. Es war verblüffend, wie wenig Aufwand die Migration auf Linux verursachte. Die Investition hat sich gelohnt. Linux wird wie eine Große Welle sein. Was SCO mit der Patentklage erreichen wird, was das für die Linux-Szene bedeutet, ist eine offene Frage. Aber auch das kann die Linux-Bewegung nicht aufhalten." Der gegenwärtige Richtlinienvorschlag zur Patentierbarkeit von Software könnte jedoch die Open-Source-Bewegung gefährden.
[Quelle: Peter Welchering]