Samstag, 27. April 2024

Organspende
Patientenschützer fordern Nachbesserung an neuem Online-Register

Zum Start des neuen Organspende-Registers fordern Patientenschützer Nachbesserungen. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Brysch, sagte mehreren Medien, der Start des Registers sei halbherzig.

18.03.2024
    Eine Person hält einen Organspendeausweis in den Händen.
    Eine Person hält einen Organspendeausweis in den Händen. (picture alliance / Fotostand / K. Schmitt)
    In keinem Passamt Deutschland stehe ein datenschutzsicherer Terminal. Damit gehe das Momentum verloren, sich so unmittelbar erklären zu können, bemängelte Brysch. Das zusätzliche Online-Angebot schließe Internet-Unerfahrene aus.
    In das Register können Bürger ab Montag ihre Präferenz eintragen. Die Einführung erfolgt schrittweise: Zunächst ist es möglich, eine Erklärung für oder gegen die Organspende mit Hilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion zu hinterlegen, zum Beispiel mit einem Personalausweis. Ab Juli soll die Registrierung auch mittels einer Gesundheits-ID möglich sein, welche die Versicherten von ihrer Krankenkasse bekommen.
    Ab dem 1. Juli sollen die Krankenhäuser in der Lage sein, die Erklärungen abzurufen - und dann im medizinischen Ernstfall ein Organ zu transplantieren. Außerdem sollen in Einwohnermeldeämtern Terminals zur Eingabe bereit stehen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Angesiedelt ist das Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
    Anlass für die Reform ist ein schon lange bestehender Mangel an Spenderorganen. In Deutschland stehen (Stand: Januar 2024) rund 8.500 Menschen auf der Warteliste. Im vergangenen Jahr gab es laut Zahlen der Stiftung Organtransplantation jedoch lediglich 950 postmortale Spenden.
    Lesen Sie hier unseren ausführlichen Hintergrundbericht über das neue Organspende-Register.
    Diese Nachricht wurde am 17.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.