Für Christina Feldhaus (Name geändert) war von Anfang an klar, dass ihr Sohn nach der Grundschule auf eine Gesamtschule gehen sollte. Weil da der Druck nicht so groß sei.
"Man lässt den Kindern noch zwei Jahre Zeit, sich dann zu entscheiden. Also fünfte, sechste ist noch relativ einfach und dann geht’s erst richtig los sich zu entscheiden, in welche Richtung man geht: Ob das Sprache ist, Technik oder sonst etwas. Und der Druck ist nicht ganz so hoch, wie in einem Gymnasium - und Gesamtschule ist eben auch ganztags."
Doch die Wunsch-Gesamtschule um die Ecke hatte angeblich nicht genug Plätze frei. Ihr Sohn wurde abgelehnt und stand mit rund 80 weiteren Kindern auf einer Warteliste.
"Und dann muss man ganz schnell entscheiden: was mache jetzt? Realschule, Gymnasium oder dann doch Hauptschule? Also Chaos pur innerhalb kurzer Zeit, warten auf der Warteliste oder zum Anwalt gehen."
Die Familie entschied sich für den Anwalt und zog vor Gericht. Ihr Sohn wurde vorsorglich schon mal auf einer Realschule angemeldet. Doch noch vor Schulbeginn kam dann die erlösende Nachricht.
"Ja, Glück gehabt. In den Sommerferien kam dann die Nachricht, dass er dann den einen Platz in der Klasse noch bekommen hat."
Die Schule musste ihre Klassenkalkulation offenlegen und das Gericht entschied, dass einige Plätze zusätzlich vergeben werden mussten.
"Grundsätzlich besteht in Deutschland die Freiheit die Schulform und auch die konkrete Schule durch die Eltern auswählen zu lassen. Das heißt, grundsätzlich steht mir das Recht zu, mich an jeder Schule anzumelden, auf die ich gehen will,"
erklärt Rechtsanwalt Philipp Verenkotte aus Köln, der sich auf Schul- und Hochschulrecht spezialisiert hat.
"Aber es bestehen natürlich faktische Hindernisse: Was ein erhebliches Hindernis darstellen kann, ist die "Schulformempfehlung". Es gibt einige Bundesländer, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, bei denen ist es eine "verpflichtende Empfehlung". Das heißt, die weitergehende Schule ist an die Empfehlung gebunden."
Eine Klage gegen eine "verpflichtende Empfehlung" hat so gut wie nie eine Chance, so Verenkotte. Was aber, wenn die Schulform zwar frei wählbar ist, an der Wunschschule aber kein Platz frei ist?
"Wenn ich abgelehnt werde, muss ich gegen die Ablehnung vorgehen. In welcher Form, das hängt vom Bundesland ab. In aller Regel ist das auf dem Wege des Widerspruchs möglich. Zusätzlich empfiehlt sich, wenn der Widerspruch nicht bis zu den Sommerferien beschieden wird, ein gerichtliches Eilverfahren anhängig zu machen und in dem Rahmen wird geprüft, ob nicht doch mehr Platz an der Schule da ist. Also ob sie tatsächlich ihre Kapazitäten voll ausgeschöpft hat und ob die Kapazitäten ordnungsgemäß verteilt wurden."
Das kann allerdings teuer werden. Wenn Eltern wirklich den gewünschten Schulplatz einklagen wollen, müssen sie mit mehreren tausend Euro Kosten rechnen. Und auch ein Erfolg der Klage ist keineswegs garantiert.
"Insgesamt würde ich doch behaupten, dass es recht offen ist, der Ausgang, rein statistisch. Wir haben viele Fälle, in denen es klappt und auch einige, wo es nicht klappt, weil die Schule alles richtig gemacht hat."
Christina Feldhaus hatte Glück. Bereits in der ersten Instanz bekam sie den gewünschten Schulplatz zugewiesen. Auch die Kosten für den Anwalt hielten sich damit in Grenzen. Ärger hatte sie dann nur noch mit den Eltern der Kinder, die sich nicht einklagen mussten.
"Tatsächlich war es dann so, dass das Gerücht bei den Eltern rumging, dass alle Klassen bis zum letzten Anschlag voll besetzt sind, das läge ja daran, weil so viel eingeklagt worden wäre. Was so nicht stimmt! Die Plätze wären so oder so besetzt worden. Da musste ich ein wenig Aufklärungsarbeit leisten im Sinne meines Sohnes, damit das so nicht auf ihn zurückfällt."
"Man lässt den Kindern noch zwei Jahre Zeit, sich dann zu entscheiden. Also fünfte, sechste ist noch relativ einfach und dann geht’s erst richtig los sich zu entscheiden, in welche Richtung man geht: Ob das Sprache ist, Technik oder sonst etwas. Und der Druck ist nicht ganz so hoch, wie in einem Gymnasium - und Gesamtschule ist eben auch ganztags."
Doch die Wunsch-Gesamtschule um die Ecke hatte angeblich nicht genug Plätze frei. Ihr Sohn wurde abgelehnt und stand mit rund 80 weiteren Kindern auf einer Warteliste.
"Und dann muss man ganz schnell entscheiden: was mache jetzt? Realschule, Gymnasium oder dann doch Hauptschule? Also Chaos pur innerhalb kurzer Zeit, warten auf der Warteliste oder zum Anwalt gehen."
Die Familie entschied sich für den Anwalt und zog vor Gericht. Ihr Sohn wurde vorsorglich schon mal auf einer Realschule angemeldet. Doch noch vor Schulbeginn kam dann die erlösende Nachricht.
"Ja, Glück gehabt. In den Sommerferien kam dann die Nachricht, dass er dann den einen Platz in der Klasse noch bekommen hat."
Die Schule musste ihre Klassenkalkulation offenlegen und das Gericht entschied, dass einige Plätze zusätzlich vergeben werden mussten.
"Grundsätzlich besteht in Deutschland die Freiheit die Schulform und auch die konkrete Schule durch die Eltern auswählen zu lassen. Das heißt, grundsätzlich steht mir das Recht zu, mich an jeder Schule anzumelden, auf die ich gehen will,"
erklärt Rechtsanwalt Philipp Verenkotte aus Köln, der sich auf Schul- und Hochschulrecht spezialisiert hat.
"Aber es bestehen natürlich faktische Hindernisse: Was ein erhebliches Hindernis darstellen kann, ist die "Schulformempfehlung". Es gibt einige Bundesländer, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, bei denen ist es eine "verpflichtende Empfehlung". Das heißt, die weitergehende Schule ist an die Empfehlung gebunden."
Eine Klage gegen eine "verpflichtende Empfehlung" hat so gut wie nie eine Chance, so Verenkotte. Was aber, wenn die Schulform zwar frei wählbar ist, an der Wunschschule aber kein Platz frei ist?
"Wenn ich abgelehnt werde, muss ich gegen die Ablehnung vorgehen. In welcher Form, das hängt vom Bundesland ab. In aller Regel ist das auf dem Wege des Widerspruchs möglich. Zusätzlich empfiehlt sich, wenn der Widerspruch nicht bis zu den Sommerferien beschieden wird, ein gerichtliches Eilverfahren anhängig zu machen und in dem Rahmen wird geprüft, ob nicht doch mehr Platz an der Schule da ist. Also ob sie tatsächlich ihre Kapazitäten voll ausgeschöpft hat und ob die Kapazitäten ordnungsgemäß verteilt wurden."
Das kann allerdings teuer werden. Wenn Eltern wirklich den gewünschten Schulplatz einklagen wollen, müssen sie mit mehreren tausend Euro Kosten rechnen. Und auch ein Erfolg der Klage ist keineswegs garantiert.
"Insgesamt würde ich doch behaupten, dass es recht offen ist, der Ausgang, rein statistisch. Wir haben viele Fälle, in denen es klappt und auch einige, wo es nicht klappt, weil die Schule alles richtig gemacht hat."
Christina Feldhaus hatte Glück. Bereits in der ersten Instanz bekam sie den gewünschten Schulplatz zugewiesen. Auch die Kosten für den Anwalt hielten sich damit in Grenzen. Ärger hatte sie dann nur noch mit den Eltern der Kinder, die sich nicht einklagen mussten.
"Tatsächlich war es dann so, dass das Gerücht bei den Eltern rumging, dass alle Klassen bis zum letzten Anschlag voll besetzt sind, das läge ja daran, weil so viel eingeklagt worden wäre. Was so nicht stimmt! Die Plätze wären so oder so besetzt worden. Da musste ich ein wenig Aufklärungsarbeit leisten im Sinne meines Sohnes, damit das so nicht auf ihn zurückfällt."