
Für Heimbetreiber bestünden "erhebliche Fehlanreize", weniger Personal einzusetzen als vorgeschrieben, schreibt der Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung an den Pflegebeauftragten. Eine "leichte Personalunterdeckung in Heimen" werde sogar toleriert. Wie die "Süddeutsche" und "Report Mainz" berichten, können sich die Heimbetreiber auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2012 berufen. Damals entschieden die Richter, dass die Pflegekasse dem Heim nur dann das Geld kürzen darf, wenn es nachweislich zu erheblichen Mängeln bei der Pflege kommt oder wenn ein Heimbetreiber die vereinbarten Personalschlüssel über mehrere Monate hinweg um mindestens acht Prozent unterschreitet.
Pflegekassen können Mängel oft nicht nachweisen
Die Kassen kritisieren, dass Mängel erst aufwändig nachgewiesen werden müssen, was häufig gar nicht möglich sei. Die Acht-Prozent-Grenze wiederum sei ein Freibrief, die Personalschlüssel zu unterlaufen. "Sehr bedenklich", nennt auch der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Laumann, das Urteil des Bundessozialgerichts, weil es den Heimen erlaube, das Personal weiter zusammenzustreichen: "Wenn das Schule macht, haben wir ein großes Problem."
Gemeinnützige Träger wie Caritas, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt wiesen gegenüber SZ und SWR den Vorwurf zurück, in ihren Heimen würde zu wenig Personal eingesetzt. Der Bundesverband privater Anbieter äußerte sich nicht. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet zurzeit daran, die Personalschlüssel in Pflegeheimen bundesweit zu vereinheitlichen. Bis 2020 soll ein Konzept vorliegen.
(mw/am)