Donnerstag, 18. April 2024

Archiv

Pestizid Glyphosat
Allein betrachtet nicht krebserregend

Seit Monaten wird in der EU über die Neuzulassung des Herbizids Glyphosat heftig gestritten. Die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO hat den Stoff vor einigen Monaten als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit kam jetzt praktisch zum gegenteiligen Urteil. Das ist nur auf den ersten Blick ein Widerspruch.

Von Lucian Haas | 12.11.2015
    Ein Landwirt fährt mit einer Dünger- und Pestizidspritze über ein Feld mit jungem Getreide nahe Neuranft im Oderbruch (Brandenburg).
    Ein Landwirt fährt mit einer Dünger- und Pestizidspritze über ein Feld mit jungem Getreide nahe Neuranft im Oderbruch (Brandenburg). (picture alliance / dpa / Patrick Pleul)
    Was sind denn die zentralen Ergebnisse?
    Kurz gefasst kann man sagen, dass die EFSA für den weiteren Einsatz des Wirkstoffes Glyphosat grünes Licht gegeben hat. Hier muss jetzt noch die EU-Kommission zustimmen, aber das dürfte eine Formsache sein. In ihrem Urteil folgt die EFSA der Einschätzung des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Das BfR hatte im Auftrag der EU die Toxikologie, also die Giftigkeit von Glyphosat untersucht. Die BfR-Experten kamen zu dem Schluss, dass Glyphosat bei ordnungsgemäßer Anwendung nicht gefährlich für den Menschen ist.
    Vor einigen Monaten hatte die Krebsforschungsagentur IARC der WHO Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft. Wie passt so eine Aussage mit dem Ergebnis der EFSA zusammen?
    Auf den ersten Blick überhaupt nicht. Es sind gegensätzliche Aussagen. Im EFSA-Bericht heißt es sogar, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend für den Menschen sei. Geht es nach der EFSA, muss Glyphosat auch auf den Packungen nicht als möglicherweise krebserregend gekennzeichnet werden.
    Ist die EFSA einfach über die Daten der IARC hinweg gegangen?
    Nein. Das BfR hatte eigens ein neues Mandat der EU, die Aussagen der IARC zu prüfen. Damit Zeit dafür ist, wurde sogar die bestehende Zulassung von Glyphosat um ein halbes Jahr verlängert. Im EFSA-Bericht wird nun erklärt, wie es zu den unterschiedlichen Einschätzungen kommt. Das Hauptargument ist: Die EFSA beziehungsweise das BfR haben explizit nur den reinen Wirkstoff Glyphosat evaluiert. Die IARC hingegen stützte ihre Einschätzung auch auf Studien, bei denen fertige Herbizidmischungen mit Glyphosat eingesetzt wurden. Da man dabei aber gar nicht unterscheiden kann, ob eine mögliche krebserregende Wirkung vom Wirkstoff Glyphosat selbst oder von anderen Zusätzen in den Pflanzenschutzmitteln ausgeht, wurden diese Studien vom BfR wie von der EFSA als nicht relevant beziehungsweise als nicht aussagekräftig eingestuft - eben mit der Vorgabe, dass man nur reines Glyphosat betrachtet.
    Wäre es denn nicht sinnvoll, bei der Zulassung auch Mischungen in die Risikobetrachtung mit einzubeziehen?
    Aus Verbrauchersicht wäre das vielleicht wünschenswert. Aber bei Hunderten von Mischungen, die auf dem Markt sind, ist das gar nicht praktikabel. Deshalb gilt in der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Prinzip: Die Wirkstoffe werden allein zugelassen, die Zusatzstoffe werden allein zugelassen. Erst am Ende entscheiden die zuständigen Behörden in den EU-Ländern, welche Mischungen davon vor Ort in welchen Kulturen und in welcher Menge angewendet werden können. Das ist aber Sache der Länder.
    Könnte das dennoch bedeuten, dass künftig weniger Glyphosat in die Umwelt gelangt?
    Das bleibt abzuwarten. Beim aktuellen Stand müssen Landwirte kaum mit Einschränkungen rechnen. Allerdings haben die Diskussionen der vergangenen Monate um Glyphosat auch für eine gewisse Sensibilisierung gesorgt. Manche Kommunen haben schon einen Verzicht von Glyphosat beschlossen, Baumärkte haben glyphosathaltige Produkte für den Heimgebrauch aus ihrem Sortiment genommen. Vielleicht gibt es hier verstärkt ein Umdenken, wie man auch ohne oder zumindest mit weniger Glyphosat wirtschaften kann.