
Es gebe die Möglichkeit, die Einkommensgrenze herunterzusetzen, ab der sie herangezogen würden, sagte der CDU-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Diese sei sowieso mehr oder weniger willkürlich. Aktuell gilt: Wer mehr als 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen hat, muss sich an der Finanzierung eines Heimplatzes der Eltern beteiligen.
Diese sei sowieso mehr oder weniger willkürlich. Aktuell gilt: Wer mehr als 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen hat, muss sich an der Finanzierung eines Heimplatzes der Eltern beteiligen.
Stegemann verteidigte zudem seinen Vorstoß, auch Wohneigentum stärker heranzuziehen. Eltern würden ihr Hab und Gut oft rechtzeitig verteilen. Unter Einhaltung der 10-Jahres-Fristen bringe man sozusagen das Erbe in trockene Tücher. Man müsse an diese Umgehungstatbestände ran, ob beim Eigenheim oder bei anderem Vermögen. Derzeit kann Besitz in Deutschland alle zehn Jahre steuerfrei verschenkt und zugleich vor dem Zugriff etwa des Sozialamtes oder eines Pflichtteilsberechtigten geschützt werden.
Angespannte Lage der Pflegekassen
Stegemann hatte in dieser Woche mit der Forderungfür Diskussionen gesorgt, es dürfe kein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit geben. Zunächst müsse eigenes Vermögen eingesetzt werden, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahle, sagte er der Bild.
Hintergrund ist die angespannte Lage der Pflegekassen. Gesundheitsministerin Warken will bald den Entwurf für eine Reform vorlegen. Andernfalls droht der Pflegeversicherung nach Angaben der CDU-Politikerin in den kommenden zwei Jahren ein Defizit von insgesamt mehr als 22 Milliarden Euro.
Diese Nachricht wurde am 30.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
