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Zeitungszustellern drohen Einbußen

Eine neue Regelung könnte für die Zeitungsboten teuer werden. Die Verlage sollen nach den Plänen von Union und SPD weniger für den pauschalen Arbeitgeber-Beitrag zur Rentenversicherung zahlen. Zustellern drohen Einbußen von 45 Euro - bei einem Monatsverdienst von 450 Euro.

Von Christoph Sterz |
    Eine Tageszeitung steckt in einem Briefkasten.
    Die Tageszeitung im Briefkasten - Zusteller verdienen daran kaum etwas. (imago/ Ralf Gerard)
    Knicken, die Zeitung tief in den Briefschlitz stecken und weitermachen: So sieht er aus, der Job der Zeitungszusteller. Am frühen Morgen sind sie überall in Deutschland unterwegs, bei jedem Wetter. Kein besonders attraktiver Job, zumal die Zeitungszusteller bis Anfang des Jahres nicht den vollen Mindestlohn bekamen und im neuen Koalitionsvertrag schon die nächste Ausnahme für die Zeitungsboten steht.
    Es geht um den pauschalen Arbeitgeber-Beitrag zur Rentenversicherung. Die Verlage sollen statt bisher 15 nur noch fünf Prozent zur Rente dazugeben, fünf Jahre lang. Mit dieser Sonderregelung soll die "bundesweite Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte" gesichert werden.
    Rachel Marquardt von der Gewerkschaft Verdi kritisiert, es sei "nicht nachvollziehbar, weshalb eine Einzelfrage da so plötzlich im Koalitionsvertrag landet, die so negative Auswirkungen für die Betroffenen hat. Es ist bisher aus dem Koalitionsvertrag nicht ersichtlich, dass das irgendwie anders kompensiert werden sollte. Das heißt: Erstmal muss man davon ausgehen, dass diese Einbußen in der Rentenkasse von den Betroffenen selber aufgefangen werden müssen. Wenn das tatsächlich so ist, dann ist das ein Unding."
    45 Euro weniger - bei 450 Euro Monatsverdienst
    Denn schlimmstenfalls könnte es passieren, dass ein Zeitungsbote pro Monat 45 Euro weniger in der Tasche hätte; bei einem Monatsverdienst von 450 Euro. Das wäre dann der Fall, wenn der Zusteller oder die Zustellerin den bisherigen Renten-Anteil der Verleger ausgleichen müsste. Die Zeitungsverleger gehen allerdings davon aus, dass den Fehlbetrag nicht die Zusteller begleichen müssen. Dietmar Wolff, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverlager.
    "Ich habe im Koalitionsvertrag nicht gelesen, dass die Regelung, wie sie jetzt offenbar vorgesehen ist, zulasten der Zusteller gehen soll. Zeigen Sie mir die Stelle im Koalitionsvertrag, wo steht, dass das aufgefangen werden muss durch Abzüge beim Zusteller. Die Stelle habe ich nicht gefunden."
    Der BDZV geht davon aus, dass die Allgemeinheit obendrauf zahlen muss, sollte es einmal zu einem entsprechenden Gesetz kommen. Die Rentenkasse sei voll; und das Geld diene der Erhaltung einer funktionierenden Zeitungsbranche.
    Die Zeitungszustellung sei aktuell nicht mehr überall betriebswirtschaftlich sinnvoll. Durch den Mindestlohn müssten die Verlage pro Jahr über 200 Millionen Euro mehr ausgeben als vorher.
    Sparen bei den Zustellern
    Das liege aber auch daran, dass die Löhne vorher zum Teil deutlich zu niedrig gewesen seien, meint Rachel Marquardt von Verdi. Zudem seien an den Problemen der Verlage, zum Beispiel am Fehlen neuer innovativer Erlösmodelle, nicht die Zusteller schuld.
    "Da wurde lange verschlafen, sich zu überlegen, wie können wir das denn anders hinbekommen. Und so eine richtige Lösung wurde da bislang noch nicht gefunden. Und da scheint es einfach einfach zu sein, zu gucken: Da können wir was einsparen, da können wir was einsparen. Und in dem Fall wieder bei der Zustellung."
    Und selbst wenn das Geld aus der Rentenkasse komme - eine solche Form der Presseförderung sei nicht wünschenswert. BDZV-Geschäftsführer Dietmar Wolff argumentiert dagegen, dass die Verlage gerade im ländlichen Bereich auf eine Entlastung angewiesen seien – und eine indirekte Hilfe vom Staat angebracht sei.
    "Sonderregelung für die Presse auch in anderen Bereichen"
    "Eine Sonderregelung für die Presse haben wir auch in anderen Bereichen. Schauen Sie zum Beispiel im Wettbewerbsrecht, wo bestimmte Vorkehrungen getroffen werden nur für die Presse, um die Pressevielfalt zu erhalten. Und das sind Einschränkungen der Verlage am Markt. Da hat sich bisher auch keiner drüber beschwert. Das geht zu unserem Nachteil, aber es geht um den Erhalt der Pressevielfalt. Und genauso wäre das hier. Jetzt aber nicht zulasten, zum Nachteil der Verlage, sondern in diesem Fall eben zum Vorteil der Verlage."
    Wie hoch der finanzielle Nachteil für die Allgemeinheit oder vielleicht sogar für die einzelnen Zeitungszusteller sein wird, ist nicht bekannt. Es wird allerdings mit einem mehrstelligen Millionenbetrag pro Jahr gerechnet.
    Auch nicht bekannt ist, wie die entsprechende Passage genau in den Koalitionsvertrag kam. Auf entsprechende Fragen äußern sich die Parteien nicht; die CSU schreibt aber, sie halte den Passus für eine gute Maßnahme zur Sicherung der Medienvielfalt; während es aus der CDU-Zentrale heißt, die Partei stehe zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen. Die SPD beantwortete mehrere Anfragen unserer Redaktion nicht.