Dienstag, 19. März 2024

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Promotion an Fachhochschulen
„Es darf keinen Doktor light geben“

Wer promovieren will, muss an die Universität – zumindest bisher. Fachhochschulen kämpfen jetzt darum, auch eigenständig Doktortitel verleihen zu dürfen. Und das ohne Abstriche bei der Qualität: „Es darf keinen Doktor light geben“, sagte Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda, im Dlf.

Karim Khakzar im Gespräch mit Sandra Pfister | 02.05.2019
Zahlreiche schwarze Doktorhüte werden hoch in den Himmel geworfen
Einige Fachhochschulen lehren Disziplinen, die es an Universitäten selten oder gar nicht gibt (dpa/Jan Woitas)
Sandra Pfister: Fachhochschulen sind ein sehr erfolgreiches deutsches Hochschulmodell, aber sie ringen immer noch um Anerkennung, und manche sagen, sie haben auch häufig noch einen kleinen Minderwertigkeitskomplex gegenüber Universitäten, denn eins dürfen sie immer noch nicht: junge Menschen promovieren, ihnen die Doktorwürde verleihen. Das ändert sich erst ganz allmählich. Jetzt gibt es einen Vorstoß in Nordrhein-Westfalen. Die Regierungsparteien dort wollen de facto Fachhochschulen das Promotionsrecht verleihen. Daran wurde in den vergangenen Wochen viel Kritik laut. Entschieden dafür ist aber Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda und Sprecher der Mitgliedergruppe der Fachhochschulen in der Hochschulrektorenkonferenz. Guten Tag, Herr Khakzar!
Karim Khakzar: Guten Tag, Frau Pfister!
Pfister: Wozu brauchen Fachhochschulen denn das Promotionsrecht? Wer forschen kann, kann auch an die Uni wechseln.
Khakzar: Die Fachhochschulen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften, wie sie ja in vielen Bundesländern inzwischen heißen, haben verschiedene Aufträge. Dazu zählt die Lehre, aber eben auch die Forschung, und zwar mit einem sehr starken Anwendungsbezug. Forschen kann man allerdings nur, wenn man engagierte, talentierte Absolventinnen und Absolventen gewinnen kann für die Forschungsprojekte. Das tun unsere Absolventinnen und Absolventen eigentlich nur dann, wenn sie sich über solche Projekte weiterqualifizieren können, und das tut man in aller Regel über ein Promotionsvorhaben. Deswegen ist es so wichtig, dass wir gute Rahmenbedingungen für Promotionen auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben, und dafür kämpfen wir jetzt seit einiger Zeit.
"Wir verwässern das System nicht"
Pfister: Nun halten Ihnen die Kritiker entgegen, damit verwässern Sie das Profil, denn die Wirtschaft, die schreit ja nach Fachhochschulabsolventen, weil die praxisnah ausgebildet sind, nicht weil die promoviert haben.
Khakzar: Also ich denke, man muss es sehr differenziert betrachten. Wir verwässern das System nicht. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben ihr eigenes Profil mit einem sehr starken Anwendungsbezug und Praxisbezug, den wollen sie auf gar keinen Fall verlieren. Dieses Profil wollen sie nicht verlieren, aber die Hochschulen für angewandte Wissenschaften stehen ja auch für besondere Disziplinen. Beispielsweise gibt es an unseren Hochschulen Disziplinen, die es an Universitäten gar nicht gibt oder nur am Rande gibt. Die soziale Arbeit zählt dazu, aber auch in den Pflege- und Gesundheitswissenschaften sind die meisten Studiengänge bei uns angesiedelt, und auch für diese Bereiche brauchen wir selbstverständlich wissenschaftlichen Nachwuchs. Wir ergänzen uns, und es gibt sicher eine Annäherung zwischen den Hochschultypen, Universitäten und HAWs in den letzten 15 bis 20 Jahren, aber das eigenständige Promotionsrecht wird mit Sicherheit unser Hochschulsystem nicht verwässern.
Pfister: Viele sagen dann, darunter wird die Qualität der Promotionen aber leiden, wenn das nun Leute machen, die sowas eigentlich noch nie betreut haben oder die auch so beschäftigt sind mit der Lehre, dass sie eigentlich gar keine Kapazitäten haben, selber viel zu forschen oder auch noch einen ganzen Stall voller Promovierender zu betreuen.
Khakzar: Dieses Argument hören wir natürlich regelmäßig. Wir haben aber ja doch eine ganze Menge von Erfahrungen aus Hessen auch schon sammeln können. Meine eigene Hochschule hat inzwischen als Hochschule für angewandte Wissenschaften das eigenständige Promotionsrecht. Ich kenne also den Vorgang auch sehr, sehr gut. Wir haben von Anfang an gesagt, wir wollen auf gar keinen Fall Abstriche bei der Qualität machen. Es darf keinen Doktor light oder Doktor – in Klammern – FH geben, und wir wollen höchsten Qualitätsansprüchen tatsächlich auch gerecht werden. Wir orientieren uns an internationalen Standards, an Standards, die auch beispielsweise vom Wissenschaftsrat vertreten werden und gehen da teilweise über die Forderungen, über die Qualitätssicherungssysteme an den Universitäten hinaus. Beispielsweise haben wir festgelegt, dass die Betreuung einer Promotion und die Begutachtung nicht von denselben Personen erfolgen soll, sondern von getrennten Personen. Wir haben über dieses kooperative Promotionsrecht in den letzten Jahren ja schon viele Erfahrungen sammeln können. Also Kolleginnen und Kollegen an den HAWs sind in den Betreuungen von Promotionen bisher involviert gewesen, auch bei der Begutachtung zum Teil. Dieses Argument lässt sich also nicht halten.
"Wir haben klare Kriterien"
Pfister: Also Sie sagen, wir sind teilweise einfach sogar noch strenger als die Universitäten, damit wir uns nicht angreifbar machen.
Khakzar: Ganz genau. Also das war von vornherein unser Ziel, und das haben wir in Hessen sehr konsequent durchgesetzt. Wir haben klare Kriterien auch für die Professorinnen und Professoren, die Arbeiten betreuen und begutachten. Das kann nicht jeder, sondern man muss nachweisen, dass man forschungsstark ist, über Publikationen, Drittmitteleinwerbungen in den letzten Jahren. All diese Kriterien sind spezifisch für unsere Verfahren und existieren so in dieser Form jetzt an Universitäten nicht.
Pfister: Es gibt ja bereits abseits von Hessen auch die Möglichkeit, kooperativ zu promovieren für Fachhochschulstudierende, die sehr forschungsaffin sind und wissenschaftlich arbeiten wollen. Darauf weist ja auch der Hochschulverband hin. Ist das etwas, was ein Kompromiss ist, der eigentlich auch genügen könnte?
Khakzar: Diese kooperativen Promotionen sind sicher ein gangbarer Weg, und wir haben ja viele gute Beispiele, die zeigen, dass es gut funktionieren kann. Es ist leider auch nur ein Weg, denn es gibt Bereiche, in denen das kooperative Verfahren in der Vergangenheit gar nicht oder nicht gut funktioniert hat. Ich hatte vorhin schon erwähnt, dass es Disziplinen gibt, die an Universitäten nicht oder nur am Rande vertreten sind.
Pfister: Da kann man nicht kooperieren, ja.
Khakzar: Genau, dass wir die Verfahren in der Hand haben, denn entsprechende Disziplinen findet man dann an den Universitäten auch gar nicht. Dann muss man auch ganz objektiv sagen, die Kapazitäten der Universitäten, was die Betreuung von Promotionen angeht, sind begrenzt. In den Ingenieurwissenschaften betreut beispielsweise eine Professorin einen Professor über zehn Doktorandinnen und Doktoranden, und man kann nicht erwarten, dass jetzt zusätzlich über kooperative Promotionen auch noch unsere Absolventinnen und Absolventen dort mit betreut werden. Das kann von der Qualität her nicht unseren Ansprüchen genügen. Also es gibt eine Reihe von guten Gründen, neben der kooperativen Promotion auch das eigenständige Promotionsrecht an HAWs einzuführen.
"Deputatsreduktionen sind Gang und Gäbe"
Pfister: Aber wenn Sie das Kapazitätsproblem der Uniprofessoren ansprechen, die mit der Betreuung oft schon am Anschlag sind von Promovierenden, wird das auf Sie nicht auch zulaufen? Sie haben ja viel höhere Lehrdeputate.
Khakzar: In der Tat ist das auch ein Argument, was immer wieder angeführt wird. Wie kann man mit einem Deputat von 18 Semesterwochenstunden, das etwa doppelt so hoch ist wie an den Universitäten, nebenher auch noch forschen oder Promotionen betreuen. Allerdings ist es so, dass die Lehrverpflichtungsverordnungen, also die Regeln, die gesetzlichen Regeln, für die Lehre und die Lehrverpflichtung in den Bundesländern ja zulässt, dass man beispielsweise für die Forschung oder die Betreuung von Promotionen von der Lehre zumindest teilweise befreit wird. Deputatsreduktionen sind Gang und Gäbe, und die forschungsstarken Professorinnen und Professoren haben ein geringeres Lehrdeputat als diejenigen, die sich in erster Linie auf die Lehre konzentrieren, und so lässt sich beides sehr gut vereinbaren. Also das ist für mich überhaupt kein Argument zu sagen, ein eigenständiges Promotionsrecht an HAWs und Fachhochschulen kann es nicht geben.
Pfister: Aber ist es dann nicht doch eine Frage des Status und des Prestiges für viele FH-Professoren und für ihre Hochschulen selber, dass sie das Gefühl haben, sie spielen immer noch in der zweiten Liga und wollen in die erste, indem sie jetzt das Promotionsrecht kriegen?
Khakzar: Das mag sicher für den einen oder anderen zutreffen. Dass der Status, die Reputation eine Rolle spielt, will ich auch nicht abstreiten. Wir sind ja auch in vielen internationalen Kooperationen, und da schaut man natürlich sehr genau auch drauf, was für Rechte die einzelnen Hochschulen haben. Wir sind hier im internationalen Kontext als HAWs sehr gut aufgestellt, sehr forschungsstark, und man versteht auch nicht ohne weiteres, dass man bei uns nicht promovieren kann, wie das in vielen anderen Ländern üblich ist. Also da kommt einiges zusammen bis hin natürlich auch zu Fragen der finanziellen Ausstattung, die in dem Zusammenhang auch eine wichtige Rolle spielt. Mit zunehmender Forschungsaktivität und auch mit dem Promotionsrecht würden sicherlich auch Forderungen von Seiten der HAWs hochkommen, dass man stärker beteiligt wird an der Forschungsförderung von Bund und Ländern.
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