Er ist angeklagt wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Höcke soll auf AfD-Versammlungen in Merseburg und Gera eine verbotene Losung der SA verwendet haben, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Erst vor Kurzem bestritt der frühere Geschichtslehrer Höcke, gewusst zu haben, dass es sich um eine verbotene Parole handelte.
In dem Verfahren sind insgesamt vier Verhandlungstage bis zum 14. Mai angesetzt.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.