In dem Verfahren geht es um eine Rede, in der Höcke eine verbotene Losung der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Geschichtslehrer vor, von der Strafbarkeit der Ausspruchs gewusst zu haben. Höcke bestreitet dies.
Höcke will bei den Landtagswahlen im September als AfD-Spitzenkandidat antreten. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.