
Voraussetzung ist, dass sie seit Februar 2022 für mindestens ein Jahr einen Vertrag mit der russischen Armee oder anderen bewaffneten Organisationen hatten. Dazu zählen auch Mitglieder der Söldnertruppe Wagner. Mit dem Erlass werden zudem Kriegsveteranen geschützt, denen in ihren eigenen Ländern eine Strafverfolgung wegen Söldnertums droht. Gestern war bekannt geworden, dass ein Bürger in Kirgistan wegen der Zugehörigkeit zur russischen Privatarmee Wagner zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde.
Weiterführende Informationen
Diese Nachricht wurde am 05.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.