
Ohne korrekte Ausweisdokumente sei die gesellschaftliche Teilhabe stark eingeschränkt.
Seit dem 1. November 2024 können Menschen den Vornamen und den Geschlechtseintrag beim Standesamt per Erklärung ändern lassen. Laut dem Statistischen Bundesamt haben seither mehr als 22.000 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Zuvor brauchte man zwei psychiatrische Gutachten sowie einen Gerichtsbeschluss.
Diese Nachricht wurde am 01.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.




