
Ob in Ecuador, Kolumbien oder Neuseeland: Weltweit erkennen immer mehr Staaten der Natur eigene Rechte zu. Seit 2022 gilt das erstmals auch in Europa: für das Mar Menor, die größte Salzwasserlagune Europas im Südosten Spaniens. Seitdem kann die Lagune als eigene Rechtsperson vor Gericht vertreten werden.
Jetzt ist ein Strafverfahren geplant, in dem mit dem Mar Menor erstmals in Europa ein Ökosystem selbst gegen zwei Agrarunternehmen vor Gericht ziehen soll. Der Fall könnte die Debatte über die Rechte der Natur auch in anderen europäischen Ländern beeinflussen, darunter auch Deutschland.
Wie das Mar Menor Rechte bekam
Mit seinem flachen Wasser und langen Sandstrand galt das Mar Menor (übersetzt: „kleineres Meer”) im Südosten Spaniens lange als Ferienparadies. Doch der Zustand der größten Salzwasserlagune Europas verschlechterte sich über Jahre hinweg. Vor allem aus der intensiven Landwirtschaft gelangten immer mehr Nährstoffe in das Gewässer. Algen breiteten sich aus, der Sauerstoff im Wasser wurde knapp.
Im Oktober 2019 kippte die Lagune erstmals. Tonnenweise Fische verendeten und wurden an die Strände gespült. Zwei Jahre später wiederholte sich die Katastrophe. Dabei steht das Mar Menor längst unter Schutz. Seit den 1990er-Jahren ist es als internationales Feuchtgebiet anerkannt und es ist Teil des europäischen Natura-2000-Schutznetzes.
Vielen Menschen vor Ort wurde bewusst, dass Schutzgesetze allein wenig helfen, wenn sie nicht durchgesetzt werden. Nach den beiden Fischsterben entstand daher eine Bürgerinitiative mit einem klaren Ziel: Das Mar Menor sollte eigene Rechte bekommen und damit die Möglichkeit, vor Gericht zu klagen, so wie es auch Unternehmen oder Stiftungen tun können. Innerhalb eines Jahres unterschrieben knapp 640.000 Menschen eine Volksinitiative für ein entsprechendes Gesetz für die Rechte des Mar Menor.
Auch der Umweltjurist Eduardo Salazar Ortuño hat an dem Gesetz mitgearbeitet. Er erzählt, dass die Region Murcia vor allem von Tourismus und Landwirtschaft lebt. „Wenn wir eine tote Lagune haben, haben wir keinen Tourismus mehr. Das ist sehr traurig, weil wir lieben alle Mar Menor, aber wir lassen Mar Menor sterben”, sagt er.
Die Bürgerbewegung hatte Erfolg. 2022 verabschiedete das spanische Parlament ein Gesetz, das der Lagune eine eigene Rechtspersönlichkeit zusprach, als erstes Ökosystem in Europa. Seitdem ist das Mar Menor juristisch nicht mehr nur ein Naturraum, der geschützt werden soll. Menschen können die Interessen der Lagune nun direkt vor Gericht vertreten. Die Hoffnung: Umweltschutz wird dadurch konsequenter.
Ein Ökosystem steht in Europa erstmals vor Gericht
Derzeit ist ein Verfahren geplant, in dem das Mar Menor erstmals selbst als Opfer von Umweltzerstörung und als Träger eigener Rechte in einem Strafprozess auftreten soll. Angeklagt sind zwei Landwirtschaftsunternehmen, die illegal Grundwasser entsalzt und belastete Rückstände in Richtung der Lagune abgeleitet haben sollen.
Der Prozess ist Teil eines seit 2017 laufenden Ermittlungskomplexes gegen zahlreiche Betriebe wegen mutmaßlicher Umweltverstöße. Der Fall wurde in fast 40 Einzelverfahren aufgeteilt. Geprüft wird auch eine mögliche Verantwortung von Behördenvertretern.
Ob das Verfahren zugunsten der Lagune ausgeht, hängt von der Bewertung der wissenschaftlichen Gutachten und vom Umgang der Richter mit der neuen Rechtsrolle des Mar Menor ab. Die für den 20. Mai 2026 geplante Verhandlung wurde wegen der Erkrankung eines zentralen Gutachters verschoben. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.
Vertreten wird die Lagune in dem geplanten Prozess von fünf Umweltorganisationen, darunter Greenpeace Spanien. Gestützt auf Artikel Sechs des Mar-Menor-Gesetzes fordern sie rund 500.000 Euro, um das ökologische Gleichgewicht der Lagune wiederherzustellen. Ergänzend soll eine gesetzliche Schutzvertretung („Tutoria“) mit Wissenschaftlern, Verbänden, Fischern, Landwirten, Kommunen und Bürgerinitiativen dauerhaft über den Schutz des Mar Menor wachen.
Für die Rechtswissenschaftlerin Jula Zenetti vom Helmholtz Zentrum für Umweltforschung ist genau diese Kombination besonders. In anderen Ländern gebe es meist entweder Vertretungsgremien oder die Möglichkeit für Einzelpersonen, zu klagen. Spanien verbinde beides: eine institutionelle Vertretung der Lagune und zugleich das Recht für Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Mar Menor vor Gericht zu ziehen.
Dadurch entstünden „sehr weitreichende Möglichkeiten“, sagt Zenetti. Denn so könnten sowohl einzelne Bürger als auch eine offizielle Vertretung gemeinsam die Rechte eines Ökosystems verteidigen.
Präzedenzfall für Europa
Die Idee, dass Flüsse, Wälder oder ganze Ökosysteme eigene Rechte haben könnten, breitet sich weltweit immer weiter aus. In Ecuador sind die Rechte der Natur seit 2008 in der Verfassung verankert. In Neuseeland erhielt der Whanganui-Fluss eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird heute von einer offiziellen Vertretung geschützt. Das Mar Menor mit dem aktuellen Prozess sei nun ein „Präzedenzfall“ in Europa, sagt Jula Zenetti.
Auch das „Netzwerk Rechte der Natur“ spricht von einem „historischen Wendepunkt“ für Europa. Juristisch sei der Unterschied weitreichend: Während Umweltorganisationen bislang meist nur als öffentliche Kläger auftreten konnten, gilt das Mar Menor nun selbst als unmittelbar Geschädigte, als Opfer.
Erstmals wird damit erprobt, was es bedeutet, ein Ökosystem nicht nur als Ressource, sondern als Rechtssubjekt zu behandeln. Der Fall könnte deshalb Auswirkungen auf künftige Umweltverfahren in Europa haben, zum Beispiel auf die Anerkennung weiterer Ökosysteme als Rechtspersonen oder neue Formen ökologischer Haftung.
Für Salazar Ortuño hat der Fall Mar Menor eine doppelte Bedeutung: Er ist zum Symbol der internationalen Rechte-der-Natur-Bewegungen geworden und hat zugleich konkrete Veränderungen bewirkt.
Der Druck von mehr als 600.000 Bürgerinnen und Bürgern habe bereits die Behörden zum Handeln gebracht. Es gebe mehr Kontrolle, mehr Informationen, mehr Geld für die Restaurierung und, so Salazar Ortuño, bereits einen besseren Zustand des Mar Menor. Gesund ist sie aber noch lange nicht.
Was der Fall für Deutschland bedeuten könnte
Auch in Deutschland wächst die Debatte über die „Rechte der Natur“. Bislang wird Natur im deutschen Recht als Objekt betrachtet, das bewahrt werden muss. Umweltverbände können zwar bereits gegen Bauprojekte oder Umweltzerstörung klagen. Solche Verbandsklagen gelten als wichtiges Instrument des Umweltschutzes.
Doch die Verbände vertreten dabei öffentliche Interessen oder berufen sich auf bestehende Gesetze. Die Natur selbst tritt juristisch nicht als geschädigte Partei auf.
Das Umweltrecht in Deutschland und in der EU ist laut Zenetti bereits vergleichsweise stark. Umweltorganisationen können schon heute gegen Umweltzerstörung klagen, viele Umweltstandards wurden in den vergangenen Jahrzehnten ausgebaut.
Doch trotz aller Fortschritte würden sich Klimakrise, Artensterben und Umweltzerstörung vielerorts weiterverschärfen. „Wir werden dem nicht so richtig Herr“, sagt Zenetti. Deshalb müsse man sich fragen, warum das Recht bislang vor allem Pflichten gegenüber der Natur kenne, aber kaum eigene Rechte der Natur selbst.
Rechte der Natur machen Flüsse, Wälder oder Seen selbst zu Trägern von Rechten, etwa auf Schutz, Erhalt oder Regeneration. Sie werden zu juristischen Personen, wie es auch schon Unternehmen oder Stiftungen sein können, mit eigenen Interessen.
Wenn ein Ökosystem eigene Rechte erhält, könnten seine Interessen stärker geschützt werden, so die Hoffnung, ähnlich wie heute Eigentumsrechte oder Unternehmensinteressen. Dadurch entstehen laut „Netzwerk Recht der Natur” neue Rechte im Verfahren: etwa das Recht, gegen Deals zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigten Einspruch zu erheben oder auf tatsächliche Wiederherstellung des Ökosystems zu bestehen.
Ganz neu ist die Debatte in Deutschland nicht. Laut Zenetti gab es bereits zwei Urteile des Landgerichts Erfurt zu Eigenrechten der Natur. Dort leitete das Gericht Rechte der Natur aus der EU-Grundrechtecharta ab. Die Entscheidungen seien zwar umstritten gewesen, zeigten aber, dass die Diskussion inzwischen auch deutsche Gerichte erreicht habe.


















