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Rechtsstaat hinter Gittern
Bayerns Polizeigesetz in Aktion

Wochenlang eingesperrt ohne Anzeige und Anwaltsbeistand? Nach Bayerns umstrittenem neuem Polizeiaufgabengesetz (PAG) geht das. Unter Berufung auf dieses kamen mehrere Flüchtlingen in Schweinfurt nach Unruhen in einer Unterkunft in Gewahrsam. Aber war es überhaupt notwendig, hier das PAG einzusetzen?

Von Tobias Krone | 12.07.2018
    15.05.2018, Bayern, München. Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion nehmen vor Beginn der Plenarsitzung im Landtag an einer Plakat-Aktion gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) teil und werden von einem Polizisten in Uniform beobachtet. Das PAG soll am späten Abend im bayerischen Landtag verabschiedet werden. Foto: Peter Kneffel/dpa | Verwendung weltweit
    Laut dem neuen Polizeiaufgabengesetz darf die Polizei in Bayern jetzt mehr - unter bestimmten Umständen darf sie zum Beispiel Menschen bis zu drei Wochen ohne Anzeige und Anwalt in Gewahrsam nehmen (picture alliance / dpa / Peter Kneffel)
    Mitten im bayerischen Wahlkampfrummel gehen manche Onlinemeldungen aus der fränkischen Provinz einfach unter – auch wenn sie den Abschied Bayerns vom Rechtsstaat zeigen, so jedenfalls sieht es die Landtagsabgeordnete Claudia Stamm:
    "Es gab einen Artikel im Bayerischen Rundfunk – also Online-Artikel – darüber, dass es in Schweinfurt in der Erstaufnahme zu Unruhen kam, es eine Festnahme gab und der Mensch in U-Haft kam und gleichzeitig aber zehn oder elf Personen nach Polizeiaufgabengesetz in Gewahrsam kamen."
    Anlass waren Unruhen in einer Unterkunft
    Polizeigewahrsam hinter Gittern, abgesegnet vom Gericht für drei Wochen. Und anders als bei einer Untersuchungshaft: ohne Anzeige und ohne Rechtsbeistand. Das ermöglicht das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz, gegen das im Frühjahr Zehntausende in Bayern demonstrierten – und gegen das SPD, Grüne und auch Claudia Stamm klagen möchten. Stamm ist 2017 bei den Grünen ausgestiegen und setzt sich seitdem mit ihrer linksliberalen Klein-Partei "Mut" für die Rechte von BürgerInnen und Geflüchteten ein.
    Die bayerische Landtagsabgeordnete Claudia Stamm ist 2017 bei den Grünen ausgetreten und gehört der linksliberalen Kleinpartei "Mut" an
    Die bayerische Landtagsabgeordnete Claudia Stamm ist 2017 bei den Grünen ausgetreten und gehört der linksliberalen Kleinpartei "Mut" an (Deutschlandradio / Tobias Krone)
    Eine Anfrage von ihr zum Vorfall in Schweinfurt beantwortet das Innenministerium schriftlich. Darin wird geschildert, dass die Polizei in der Unterkunft Ende Juni einen mutmaßlichen Ladendieb sucht. Der Verdächtige gerät in Panik, springt aus dem Fenster und verletzt sich leicht. Daraufhin kommt Unruhe in der gesamten Einrichtung auf, die sich am Nachmittag zuspitzt. Ein großes Polizeiaufgebot rückt an.
    Aus dem Innenministerium heißt es, aus einer "aufgeheizten aggressiven und gewaltbereiten Menschenmenge von circa 35 bis 50 Personen wurden mehrfach und wiederholt Straftaten gegen die eingesetzten Polizeibeamten verübt. Unter anderem wurde eine Flasche auf die eingesetzten Beamten geworfen sowie Steine als Wurfgeschosse in die Hand genommen. Daraufhin erfolgten die Festnahmen der erkannten Straftäter."
    Warum kam hier das PAG zur Anwendung?
    Das neue Polizeiaufgabengesetz, kurz PAG, erlaubt, Menschen nicht nur bei konkreter, sondern auch bei drohender Gefahr in Gewahrsam zu nehmen. Für Claudia Stamm ergibt sich aus dem geschilderten Vorfall vor allem eine Frage: Warum wurde überhaupt das Polizeiaufgabengesetz herangezogen, um die Geflüchteten festzusetzen?
    In dieser Erstaufnahmeeinrichtung kam es zu den Unruhen und den umstrittenen Ingewahrsamnahmen
    In dieser Erstaufnahmeeinrichtung kam es zu den Unruhen und den umstrittenen Ingewahrsamnahmen (Deutschlandradio / Tobias Krone)
    Die Schilderungen der Polizei machten schließlich klar, "dass konkret, wie es hier beschrieben ist, sie alle was getan haben, also in Anführungszeichen 'getan'. Es ist eine PET-Flasche gefallen, sie werden als Rädelsführer bezeichnet, was auch immer das heißt. Aber es ist eben was vorgefallen, und dann ist halt wieder die Frage: Warum werden sie überhaupt in die Kategorie PAG-Verdächtige gesetzt? Dann müsste man sagen, okay, sie haben eine Straftat begangen, nämlich Verletzung eines... oder versuchte Verletzung, weil ich glaube von einer PET-Flasche wird man nicht wirklich verletzt – versuchte Verletzung eines Polizeibeamten."
    Dann nämlich kämen sie in U-Haft und hätten weitergehende Rechte als ohne Strafanzeige. Gegen vier der zehn Geflüchteten wird nun ermittelt, einer von ihnen sitzt in U-Haft, wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Doch was genau ist das Vergehen der anderen sechs Menschen, die ohne Anzeige bis zu zwei Wochen in Gewahrsam saßen – und danach auf andere Unterkünfte verteilt wurden? – Das Amtsgericht, das den Gewahrsam angeordnet hat, nimmt nur schriftlich Stellung gegenüber dem Deutschlandfunk:
    "Es sollen aus einer Menschenmenge heraus verschiedene Personen Widerstandshandlungen gegen die Polizei begangen bzw. hierzu aufgefordert haben, teilweise sollen Tathandlungen eines Landfriedensbruchs begangen worden sein."
    Bei U-Haft gibt es einen Anwalt, nach PAG nicht unbedingt
    Doch auch das wären Straftaten, falls sich der Anfangsverdacht erhärten würde – Taten also, die eine Strafverfolgung und eventuell eine Untersuchungshaft nach sich ziehen. Aber rechtfertigen diese Taten auch einen Polizeigewahrsam von bis zu drei Wochen? Der Münchner Rechtsanwalt Hartmut Wächtler bezweifelt das:
    "Inwieweit eine Gefahr von den betreffenden Personen ausgeht, das wird in den Stellungnahmen, die wir hier haben, von der Polizei und der Justiz, überhaupt nicht klargemacht. Da wird ganz allgemein davon gesprochen, na ja, die waren irgendwie dabei, und deswegen haben wir sie jetzt eingesperrt. Aber was die konkret gemacht haben sollen oder welche konkrete Gefahr von ihnen ausgehen soll..."
    … das sei für ihn nicht ersichtlich.
    Der Münchner Rechtsanwalt Hartmut Wächtler bezweifelt, dass die Taten der Flüchtlinge in Schweinfurteinen Polizeigewahrsam von bis zu drei Wochen rechtfertigen
    Der Münchner Rechtsanwalt Hartmut Wächtler bezweifelt, dass die Taten der Flüchtlinge in Schweinfurteinen Polizeigewahrsam von bis zu drei Wochen rechtfertigen (Deutschlandradio / Tobias Krone)
    Die Polizei handele hier nach dem umstrittenen Prinzip einer drohenden Gefahr. Auch Wächtler hat im Frühjahr das neue Polizeiaufgabengesetz stark kritisiert. Nun wollte er auf Initiative der Abgeordneten Claudia Stamm den Geflüchteten im Schweinfurter Polizeigewahrsam Rechtsbeistand leisten. Doch der Kontakt kam nicht zustande. Und das Amtsgericht Schweinfurt bestellte keinen Anwalt. Die schriftliche Begründung auf Nachfrage:
    "Die Vorschriften der Artikel 17 fortfolgende im Polizeiaufgabengesetz sehen nicht vor, dass seitens des Gerichts ein anwaltlicher Vertreter beigeordnet werden muss."
    "Die Haft ist genau dieselbe"
    Der Anwalt Hartmut Wächtler und die Abgeordnete Claudia Stamm hatten schon vor der Verabschiedung des PAG im Mai in Ausschüssen und im Landtag genau davor gewarnt. Dabei heißt es auf der Internetseite des Innenministeriums zur Frage: "Kann sich der in Gewahrsam Genommene verteidigen?":
    "Klar! Der Betroffene bekommt durch den Richter einen Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger an die Seite gestellt. Als einzige Ausnahme kommt in Betracht, wenn er beispielsweise bereits selbst einen Rechtsbeistand hat."
    10.05.2018, Bayern, München: Eine Demonstrantin hält ein Plakat mit der Aufschrift «PAG ist blöder als Söder» bei einer Demonstation gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG). Kritiker monieren, dass die Polizei durch das Gesetz zu weitreichende Befugnisse bei der Überwachung hat. Foto: Felix Hörhager/dpa | Verwendung weltweit
    Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) hat massive Kritik und Demonstrationen ausgelöst (picture alliance / dpa / Felix Hörhager)
    Der Verweis einige Zeilen darunter auf ein Gesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit fällt dabei kaum noch auf. Doch hier liegt der Knackpunkt: Das Gericht kann, es muss aber keinen Rechtsbeistand gewähren. Paradoxerweise stellt es damit diejenigen, die wirklich eine Straftat begangen haben, besser als diejenigen, die nur auf Verdacht in Gewahrsam kommen, sagt Anwalt Hartmut Wächtler.
    "Nach dem deutschen Strafprozessrecht ist es so, dass in dem Moment, wo die Handschellen beim Richter klicken – das heißt, der Richter sagt: Du musst jetzt in Untersuchungshaft – in dem Moment hat der Betroffene einen Anspruch auf einen Verteidiger. Nur für die Leute, die nach dem PAG festgenommen worden sind, gilt dieser Grundsatz nicht. Wobei die Haft genau dieselbe ist: Der Mensch sitzt in einer Zelle, draußen sind Gitterstäbe, und er darf nicht raus. Er ist seiner Freiheit beraubt, es gibt keinen vernünftigen Unterschied."