
Das Haus der Geschichte in Bonn wird die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen nicht weiterverfolgen. Man akzeptiere die Entscheidung, teilte das Museum mit. Demzufolge muss nun einem Journalisten darüber Auskunft gegeben werden, wer den handgeschriebenen Zettel für 25.000 Euro an das Haus der Geschichte verkauft hat. Das Museum hatte dem Käufer Anonymität zugesichert. Gerichte gaben der Klage des Journalisten unter Berufung auf Auskunftsansprüche der Presse zweimal statt.
SED-Politbüromitglied Günter Schabowski ging am 9. November 1989 in die Weltgeschichte ein, als er bei einer Pressekonferenz auf die Frage, ab wann die neuen Reiseregelungen für DDR-Bürger gelten würden, antwortete: "Sofort, unverzüglich." Wenig später führten diese Worte zur ungewollten Maueröffnung in Berlin. Das Bonner Museum sicherte sich den Sprechzettel Schabowskis für seine Ausstellung.
Stiftung sieht zu geringe Erfolgsaussichten für Revision
Wie das Museum ausführte, hält es weiterhin an seiner Rechtsauffassung fest. Vertraulichkeitszusagen an Verkäufer seien in der musealen Praxis nicht ungewöhnlich. Nur so ließen sich unter Umständen Objekte von herausragender historischer Bedeutung erwerben. Allerdings habe man sich in zwei Instanzen nicht durchsetzen können und bewerte darum die Aussichten auf einen Erfolg in dritter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als "unwahrscheinlich".
Diese Nachricht wurde am 24.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
