Sandra Schulz: Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Bundestages gestärkt. Immer wieder haben die Richter in Karlsruhe auf eine Beteiligung der Abgeordneten gepocht, die sie im Zuge der Euro-Rettungsaktionen an Boden verlieren sahen. Das alles dürfe nicht hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Mehrheit der Abgeordneten passieren. Ganz anders haben die Verfassungsrichter aber im Sommer in eigener Sache entschieden. Da ging es um das Prozedere bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter selbst – ein Verfahren, das seit Jahrzehnten umstritten ist. Die eine Hälfte des Gerichts ernennt der Bundesrat mit einer Entscheidung des Plenums; über die andere Hälfte bestimmt der Bundestag, und da machen die Entscheidung aber nur zwölf von den mehr als 600 Abgeordneten unter sich aus. Dagegen hatte sich vor einigen Monaten Bundestagspräsident Norbert Lammert gewandt. Er will die Verfassungsrichterwahl reformieren. Geht es nach ihm, soll künftig das Plenum entscheiden. Er stellt sich vor, dass die Richter mit Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden gewählt werden sollten, mindestens aber mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Mit einem Artikel in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hat er gestern einen weiteren Anlauf dafür genommen, und wir wollen darüber sprechen in den kommenden Minuten mit dem Staatsrechtler Professor Christoph Möllers von der Berliner Humboldt-Universität. Ihn begrüße ich jetzt am Telefon. Guten Morgen!
Christoph Möllers: Guten Morgen, Frau Schulz.
Schulz: Reichen zwölf Bundestagsabgeordnete, um die Verfassungsrichter zu wählen?
Möllers: Jedenfalls haben sie 60 Jahre lang gereicht und die Ergebnisse waren ja auch ziemlich gut. Die Ausgestaltung der Verfassungsrichterwahl ist ziemlich eigenartig, wenn man sie vergleicht mit anderen Wahlen von vom Bundestag zu bestätigenden Amtsträgern. Auf der anderen Seite: Als das Gesetz gemacht wurde in den frühen 50er-Jahren, hatte man die Tradition der Richterwahlausschüsse vor Augen, die es heute auch noch in vielen Ländern gibt. Normalerweise werden Richter nicht vom Plenum gewählt, sondern sie werden von Ausschüssen gewählt, die auf so etwas spezialisiert sind, weil man vermutet, dass Richter unpolitisch sein sollen, und weil man die Wahl darum nicht in ein so großes Forum bringen will. Ob das die beste Lösung ist, ist sicherlich eine Frage, die man diskutieren kann. Ob auf der anderen Seite etwas groß geändert wird, wenn man die Wahl ins Plenum des Deutschen Bundestages sendet, ist auch eine offene Frage. Ich denke, wir könnten Publizität auch anders erreichen. Wir haben bis jetzt jedenfalls mit den Ergebnissen der Wahlen gute Erfahrungen gemacht.
Schulz: Aber wenn wir auf die Begründung aus dem Sommer im Einzelnen schauen, da haben die Richter jetzt mal ganz grob gesagt, dass es für den Ruf des Gerichts jetzt auch gar nicht so großartig wäre, wenn die Bürger zu viel darüber wüssten, wie die Richter ihren Job, mal salopp gesagt, bekommen. Ist das nicht widersprüchlich im Vergleich zu diesen Europa-Entscheidungen?
Möllers: Ja. Ich meine, so steht es da ja nicht drin. Die Entscheidung ist ja sehr kryptisch und deutet irgendwie an, es könne für die Funktionsfähigkeit des Gerichts gut sein, wie das Verfahren bis jetzt gemacht wurde. Ich denke, man hat im Gericht schon vielleicht eine gewisse Furcht vor einer Politisierung des Verfahrens. Auf der einen Seite ist klar, dass die Bürgerinnen und Bürger vorher wissen sollen, wer da gewählt wird. Auf der anderen Seite, denke ich, wollen die Richter bis zu einem gewissen Grat tatsächlich auch unsichtbar bleiben, weil natürlich klar ist, dass ihre Entscheidungen sehr weitreichend sind, weil auch klar ist, dass ihre Entscheidungen zwar eine juristische Begründung haben, aber sehr oft dann doch von der Öffentlichkeit vielleicht als politische Stellungnahmen gelesen werden könnten. Das kann man als inkonsequent verstehen, auch mit Blick auf die Entscheidung, die Sie genannt haben, aber ich würde tatsächlich dabei bleiben zu sagen, dass die Wahl von Richtern noch was anderes ist als andere Dinge, die vom Parlament entschieden werden.
Schulz: Es gibt ja gleichzeitig auch ein ganz großes, in Umfragen immer wieder gemessenes Vertrauen der Bürger ins Bundesverfassungsgericht. Stimmt es vielleicht, dass es schadet, zu viel zu wissen?
Möllers: Es schadet, glaube ich, nicht, zu viel zu wissen, weil ich tatsächlich nicht sehe, was da zu wissen werden könnte, was dem Gericht schaden könnte. Da ist nichts, da ist kein geheimes Wissen. Ich denke eher, dass manche jedenfalls vor Augen haben Auseinandersetzungen wie die um Horst Dreier, der Kandidat fürs Präsidialamt war, und dann Äußerungen, die er zur Menschenwürde gemacht, die aber auch eigentlich überinterpretiert wurden in der Öffentlichkeit, die so ein bisschen auch dem Gericht vor Augen geführt haben, dass die mediale Öffentlichkeit halt auch sehr wankelmütig ist und dass es vielleicht auch mal in die andere Richtung gehen kann und dass die Beliebtheit des Gerichtes zu einem gewissen Grade auch eine fragile Größe ist.
Schulz: Norbert Lammert macht jetzt einen neuen Anlauf, eben für eine Reform dieser Verfassungsrichterwahl, nachdem es sehr viele Entscheidungen gegeben hat, in denen Karlsruhe der Politik immer wieder gesagt hat, wo es langgeht. Ist das auch eine Art Retourkutsche?
Möllers: Ja, das denke ich schon. Es ist schon ein bisschen eine Retourkutsche, weil natürlich der Bundestag mit den Entscheidungen vielleicht im Ergebnis gar nicht glücklich sein muss. Tatsächlich sind ja die Beteiligungsrechte des Bundestages gestärkt worden. Aber diese Entscheidungen haben natürlich schon auch sehr ins Selbstorganisationsrecht des Bundestages eingegriffen. Das heißt, das Gericht hat gesagt, wir müssen doch noch mal gucken, ob ihr wirklich in der Lage seid, im Bundestag zu entscheiden, was das Plenum entscheiden muss und was die Ausschüsse entscheiden, vielleicht seid ihr da zu intransparent, da müssen wir nachbessern. Das hat man im Bundestag nicht immer gerne gesehen und die Reaktion jetzt ist, glaube ich, nicht anders zu erklären als durch diese Entscheidung. In der Tat, es ist eine Retourkutsche.
Schulz: Es waren teilweise ja auch sehr hohe Anforderungen, zum Beispiel, dass die Bundeskanzlerin ihre Verhandlungsstrategie offenlegen müsse, mitten in den Verhandlungen. Hat Karlsruhe da bisweilen auch zu viel verlangt?
Möllers: Ach wissen Sie, das ist eine Frage, da kann man sicherlich drüber diskutieren. Ich denke, generell muss man natürlich schon sagen, da werden extrem weitreichende Entscheidungen auch getroffen. Es ging ja nun um Haushaltsvolumina von dreistelligen Milliardenbeträgen. Und da kann man im Grunde schon erwarten, dass die Öffentlichkeit durch den Bundestag Dinge erfährt, bevor sie festgezurrt sind. Das Problem bei der europäischen Integration ist halt immer, dass Entscheidungen, wenn sie dann mal in Brüssel sind, im Grunde auch nicht mehr änderbar werden, und da, denke ich, ist es schon angemessen, die Transparenz dann da zu erhöhen.
Schulz: Die Kritik steht andererseits auch immer wieder im Raum, dass Karlsruhe im Zuge der europäischen Integration auch um seine Macht bange und sich deswegen auch immer wieder in den Mittelpunkt spiele. Halten Sie das für ein mögliches Motiv?
Möllers: Na ja, bei einem Gericht würde ich eigentlich nicht wirklich nach Motiven suchen. Ich denke, man muss sich schon klar machen, da sind relativ viele Leute vors Gericht gezogen und haben Verfassungsbeschwerden erhoben und da sind auch Anliegen problematisiert worden, die viele Leute beschäftigt haben, nicht nur irgendwie aufgewühlte Euroskeptiker, sondern die Frage der demokratischen Legitimation, der Integration und der Beteiligung des Bundestages beschäftigt schon sehr viele Leute, ich denke, auch aus guten Gründen. Dass das Gericht sich das genau anschaut, kann man ihm im Grunde, glaube ich, nicht vorhalten. Man kann es ihm jedenfalls nicht so vorhalten, dass es da einfach nur seine eigene Macht hüten würde.
Schulz: Ist das Verhältnis zwischen Berlin und Karlsruhe angespannter als früher oder denn je?
Möllers: Es ist irgendwie ein bisschen munterer, habe ich den Eindruck. Der Austausch zwischen dem Bundestagspräsidenten und dem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten in den letzten Jahren auch über die Öffentlichkeit ist sicherlich etwas, was wir vorher so nie gesehen haben. Aber ich denke, darin kommen auch institutionelle Spannungen zum Ausdruck, die etwas abbilden, nicht wahr, die einfach abbilden, dass wir auf der einen Seite mit der europäischen Integration ein Phänomen haben, das den Bundestag besonders fordert, und auf der anderen Seite dann auch vielleicht einen besonderen Kontrollbedarf haben. Ich würde das jetzt gar nicht als besondere Krise oder auch nicht als persönliche Animosität deuten. Letztlich ist es dann doch Ausdruck eines objektiven Problems.
Schulz: Christoph Möllers, Staatsrechtsprofessor an der Berliner Humboldt-Universität und hier heute bei uns in den "Informationen am Morgen" im Deutschlandfunk. Vielen Dank dafür.
Möllers: Ich danke Ihnen auch.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Christoph Möllers: Guten Morgen, Frau Schulz.
Schulz: Reichen zwölf Bundestagsabgeordnete, um die Verfassungsrichter zu wählen?
Möllers: Jedenfalls haben sie 60 Jahre lang gereicht und die Ergebnisse waren ja auch ziemlich gut. Die Ausgestaltung der Verfassungsrichterwahl ist ziemlich eigenartig, wenn man sie vergleicht mit anderen Wahlen von vom Bundestag zu bestätigenden Amtsträgern. Auf der anderen Seite: Als das Gesetz gemacht wurde in den frühen 50er-Jahren, hatte man die Tradition der Richterwahlausschüsse vor Augen, die es heute auch noch in vielen Ländern gibt. Normalerweise werden Richter nicht vom Plenum gewählt, sondern sie werden von Ausschüssen gewählt, die auf so etwas spezialisiert sind, weil man vermutet, dass Richter unpolitisch sein sollen, und weil man die Wahl darum nicht in ein so großes Forum bringen will. Ob das die beste Lösung ist, ist sicherlich eine Frage, die man diskutieren kann. Ob auf der anderen Seite etwas groß geändert wird, wenn man die Wahl ins Plenum des Deutschen Bundestages sendet, ist auch eine offene Frage. Ich denke, wir könnten Publizität auch anders erreichen. Wir haben bis jetzt jedenfalls mit den Ergebnissen der Wahlen gute Erfahrungen gemacht.
Schulz: Aber wenn wir auf die Begründung aus dem Sommer im Einzelnen schauen, da haben die Richter jetzt mal ganz grob gesagt, dass es für den Ruf des Gerichts jetzt auch gar nicht so großartig wäre, wenn die Bürger zu viel darüber wüssten, wie die Richter ihren Job, mal salopp gesagt, bekommen. Ist das nicht widersprüchlich im Vergleich zu diesen Europa-Entscheidungen?
Möllers: Ja. Ich meine, so steht es da ja nicht drin. Die Entscheidung ist ja sehr kryptisch und deutet irgendwie an, es könne für die Funktionsfähigkeit des Gerichts gut sein, wie das Verfahren bis jetzt gemacht wurde. Ich denke, man hat im Gericht schon vielleicht eine gewisse Furcht vor einer Politisierung des Verfahrens. Auf der einen Seite ist klar, dass die Bürgerinnen und Bürger vorher wissen sollen, wer da gewählt wird. Auf der anderen Seite, denke ich, wollen die Richter bis zu einem gewissen Grat tatsächlich auch unsichtbar bleiben, weil natürlich klar ist, dass ihre Entscheidungen sehr weitreichend sind, weil auch klar ist, dass ihre Entscheidungen zwar eine juristische Begründung haben, aber sehr oft dann doch von der Öffentlichkeit vielleicht als politische Stellungnahmen gelesen werden könnten. Das kann man als inkonsequent verstehen, auch mit Blick auf die Entscheidung, die Sie genannt haben, aber ich würde tatsächlich dabei bleiben zu sagen, dass die Wahl von Richtern noch was anderes ist als andere Dinge, die vom Parlament entschieden werden.
Schulz: Es gibt ja gleichzeitig auch ein ganz großes, in Umfragen immer wieder gemessenes Vertrauen der Bürger ins Bundesverfassungsgericht. Stimmt es vielleicht, dass es schadet, zu viel zu wissen?
Möllers: Es schadet, glaube ich, nicht, zu viel zu wissen, weil ich tatsächlich nicht sehe, was da zu wissen werden könnte, was dem Gericht schaden könnte. Da ist nichts, da ist kein geheimes Wissen. Ich denke eher, dass manche jedenfalls vor Augen haben Auseinandersetzungen wie die um Horst Dreier, der Kandidat fürs Präsidialamt war, und dann Äußerungen, die er zur Menschenwürde gemacht, die aber auch eigentlich überinterpretiert wurden in der Öffentlichkeit, die so ein bisschen auch dem Gericht vor Augen geführt haben, dass die mediale Öffentlichkeit halt auch sehr wankelmütig ist und dass es vielleicht auch mal in die andere Richtung gehen kann und dass die Beliebtheit des Gerichtes zu einem gewissen Grade auch eine fragile Größe ist.
Schulz: Norbert Lammert macht jetzt einen neuen Anlauf, eben für eine Reform dieser Verfassungsrichterwahl, nachdem es sehr viele Entscheidungen gegeben hat, in denen Karlsruhe der Politik immer wieder gesagt hat, wo es langgeht. Ist das auch eine Art Retourkutsche?
Möllers: Ja, das denke ich schon. Es ist schon ein bisschen eine Retourkutsche, weil natürlich der Bundestag mit den Entscheidungen vielleicht im Ergebnis gar nicht glücklich sein muss. Tatsächlich sind ja die Beteiligungsrechte des Bundestages gestärkt worden. Aber diese Entscheidungen haben natürlich schon auch sehr ins Selbstorganisationsrecht des Bundestages eingegriffen. Das heißt, das Gericht hat gesagt, wir müssen doch noch mal gucken, ob ihr wirklich in der Lage seid, im Bundestag zu entscheiden, was das Plenum entscheiden muss und was die Ausschüsse entscheiden, vielleicht seid ihr da zu intransparent, da müssen wir nachbessern. Das hat man im Bundestag nicht immer gerne gesehen und die Reaktion jetzt ist, glaube ich, nicht anders zu erklären als durch diese Entscheidung. In der Tat, es ist eine Retourkutsche.
Schulz: Es waren teilweise ja auch sehr hohe Anforderungen, zum Beispiel, dass die Bundeskanzlerin ihre Verhandlungsstrategie offenlegen müsse, mitten in den Verhandlungen. Hat Karlsruhe da bisweilen auch zu viel verlangt?
Möllers: Ach wissen Sie, das ist eine Frage, da kann man sicherlich drüber diskutieren. Ich denke, generell muss man natürlich schon sagen, da werden extrem weitreichende Entscheidungen auch getroffen. Es ging ja nun um Haushaltsvolumina von dreistelligen Milliardenbeträgen. Und da kann man im Grunde schon erwarten, dass die Öffentlichkeit durch den Bundestag Dinge erfährt, bevor sie festgezurrt sind. Das Problem bei der europäischen Integration ist halt immer, dass Entscheidungen, wenn sie dann mal in Brüssel sind, im Grunde auch nicht mehr änderbar werden, und da, denke ich, ist es schon angemessen, die Transparenz dann da zu erhöhen.
Schulz: Die Kritik steht andererseits auch immer wieder im Raum, dass Karlsruhe im Zuge der europäischen Integration auch um seine Macht bange und sich deswegen auch immer wieder in den Mittelpunkt spiele. Halten Sie das für ein mögliches Motiv?
Möllers: Na ja, bei einem Gericht würde ich eigentlich nicht wirklich nach Motiven suchen. Ich denke, man muss sich schon klar machen, da sind relativ viele Leute vors Gericht gezogen und haben Verfassungsbeschwerden erhoben und da sind auch Anliegen problematisiert worden, die viele Leute beschäftigt haben, nicht nur irgendwie aufgewühlte Euroskeptiker, sondern die Frage der demokratischen Legitimation, der Integration und der Beteiligung des Bundestages beschäftigt schon sehr viele Leute, ich denke, auch aus guten Gründen. Dass das Gericht sich das genau anschaut, kann man ihm im Grunde, glaube ich, nicht vorhalten. Man kann es ihm jedenfalls nicht so vorhalten, dass es da einfach nur seine eigene Macht hüten würde.
Schulz: Ist das Verhältnis zwischen Berlin und Karlsruhe angespannter als früher oder denn je?
Möllers: Es ist irgendwie ein bisschen munterer, habe ich den Eindruck. Der Austausch zwischen dem Bundestagspräsidenten und dem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten in den letzten Jahren auch über die Öffentlichkeit ist sicherlich etwas, was wir vorher so nie gesehen haben. Aber ich denke, darin kommen auch institutionelle Spannungen zum Ausdruck, die etwas abbilden, nicht wahr, die einfach abbilden, dass wir auf der einen Seite mit der europäischen Integration ein Phänomen haben, das den Bundestag besonders fordert, und auf der anderen Seite dann auch vielleicht einen besonderen Kontrollbedarf haben. Ich würde das jetzt gar nicht als besondere Krise oder auch nicht als persönliche Animosität deuten. Letztlich ist es dann doch Ausdruck eines objektiven Problems.
Schulz: Christoph Möllers, Staatsrechtsprofessor an der Berliner Humboldt-Universität und hier heute bei uns in den "Informationen am Morgen" im Deutschlandfunk. Vielen Dank dafür.
Möllers: Ich danke Ihnen auch.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.