Donnerstag, 25. April 2024

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Reihe: "Fachkräfte auf Wanderschaft" (1)
Ausländische Pflegekräfte in der Warteschleife

Um als ausländische Pflegekraft in Deutschland arbeiten zu können, muss zunächst die berufliche Qualifikation anerkannt werden. Reicht diese nicht aus, können sich Bewerber in Lehrgängen nachqualifizieren lassen. Doch nicht nur fehlende Unterlagen verhindern den zeitnahen Jobeinstieg.

Von Stephanie Gebert | 05.08.2019
Pflegerin Janette Dela Cruz (l.) von den Philippinen wird im Caritas Altenheim St. Nikolaus in München von einer Kollegin eingewiesen.
Viele offene Stellen in Deutschland erhöhen die Jobaussichten ausländischer Pflegekräfte (imago/epd/Rudolf Stumberger)
Eine gesunde Skepsis gehört zum Alltagsgeschäft von Carola Dörfler. Die Juristin leitet die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, kurz: GfG, im Bonner Norden. Auf ihrem Schreibtisch landen Zweifelsfälle aus ganz Deutschland:
"Gerade jetzt im Zuge der Flüchtlingsbewegung wird viel über Fälschungen diskutiert. Es gibt Warnungen auch vom Bundesinnenministerium, dass aus bestimmten Staaten die Unterlagen mit Vorsicht zu genießen sind. Und da schicken die Behörden schon deshalb Sachen her, mit der Bitte um Plausibilitätsprüfung: Kann das stimmen? Hat der wirklich studiert? Und wir haben dann auch Wege Sachen zu überprüfen."
Wer in Deutschland in der Pflege arbeiten will, muss eine entsprechende Ausbildung nachweisen. So wie Jonajda Vukaj. Die 24-Jährige hat in Albanien Pflege studiert:
"Als ich hierher gekommen bin, habe ich meine Unterlagen geschickt und dann kommt diese Bescheinigung, was ich brauche für meine Anerkennung."
Zur Anerkennung notwendig sind neben dem Examen auch ausreichende Sprachkenntnisse und eine gesundheitliche Eignung sowie ein Führungszeugnis. Hilfreich ist es da, dass das GfG-Team international aufgestellt ist und die Dokumentare etliche Sprachen beherrschen, um die strittigen Unterlagen auch zu verstehen:
"Das ist Einstellungsvoraussetzung. Oft sind es auch Muttersprachler aus Arabien, aus Russland oder sonst woher. Die also auch in der Lage sind, die Ausbildungsstrukturen im Herkunftsstaate zu recherchieren. Also Papier ist geduldig, da kann viel drauf stehen auf so einem Ausbildungsplan. Man muss auch immer ein bisschen gucken: Ist das plausibel, wie ist die Situation in so einem Herkunftsstaat."
Pflegeausbildung teilweise nicht ausreichend
Erscheinen die Dokumente plausibel, ist das aber noch längst kein Freifahrtschein. Denn es kann sein, dass die GfG feststellt: Es gab eine Pflegeausbildung. Aber: die reicht nicht aus, weil sie anders verlief als in Deutschland vorgeschrieben. Dann müssen die Antragssteller quasi nachsitzen im sogenannten "Anpassungslehrgang". Der Lehrgang besteht aus einem praktischen Teil direkt in einer Pflegeeinrichtung und aus theoretischem Unterricht an einer entsprechenden Schule. Pflegewissenschaftler der GfG legen genau fest, welche Defizite mit den Extra-Schulungen ausgeglichen werden sollten:
"Ich sage mal: Grundpflege muss jeder Krankenpfleger in Deutschland beherrschen, weil jeder am Patienten arbeitet oder auch eine chirurgische oder innere Behandlungspflege. Das ist auf jeden Fall zwingend."
Der jungen Albanerin Jonajda Vukaj fehlten diese Praxiskenntnisse – etwa in der Chirurgie. So stand es in ihrem Bescheid und sie fing an zu recherchieren – eine nicht ganz leichte Aufgabe:
"Das habe ich alles über das Internet gefunden und habe angerufen. Am Anfang es war schwer, alles zu finden."
IQ-Netzwerk hilft Fachkräften aus Drittstaaten
Wer sich schwer zurechtfindet in der deutschen Bürokratie, der kann Hilfe bekommen beim IQ-Netzwerk, das in mehreren deutschen Städten erreichbar ist:
"Westdeutscher Handwerkskammertag, IQ-Netzwerk, aus welchem Land ist ihr Abschluss?"
Das IQ-Netzwerk von Nordrhein-Westfalen hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf. Hier hilft ein Beratungsteam nicht nur Pflegerinnen sondern auch anderen Fachkräften aus Drittstaaten, wenn sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt fußfassen wollen. Die Netzwerker füllen mit Bewerbern Formulare aus, erklären Gesetze und sprechen mit den verschiedenen Behörden – etwa dem Jobcenter oder dem Ausländeramt. Denn wer nicht wie die Albanerin Jonajda Vukaj ein Visum besitzt, der steht vor neuen Hindernissen, erzählt Ursula Hein aus ihrer Erfahrung als Beraterin beim IQ-Netzwerk:
"Ideal läuft es, wenn jemand aus einem Drittstaat mit einem Visum kommt, der hat seinen Antrag schon gestellt. Der hat schon seinen Bescheid und fängt dann hier an mit dem Anpassungslehrgang. Dann geht es blitzschnell und der kann ganz genau planen, wann er in Arbeit ist. Leider gibt es diesen Idealfall kaum."
Und dann müssen fehlende Unterlagen herbei geschafft, übersetzt und überprüft werden. Da geht wertvolle Zeit verloren. Und es tauchen neue Probleme auf: Bewerber müssen dann zum Beispiel klären, wie sie sich bis zum tatsächlichen Einstieg in den Job finanziell über Wasser halten. Auch dann hilft das IQ-Netzwerk nach Kräften, sagt Beraterin Hein. Sie weiß, dass viele Hilfesuchende vor allem erstmal frustriert sind, weil sie nochmal zur Schule müssen:
"Vor allem, wenn die Leute aus dem akademischen Bereich kommen, die erstmal denken, dass sie eine bessere Ausbildung haben, weil sie ja an der Universität waren. Aber viele verstehen auch im Beratungsprozess, dass sie natürlich das Gesundheitssystem in Deutschland kennenlernen müssen, das ein anderes ist als im eigenen Land. Die Sprache ein bisschen kennenlernen, wenn sie den Anpassungslehrgang machen. Das söhnt dann ein bisschen aus."
Und sicherlich hilft auch die Aussicht auf einen sicheren Job. Der ist der Albanerin Jonajda Vukaj als Pflegekraft so gut wie sicher. Denn offene Stellen gibt es in Deutschland genug.