Bundesgeschäftsführer Rebehn sieht schwerwiegende Regelungslücken in dem neuen Gesetz. So seien die Ermittlungsmöglichkeiten bei Cannabis-Straftaten gegenüber der alten Rechtslage enger gefasst. Dadurch könne selbst der Handel mit Hunderten Kilo Cannabisprodukten unter Umständen nicht mehr bestraft werden, sagte der Geschäftsführer des Richterbundes den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Vor Regelungslücken wie diesen hätten Experten bereits im Gesetzgebungsverfahren eindringlich gewarnt. Schließlich sei es das erklärte Ziel des Gesetzes, "Drogenkriminalität einzudämmen, und nicht Dealern das Geschäft zu erleichtern", sagte Rebehn.
Diese Nachricht wurde am 19.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.