Volker Wagener: Nach monatelangem Rentenstreit hat sich die Bundesregierung am Sonntag in Hannover mit den Gewerkschaften auf einen Rentenkonsens geeinigt. 67 Prozent des letzten Gehalts sollen bis 2030 gehalten werden. Gleichzeitig bleiben die Rentenbeiträge unterhalb der Grenze von 22 Prozent. Was regelt der neue Rentenkonsens im Detail und was sagt dazu die Wirtschaft? - Jörg Münchenberg fasst zusammen:
Jörg Münchenberg: Das ohnehin derzeit eher gespannte Verhältnis zwischen Bundesregierung und Wirtschaft dürfte durch den Rentenkompromiss mit den Gewerkschaften zusätzlich belastet werden. Nicht nur, dass die wichtigsten Unternehmensverbände die Einigung vom Wochenende ablehnen; die Wirtschaft fühlt sich bei den Verhandlungen auch übergangen. Es werde regiert nach dem Motto "wer am lautesten schreie bekomme am meisten", beschwerte sich beispielsweise Hans-Olaf Henkel, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie jüngst in einem Interview. Insgesamt umfasst der jetzt ausgehandelte Kompromiss zur Rentenreform zwischen Bundesregierung und Gewerkschaften vier zentrale Punkte. Die Details müssen allerdings noch ausgearbeitet werden. Erstens: Das gesetzliche Rentenniveau darf entgegen den ursprünglichen Plänen von Arbeitsminister Walter Riester auch langfristig nicht auf unter 67 Prozent abgesenkt werden. Der Ausgleichsfaktor wird dagegen gestrichen. Angepeilt wird mittelfristig nun eine allgemeine Dämpfung der Rentenzuwächse. Gleichzeitig aber dürfen zweitens die Beiträge zur Rentenversicherung auch im Jahr 2030 22 Prozent nicht übersteigen. Dies war eine der zentralen Forderungen der Grünen. Drittens soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut werden und viertens schließlich haben die Gewerkschaften grundsätzlich dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge zugestimmt. In Zukunft sollen die Arbeitnehmer vier Prozent ihres Einkommens für eine Zusatzrente zurücklegen. Über eine mögliche Beteiligung der Arbeitgeber soll nun die direkt in den nächsten Tarifgesprächen verhandelt werden. Doch während sich Bundesregierung und Gewerkschaften mit dem erreichten zufrieden zeigten, kritisierten die Wirtschaftsverbände die überarbeitete Rentenreform inzwischen als faulen Kompromiss. Vor allem der angestrebte Beitragssatz von 22 Prozent sei noch immer zu hoch. Das Ziel müsse 20 Prozent sein, so beispielsweise die Forderung von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Auch nach Ansicht von BDI-Chef Henkel geht die jetzt erzielte Einigung viel zu weit. Wenn dies so weiter gehe, so Henkel, werde man in diesem Jahrzehnt noch drei weitere Rentenreformen benötigen.
Volker Wagener: So weit der Beitrag von Jörg Münchenberg. - Die Union lehnt das neue Papier mehr oder weniger ab. Mehr noch: der Ruf nach Walter Riesters Rücktritt wird lauter. Auf dieser Linie bewegt sich auch die deutsche Wirtschaft, die sich, so Industriepräsident Hans-Olaf Henkel, von der Bundesregierung restlos übergangen fühlt. Am Telefon ist nun Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. Schönen guten Morgen!
Hanns-Eberhard Schleyer: Guten Morgen Herr Wagener.
Volker Wagener: Herr Schleyer, ich gehe mal davon aus, dass Sie den Konsens nicht loben werden. Also was ist falsch an dem Papier?
Hanns-Eberhard Schleyer: Zunächst einmal ist richtig, was von anderen Vertretern der Wirtschaft gesagt worden ist, dass das, was hier vorgelegt worden ist, in seinen Grundsätzen aus Sicht der Wirtschaft überhaupt nicht befriedigen kann. Es kann vor allem nicht aus der Sicht der beschäftigungsintensiven mittelständischen Wirtschaft befriedigen, denn wenn man sich jetzt darauf verständigt, dass der Rentensatz langfristig nicht über 22 Prozent steigen soll, dann ist das ein viel zu hoher Satz. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit zwischen Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgestimmt, dass der Sozialversicherungsbeitrag künftig insgesamt deutlich unter 40 Prozent liegen soll. Bei einem solchen Rentenniveau von 22 Prozent plus, wenn man darüber hinaus dann die anstehenden dramatischen Anstiege im Bereich der Krankenversicherung sieht, auch die Pflegeversicherung wird in ihren Beiträgen so nicht zu halten sein, dann bewegen wir uns eben nicht auf deutlich unter 40 Prozent zu, sondern eher in Richtung 45 Prozent. Das hat natürlich Auswirkungen vor allem auf die beschäftigungsintensiven Betriebe, Auswirkungen auf die Arbeitskosten und damit letztlich auf die Beschäftigung in Deutschland. Von daher ist das sicherlich alles andere als ein vertretbarer Beschluss, zumal man noch fragen muss, ob tatsächlich ein Rentenniveau, das nicht unter 67 Prozent sinken darf - das ist ja einer der Eckpfeiler der Vereinbarung -, mittel- und langfristig tatsächlich mit einem Versicherungsbeitrag von 22 Prozent gehalten werden kann. Alles was wir anhand der uns zur Verfügung stehenden Statistiken wissen deutet darauf hin, dass dann eben dieser Beitrag deutlich über 22 Prozent liegen wird. Das heißt eben, dass die Auswirkungen auf die Beschäftigung in Deutschland noch gravierender sein werden.
Volker Wagener: Herr Schleyer, alle Fragen landen irgendwann mal an dem Punkt an, wie das zu finanzieren ist. Wie sind 22 Prozent oder weniger als 22 Prozent Rentensatz zu bezahlen?
Hanns-Eberhard Schleyer: Sie sind letztlich im Interesse der Betroffenen nur dann zu rechtfertigen, wenn neben einer deutlichen Absenkung des Rentenniveaus - das ist eine unserer Forderungen; wir haben immer gesagt, der Versicherungssatz muss sogar deutlich unter 19 Prozent liegen, um dieses angestrebte Niveau der Versicherungsbeiträge von insgesamt unter 40 Prozent erreichen zu können. Das ist aber letztlich nur dann zu erreichen, wenn auf der anderen Seite die sogenannte zweite und dritte Säule der Altersvorsorge im Sinne kommunizierender Röhren nachhaltig verbessert wird, das heißt die private Altersvorsorge gestärkt wird, auch die betriebliche, die tarifvertragliche Altersvorsorge besser und innovativer vor allem unterstützt wird, als das bisher der Fall ist. Diesen Zusammenhang muss man sehen. Man kann einkommensschwachen, die dann bei einem weiter abgesenkten Rentenniveau unterhalb des Existenzminimums liegen würden, das nicht zumuten, wenn es nicht auf der anderen Seite gelingt, jetzt rasch den Einstieg in eine sehr viel stärkere Förderung der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge zu erreichen. Da ist das, was uns bisher vorgelegt wird, völlig unzureichend, um diesen Teil der Altersvorsorge tatsächlich attraktiv zu gestalten.
Volker Wagener: Aber es gibt doch auf der Basis dieses Konsenses nun Spielräume bei der betrieblichen Altersvorsorge. Sie muss ja nicht mehr paritätisch sein. Warum also die Aufregung?
Hanns-Eberhard Schleyer: Wir wissen letztlich noch gar nicht, wie diese Spielräume aussehen werden. Es ist zwar angekündigt worden, dass auch Pensionsfonds in die Förderung mit einbezogen werden sollen. Wie diese Pensionsfonds ausgestaltet werden können, das ist eine offene Frage. Man muss befürchten, dass aus diesen Pensionsfonds Tariffonds werden, wie das von der Wirtschaft in der Vergangenheit bisher abgelehnt worden ist, Tariffonds, über die letztlich dann Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammen entscheiden. Das kann nicht der Sinn einer privaten oder auch betrieblichen Altersvorsorge sein. Wir würden uns eher vorstellen, dass es etwa gelingt, im Bereich der privaten Altersvorsorge durch eine kurzfristige Einführung der nachgelagerten Besteuerung mehr Spielräume durch ein höheres Nettoeinkommen für die private Altersvorsorge zu schaffen. Wir glauben auch, dass es möglich sein muss, die bisherigen vermögenswirksamen Leistungen, die nach Ablauf einer gewissen Sperrfrist für alle möglichen Dinge eingesetzt werden können, künftig zielgerecht auf die Altersvorsorge zu konzentrieren und damit eben eine gewisse Unterstützung für die private Altersvorsorge zu erreichen. Wir glauben auch, dass es möglich sein muss, auf der betrieblichen Ebene etwa durch Langzeitarbeitsguthaben und deren Umwandlung - dazu gibt es bereits einige Tarifverträge - eine wichtige Voraussetzung dafür zu schaffen, dass man durch die Umwandlung dieser Langzeitguthaben dann später, wenn man in Rente geht, auch zusätzliche Einkommen hat, die in der Lage sind, das was wir für notwendig halten, nämlich eine Absenkung des Rentenniveaus aus der umlagefinanzierten Rente, auszugleichen.
Volker Wagener: Was Sie jetzt vorschlagen ist in diesem Konsens alles nicht berücksichtigt worden. Konkret: was bedeutet das nun für das deutsche Handwerk? Wie sind die Konsequenzen? Wird es höhere Preise geben, weniger Einstellungen?
Hanns-Eberhard Schleyer: Zunächst einmal wollen wir natürlich versuchen, mit diesen Vorschlägen, die wir in einem eigenen Altersvorsorgekonzept des Handwerks zusammengefasst haben, das Gesetzgebungsverfahren noch zu beeinflussen. Wir hoffen, dass das gelingt. Nachdem sich die Bundesregierung bisher über die Eckpunkte einer solchen Rentenreform nur mit den Gewerkschaften abgestimmt hat halten wir es für dringend erforderlich, im Laufe der nächsten Zeit etwa auch im Rahmen des Bündnisses für Arbeit darüber zu sprechen, was nun die Vorschläge der Wirtschaft sind, denn es kann nicht sein, um es noch einmal zu sagen, dass diese Rentenreform dazu führen wird, dass die Arbeitskosten weiter steigen mit all den Auswirkungen auf die Beschäftigung. Das wird eine der unverzichtbaren Forderungen sein, mit der wir in das nächste Bündnis hineingehen werden.
Volker Wagener: Welche besonderen Probleme haben nun die kleinen und mittleren Betriebe auf der Basis des jetzt vereinbarten?
Hanns-Eberhard Schleyer: Die kleinen und mittleren Betriebe haben zunächst einmal das Problem, dass sie sich mittel- und langfristig auf noch höhere Beiträge, die sie ja paritätisch finanzieren, einzustellen haben. Die kleinen und mittleren Betriebe sind besonders beschäftigungsintensiv und deshalb von solchen Personalzusatzkosten in einer besonderen Weise belastet. Das kann nicht einfach weitergegeben werden, sondern das führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Betriebe abschwächen wird mit all den Auswirkungen auf die Beschäftigung. Von daher sind wir so vehement gegen eine Regelung, die zu immer weiteren Kosten für diese kleinen und mittleren Betriebe führen wird.
Volker Wagener: Hanns-Eberhard Schleyer war das, der Generalsekretär beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. - Ich danke Ihnen für dieses Gespräch!
Link: Interview als RealAudio
Jörg Münchenberg: Das ohnehin derzeit eher gespannte Verhältnis zwischen Bundesregierung und Wirtschaft dürfte durch den Rentenkompromiss mit den Gewerkschaften zusätzlich belastet werden. Nicht nur, dass die wichtigsten Unternehmensverbände die Einigung vom Wochenende ablehnen; die Wirtschaft fühlt sich bei den Verhandlungen auch übergangen. Es werde regiert nach dem Motto "wer am lautesten schreie bekomme am meisten", beschwerte sich beispielsweise Hans-Olaf Henkel, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie jüngst in einem Interview. Insgesamt umfasst der jetzt ausgehandelte Kompromiss zur Rentenreform zwischen Bundesregierung und Gewerkschaften vier zentrale Punkte. Die Details müssen allerdings noch ausgearbeitet werden. Erstens: Das gesetzliche Rentenniveau darf entgegen den ursprünglichen Plänen von Arbeitsminister Walter Riester auch langfristig nicht auf unter 67 Prozent abgesenkt werden. Der Ausgleichsfaktor wird dagegen gestrichen. Angepeilt wird mittelfristig nun eine allgemeine Dämpfung der Rentenzuwächse. Gleichzeitig aber dürfen zweitens die Beiträge zur Rentenversicherung auch im Jahr 2030 22 Prozent nicht übersteigen. Dies war eine der zentralen Forderungen der Grünen. Drittens soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut werden und viertens schließlich haben die Gewerkschaften grundsätzlich dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge zugestimmt. In Zukunft sollen die Arbeitnehmer vier Prozent ihres Einkommens für eine Zusatzrente zurücklegen. Über eine mögliche Beteiligung der Arbeitgeber soll nun die direkt in den nächsten Tarifgesprächen verhandelt werden. Doch während sich Bundesregierung und Gewerkschaften mit dem erreichten zufrieden zeigten, kritisierten die Wirtschaftsverbände die überarbeitete Rentenreform inzwischen als faulen Kompromiss. Vor allem der angestrebte Beitragssatz von 22 Prozent sei noch immer zu hoch. Das Ziel müsse 20 Prozent sein, so beispielsweise die Forderung von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Auch nach Ansicht von BDI-Chef Henkel geht die jetzt erzielte Einigung viel zu weit. Wenn dies so weiter gehe, so Henkel, werde man in diesem Jahrzehnt noch drei weitere Rentenreformen benötigen.
Volker Wagener: So weit der Beitrag von Jörg Münchenberg. - Die Union lehnt das neue Papier mehr oder weniger ab. Mehr noch: der Ruf nach Walter Riesters Rücktritt wird lauter. Auf dieser Linie bewegt sich auch die deutsche Wirtschaft, die sich, so Industriepräsident Hans-Olaf Henkel, von der Bundesregierung restlos übergangen fühlt. Am Telefon ist nun Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. Schönen guten Morgen!
Hanns-Eberhard Schleyer: Guten Morgen Herr Wagener.
Volker Wagener: Herr Schleyer, ich gehe mal davon aus, dass Sie den Konsens nicht loben werden. Also was ist falsch an dem Papier?
Hanns-Eberhard Schleyer: Zunächst einmal ist richtig, was von anderen Vertretern der Wirtschaft gesagt worden ist, dass das, was hier vorgelegt worden ist, in seinen Grundsätzen aus Sicht der Wirtschaft überhaupt nicht befriedigen kann. Es kann vor allem nicht aus der Sicht der beschäftigungsintensiven mittelständischen Wirtschaft befriedigen, denn wenn man sich jetzt darauf verständigt, dass der Rentensatz langfristig nicht über 22 Prozent steigen soll, dann ist das ein viel zu hoher Satz. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit zwischen Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgestimmt, dass der Sozialversicherungsbeitrag künftig insgesamt deutlich unter 40 Prozent liegen soll. Bei einem solchen Rentenniveau von 22 Prozent plus, wenn man darüber hinaus dann die anstehenden dramatischen Anstiege im Bereich der Krankenversicherung sieht, auch die Pflegeversicherung wird in ihren Beiträgen so nicht zu halten sein, dann bewegen wir uns eben nicht auf deutlich unter 40 Prozent zu, sondern eher in Richtung 45 Prozent. Das hat natürlich Auswirkungen vor allem auf die beschäftigungsintensiven Betriebe, Auswirkungen auf die Arbeitskosten und damit letztlich auf die Beschäftigung in Deutschland. Von daher ist das sicherlich alles andere als ein vertretbarer Beschluss, zumal man noch fragen muss, ob tatsächlich ein Rentenniveau, das nicht unter 67 Prozent sinken darf - das ist ja einer der Eckpfeiler der Vereinbarung -, mittel- und langfristig tatsächlich mit einem Versicherungsbeitrag von 22 Prozent gehalten werden kann. Alles was wir anhand der uns zur Verfügung stehenden Statistiken wissen deutet darauf hin, dass dann eben dieser Beitrag deutlich über 22 Prozent liegen wird. Das heißt eben, dass die Auswirkungen auf die Beschäftigung in Deutschland noch gravierender sein werden.
Volker Wagener: Herr Schleyer, alle Fragen landen irgendwann mal an dem Punkt an, wie das zu finanzieren ist. Wie sind 22 Prozent oder weniger als 22 Prozent Rentensatz zu bezahlen?
Hanns-Eberhard Schleyer: Sie sind letztlich im Interesse der Betroffenen nur dann zu rechtfertigen, wenn neben einer deutlichen Absenkung des Rentenniveaus - das ist eine unserer Forderungen; wir haben immer gesagt, der Versicherungssatz muss sogar deutlich unter 19 Prozent liegen, um dieses angestrebte Niveau der Versicherungsbeiträge von insgesamt unter 40 Prozent erreichen zu können. Das ist aber letztlich nur dann zu erreichen, wenn auf der anderen Seite die sogenannte zweite und dritte Säule der Altersvorsorge im Sinne kommunizierender Röhren nachhaltig verbessert wird, das heißt die private Altersvorsorge gestärkt wird, auch die betriebliche, die tarifvertragliche Altersvorsorge besser und innovativer vor allem unterstützt wird, als das bisher der Fall ist. Diesen Zusammenhang muss man sehen. Man kann einkommensschwachen, die dann bei einem weiter abgesenkten Rentenniveau unterhalb des Existenzminimums liegen würden, das nicht zumuten, wenn es nicht auf der anderen Seite gelingt, jetzt rasch den Einstieg in eine sehr viel stärkere Förderung der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge zu erreichen. Da ist das, was uns bisher vorgelegt wird, völlig unzureichend, um diesen Teil der Altersvorsorge tatsächlich attraktiv zu gestalten.
Volker Wagener: Aber es gibt doch auf der Basis dieses Konsenses nun Spielräume bei der betrieblichen Altersvorsorge. Sie muss ja nicht mehr paritätisch sein. Warum also die Aufregung?
Hanns-Eberhard Schleyer: Wir wissen letztlich noch gar nicht, wie diese Spielräume aussehen werden. Es ist zwar angekündigt worden, dass auch Pensionsfonds in die Förderung mit einbezogen werden sollen. Wie diese Pensionsfonds ausgestaltet werden können, das ist eine offene Frage. Man muss befürchten, dass aus diesen Pensionsfonds Tariffonds werden, wie das von der Wirtschaft in der Vergangenheit bisher abgelehnt worden ist, Tariffonds, über die letztlich dann Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammen entscheiden. Das kann nicht der Sinn einer privaten oder auch betrieblichen Altersvorsorge sein. Wir würden uns eher vorstellen, dass es etwa gelingt, im Bereich der privaten Altersvorsorge durch eine kurzfristige Einführung der nachgelagerten Besteuerung mehr Spielräume durch ein höheres Nettoeinkommen für die private Altersvorsorge zu schaffen. Wir glauben auch, dass es möglich sein muss, die bisherigen vermögenswirksamen Leistungen, die nach Ablauf einer gewissen Sperrfrist für alle möglichen Dinge eingesetzt werden können, künftig zielgerecht auf die Altersvorsorge zu konzentrieren und damit eben eine gewisse Unterstützung für die private Altersvorsorge zu erreichen. Wir glauben auch, dass es möglich sein muss, auf der betrieblichen Ebene etwa durch Langzeitarbeitsguthaben und deren Umwandlung - dazu gibt es bereits einige Tarifverträge - eine wichtige Voraussetzung dafür zu schaffen, dass man durch die Umwandlung dieser Langzeitguthaben dann später, wenn man in Rente geht, auch zusätzliche Einkommen hat, die in der Lage sind, das was wir für notwendig halten, nämlich eine Absenkung des Rentenniveaus aus der umlagefinanzierten Rente, auszugleichen.
Volker Wagener: Was Sie jetzt vorschlagen ist in diesem Konsens alles nicht berücksichtigt worden. Konkret: was bedeutet das nun für das deutsche Handwerk? Wie sind die Konsequenzen? Wird es höhere Preise geben, weniger Einstellungen?
Hanns-Eberhard Schleyer: Zunächst einmal wollen wir natürlich versuchen, mit diesen Vorschlägen, die wir in einem eigenen Altersvorsorgekonzept des Handwerks zusammengefasst haben, das Gesetzgebungsverfahren noch zu beeinflussen. Wir hoffen, dass das gelingt. Nachdem sich die Bundesregierung bisher über die Eckpunkte einer solchen Rentenreform nur mit den Gewerkschaften abgestimmt hat halten wir es für dringend erforderlich, im Laufe der nächsten Zeit etwa auch im Rahmen des Bündnisses für Arbeit darüber zu sprechen, was nun die Vorschläge der Wirtschaft sind, denn es kann nicht sein, um es noch einmal zu sagen, dass diese Rentenreform dazu führen wird, dass die Arbeitskosten weiter steigen mit all den Auswirkungen auf die Beschäftigung. Das wird eine der unverzichtbaren Forderungen sein, mit der wir in das nächste Bündnis hineingehen werden.
Volker Wagener: Welche besonderen Probleme haben nun die kleinen und mittleren Betriebe auf der Basis des jetzt vereinbarten?
Hanns-Eberhard Schleyer: Die kleinen und mittleren Betriebe haben zunächst einmal das Problem, dass sie sich mittel- und langfristig auf noch höhere Beiträge, die sie ja paritätisch finanzieren, einzustellen haben. Die kleinen und mittleren Betriebe sind besonders beschäftigungsintensiv und deshalb von solchen Personalzusatzkosten in einer besonderen Weise belastet. Das kann nicht einfach weitergegeben werden, sondern das führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Betriebe abschwächen wird mit all den Auswirkungen auf die Beschäftigung. Von daher sind wir so vehement gegen eine Regelung, die zu immer weiteren Kosten für diese kleinen und mittleren Betriebe führen wird.
Volker Wagener: Hanns-Eberhard Schleyer war das, der Generalsekretär beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. - Ich danke Ihnen für dieses Gespräch!
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