Donnerstag, 02. Mai 2024

Archiv

Roaminggebühren
Noch vor dem Urlaub nachfragen

Mobilfunk-Anbieter dürfen ab Juni 2017 innerhalb der EU keine Aufschläge mehr bei Auslandsgesprächen, Romaing-Gebühren, verlangen. Eine erste Gebühren-Reduktion ist schon ab dem 30. April 2016 geplant. Hans-Georg Kluge vom Online-Magazin "Teltarif" rät Verbrauchern, noch vor dem Urlaub beim Anbieter nach den neuen Roaming-Konditionen zu fragen.

Hans-Georg Kluge im Gespräch mit Stefan Römermann | 12.04.2016
    Ein junger Mann telefoniert an einem Sandstrand, im Hintergrund Sonnenbadende und das Meer.
    Einige Mobilfunkanbieter in Deutschland kommen den EU-Vorgaben in Sachen Roaming zuvor. (picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand)
    Stefan Römermann: Alles wird teurer, könnte man meinen. Neulich im Eis-Café: 1,30 Euro für eine Kugel Eis. Holla, die Waldfee! Früher hatte bei uns eine Kugel Eis gerade einmal 50 Pfennige gekostet. Aber es wird längst nicht alles teurer. Telefonieren mit dem Handy beispielsweise. Das kostet in Deutschland dank Flatrates und Minutenpaketen fast gar nichts mehr und jetzt fallen auch noch die Kosten für das Telefonieren im Ausland. Gerade hat beispielsweise Vodafone angekündigt, auf sogenannte Roaming-Gebühren weitestgehend zu verzichten. Vor der Sendung habe ich dazu Hans-Georg Kluge vom Online-Magazin "Teltarif" gefragt, was es mit diesen Roaming-Gebühren eigentlich auf sich hatte.
    Hans-Georg Kluge: Roaming-Gebühren kamen dadurch zustande, dass die Netzbetreiber oder auch die Mobilfunkanbieter ihren Kunden auch im Ausland ermöglichen wollten, zu telefonieren oder SMS zu verschicken oder zu empfangen. Das bedeutet aber, dass die Anbieter in Deutschland und die internationalen Anbieter zum Beispiel in Frankreich oder Spanien eine Vereinbarung treffen mussten, die Daten auszutauschen, und dafür verlangen die hiesigen Netzbetreiber oder auch alle internationalen zusätzliche Kosten. Das sind diese sogenannten Roaming-Kosten, die mittlerweile von der EU reguliert werden. Innerhalb Europas dürfen die Anbieter nur bestimmte Beträge verlangen für diese Leistungen.
    Römermann: Sie haben es gerade gesagt. Die EU hat die Abschaffung von den Roaming-Gebühren zumindest für Gespräche innerhalb Europas weitgehend beschlossen, allerdings erst fürs erste Jahr. Ist Vodafone da jetzt der große Vorreiter?
    Kluge: Insofern nicht. Die Telekom hat bereits bei ihren neuen Tarifen, die ab Mitte April gelten, ebenfalls die Roaming-Gebühren mehr oder weniger abgeschafft. Wie Sie sagen: Es ist erst ab 2017 tatsächlich so, dass die Roaming-Gebühren komplett entfallen, und ab dem 30. April gibt es noch mal eine neue Zwischenstufe der EU-Regulierung, wo die EU auch tatsächlich einen Systemumstieg ein bisschen forciert hat. Das heißt, man hat nicht einfach festgelegte Maximalbeträge, sondern die Roaming-Gebühren basieren auch auf dem Inlandspreis und die Anbieter dürfen nur einen bestimmten Betrag über dem Inlandspreis verlangen.
    Preise unterscheiden sich je nach Tarif
    Römermann: Kann ich denn jetzt davon ausgehen, dass praktisch alle Anbieter dieses Jahr pünktlich zum Sommerurlaub schon auf Roaming-Gebühren verzichten?
    Kluge: Da würde ich nicht von ausgehen. Da momentan die Regulierung auf diesen Aufschlägen basiert, werden sicherlich viele Anbieter nach wie vor noch Roaming-Gebühren verlangen. Allerdings ist unklar, in welchen Höhen das dann am Ende ist, weil je nach Tarif andere Preise am Ende entstehen können.
    Römermann: Und das gilt ja auch - das muss man vielleicht noch mal dazu sagen - nur innerhalb der EU? Oder verzichten die auch in anderen Ländern?
    Kluge: Das gilt nur innerhalb der EU.
    Römermann: Nur für Gespräche innerhalb der EU. - Gibt es denn an anderen Stellen eventuell noch Haken und Fallstricke, wo ich als Verbraucher aufpassen müsste?
    Kluge: Im Augenblick sieht es wohl so aus, dass beispielsweise bei Einheitentarifen es unklar ist.
    Römermann: Wenn ich beispielsweise ein Minutenpaket gebucht habe?
    Kluge: Die Frage ist, weil ein Inlandspreis ja zugrunde gelegt wird für diese EU-Regulierung. Wenn ich jetzt meine 50 Minuten innerhalb von Deutschland in meinem Tarif vorgesehen habe, dann ist natürlich die Frage, was ist das für ein Inlandspreis. Hier wird man davon ausgehen dürfen, dass dieser maximale Aufschlag von ungefähr sechs Cent pro Minute anfällt im EU-Ausland. Die Frage ist nur: Was passiert dann danach? Hier könnte es unter Umständen tatsächlich dazu kommen, dass Sie die ersten 50 Minuten beispielsweise im EU-Ausland für sechs Cent telefonieren, dann aber im folgenden letzten Endes mit Ihrem Inlandspreis plus sechs Cent telefonieren. Da wird es dann auch noch mal komplizierter als bislang.
    Unbedingt Konditionen beim Anbieter erfragen
    Römermann: Was raten Sie Verbrauchern, die jetzt ein bisschen verunsichert sind? Sollte man bei seinem Anbieter noch mal nachfragen, oder wie würden Sie vorgehen?
    Kluge: Ganz wichtig. Gerade jetzt, wo diese Systemumstellung tatsächlich noch mal ist und die neuen Roaming-Gebühren ab dem 30. April gelten, unbedingt vor dem Urlaub, gerade wenn es ein längerer Urlaub ist, beim Anbieter nachfragen, wie sind denn jetzt meine genauen Roaming-Konditionen für meinen konkreten Termin.
    Römermann: Hans-Georg Kluge vom Online-Magazin "Teltarif" über das Ende der Roaming-Gebühren. Das Gespräch haben wir vor der Sendung aufgezeichnet.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.